Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: SiBe21 am 28.06.2023 17:32
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Servus in die Runde,
der jüngst veröffentliche Versorgungsrechner vom BMI (https://versorgungsrechner.bund.de/ (https://versorgungsrechner.bund.de/)) zeigt bei der zweiten Seite (Allgemeines) im Dropdown bei der Besoldungsgruppe auch die Möglichkeit an "A10 (mittlerer Dienst)" auszuwählen.
Soweit ist mir nicht bekannt, dass die Laufbahn bis A10 geht? oder gibt es Sonderregelungen?
Oder geht das BMI davon aus, dass es bis zum Versorgungsanspruch die Besoldungsgruppe A10 im mittleren Dienst gibt?
Oder ist dies aufgrund der Regelungen von machen Bundesländern z.B. BW drin, wo der mD bis A10 geht? Allerdings würden dann Beamte m. E. nach bei einem Wechsel zu A9 ernannt werden und dann ggf. mit Zuschlägen ausgeglichen.
Oder eventuell ein versehentlicher "leak" der die Pläne vom BMI offenlegt :o
Wie ist dies einzuordnen?
Viele Grüße
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Wenn ich tippen müsste geht es dabei um die Abdeckung von A9z
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Wenn ich tippen müsste geht es dabei um die Abdeckung von A9z
Die Zulagen kommen extra unterhalb, wenn die Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe angegeben ist. Dort gibt es die Möglichkeit bei A9 folgendes auszuwählen: "Amtszulage Fußnote 1 (Betrag: 332.63 EUR)". Bei A10 gibt es die Möglichkeit nicht.
Aber war auch ein erster Gedanke von mir.
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Eventuell sind hiermit Beamte gemeint, die nach §27 BLV Dienstposten der nächsthöheren Laufbahn bekleidet hatten. Statusrechtlich verbleiben die Beamten aber in ihrer jeweiligen Laufbahn.
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Früher gab es Stabsmeister und Oberstabsmeister beim Bundesgrenzschutz (Bundespolizei) im mittleren Dienst.
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Früher gab es Stabsmeister und Oberstabsmeister beim Bundesgrenzschutz (Bundespolizei) im mittleren Dienst.
jshaaaaa HAHHHAAA früher hat ein Beamter im eD auch mehr bekommen als ein Bürgergeld Empfangender oder Asylanten HAHAAAAAA
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Früher gab es Stabsmeister und Oberstabsmeister beim Bundesgrenzschutz (Bundespolizei) im mittleren Dienst.
jshaaaaa HAHHHAAA früher hat ein Beamter im eD auch mehr bekommen als ein Bürgergeld Empfangender oder Asylanten HAHAAAAAA
Kann man diesen Teilnehmer nicht mal sperren. Keine sinnvollen Aussagen und dann auch noch Hetze betrieben. Furchtbar!!
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Kimonbo hat eine Verwarnung erhalten und ist vorerst vom Kommentieren gesperrt.
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Bei der bayrischen Polizei kannst du im mittleren Dienst bis A11 kommen.
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Bei der bayrischen Polizei kannst du im mittleren Dienst bis A11 kommen.
Quelle? ???
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Bei uns in BaWue (Justizvollzug)gabs am 01.12.2022 ne Stellenhebung.
Dort wurden alle A7er zu A8er, A9er zu A10er; A9Z´ler zu A10`ler,A11zu A12-
Eingangsamt wurde auf A8 gehoben.
Ich selbst bin,nun,A10 im mittleren Dienst.
Amtsbezeichnung: "Erster Amtsinspektor"
Hier kann mans genau nachlesen:
https://lbv.landbw.de/-/neues-gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen
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Bei uns in BaWue (Justizvollzug)gabs am 01.12.2022 ne Stellenhebung.
Dort wurden alle A7er zu A8er, A9er zu A10er; A9Z´ler zu A10`ler,A11zu A12-
Eingangsamt wurde auf A8 gehoben.
Ich selbst bin,nun,A10 im mittleren Dienst.
Amtsbezeichnung: "Erster Amtsinspektor"
Hier kann mans genau nachlesen:
https://lbv.landbw.de/-/neues-gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen
Interessant. Was wurde aus A12, A13g und A13gZ? Gingen die leer aus?
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Da es mich nicht betrifft, hab ich mich diesbezüglich nicht schlau gemacht.
Steht aber sicherlich auch in dem von mir verlinkten Seite.
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Bei uns in BaWue (Justizvollzug)gabs am 01.12.2022 ne Stellenhebung.
Dort wurden alle A7er zu A8er, A9er zu A10er; A9Z´ler zu A10`ler,A11zu A12-
Eingangsamt wurde auf A8 gehoben.
Ich selbst bin,nun,A10 im mittleren Dienst.
Amtsbezeichnung: "Erster Amtsinspektor"
Hier kann mans genau nachlesen:
https://lbv.landbw.de/-/neues-gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen
Interessant... danke für die Info.
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Bei uns in BaWue (Justizvollzug)gabs am 01.12.2022 ne Stellenhebung.
Dort wurden alle A7er zu A8er, A9er zu A10er; A9Z´ler zu A10`ler,A11zu A12-
Eingangsamt wurde auf A8 gehoben.
Ich selbst bin,nun,A10 im mittleren Dienst.
Amtsbezeichnung: "Erster Amtsinspektor"
Hier kann mans genau nachlesen:
https://lbv.landbw.de/-/neues-gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen
Wie stehen die Chancen, dass solche Stellenhebungen beim Bund ebenfalls umgestzt werden?
z.b im Rahmen eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung.
Könnte der Referentenentwurf zum BBVAngG vom 16.01.2023 11:32 komplett verworfen werden?
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Unwahrscheinlich. Das Vorgehen von Bw war zum Zeitpunkt der Erstellung des letzten Entwurfs bekannt.
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Kurz nachdem Baden-Württemberg ihre A8er nach A9, ihre A9er nach A10m (Erster PHM bzw Erster AI) und die A9mZ nach A10mZ angehoben hat, äußerten ja kurz darauf Kanzler Scholz und BMI Phaser (auf Betäubung), dass es im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation "Hebungen bei den einstelligen Besoldungsgruppen" geben wird.
Da haben sich bei uns Einige baden-württembergidche Verhältnisse gewünscht.
Die Hebung sah dann so aus, dass man bei A5 Stufe 1,2 und 3 streicht, bei A6 Stufe 1 und 2 und bei A7 Stufe 1.
Das war dann die Hebung beim Bund.
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Kurz nachdem Baden-Württemberg ihre A8er nach A9, ihre A9er nach A10m (Erster PHM bzw Erster AI) und die A9mZ nach A10mZ angehoben hat, äußerten ja kurz darauf Kanzler Scholz und BMI Phaser (auf Betäubung), dass es im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation "Hebungen bei den einstelligen Besoldungsgruppen" geben wird.
Da haben sich bei uns Einige baden-württembergidche Verhältnisse gewünscht.
Die Hebung sah dann so aus, dass man bei A5 Stufe 1,2 und 3 streicht, bei A6 Stufe 1 und 2 und bei A7 Stufe 1.
Das war dann die Hebung beim Bund.
Bis jetzt ist noch nicht mal diese "Hebung" erfolgt, Ich würde es den Eingangsämtern ja gönnen.
Dennoch würde ich mich dabei wiederum verarscht fühlen, wenn der Abstand nochmal kleiner wird.
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Verarscht käme ich mir vor, wenn ich Bachelor Absolvent in BW wäre. Hätte man sich auch schenken können. 3 verschenkte Jahre ohne Einkommen (insofern kein Vorbereitungsdienst absolviert wurde).
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Verarscht käme ich mir vor, wenn ich Bachelor Absolvent in BW wäre. Hätte man sich auch schenken können. 3 verschenkte Jahre ohne Einkommen (insofern kein Vorbereitungsdienst absolviert wurde).
So kann man das nicht sehen. Gut, kann man schon, sollte man aber nicht.
Die Zulage bei A10 ist nämlich nicht 75 v.H., sondern auf 150 EUR gemindert. Heißt bereits ab A11 weiß der Student, warum er den Bachelor-Abschluss hat. Außerdem ist nicht bei A11 Schluss. A12 und A13 kann er auch werden. Das ist meilenweit von A10mZ entfernt.
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Sag das den Beamten, die regelmäßig in A10 (gD) in Pension gehen. Mir ist das Schnuppe, da ich der A11 längst entflogen bin. Richtiger macht es die Vorgehensweise von BW dennoch nicht, da Bildungsabschlüsse massiv entwertet werden.
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Kann ich nicht, da ich niemanden kenne, der studiert hat und mit A10 pensioniert wird. Weder beim Zoll, noch bei der Pol HH, noch sonst wo, wo ich Leute im öD kenne.
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Kann ich nicht, da ich niemanden kenne, der studiert hat und mit A10 pensioniert wird. Weder beim Zoll, noch bei der Pol HH, noch sonst wo, wo ich Leute im öD kenne.
Mit Verlaub, dann kennen Sie wenige Menschen im öD. In vielen Kommunen oder Landesbehörden ist das Standard. Wobei man über den Wert eines Bachelor Studiums ansich auch streiten könnte.
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Kann ich nicht, da ich niemanden kenne, der studiert hat und mit A10 pensioniert wird. Weder beim Zoll, noch bei der Pol HH, noch sonst wo, wo ich Leute im öD kenne.
Mit Verlaub, dann kennen Sie wenige Menschen im öD. In vielen Kommunen oder Landesbehörden ist das Standard. Wobei man über den Wert eines Bachelor Studiums ansich auch streiten könnte.
Mit Verlaub: Die Tatsache, dass ein Studierter im gD mit A10 in Pension geht, ist die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Die Lebensrealität sieht vollkommen anders aus.
Hören Sie doch bitte auf so einen Unfug zu erzählen. Danke.
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Gerichtsvollzieher und Flussmeister kommen im mD auch bis A10, von den Flussmeistern ist es sicher.
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Inwiefern spielt es überhaupt eine Rolle, wie viele A10 gD es tatsächlich sind? Auf der einen Seite werden Beamte automatisch im Amt gehoben (mD) und auf der anderen Seite (gD) erreichen Beamte höhere Ämter nur mit viel Fleiß, Zeit oder Glück; und einige eben auch gar nicht. Das ist und bleibt falsch, egal wie du es hier versuchst zu relativieren. Im Übrigen findet die Diskussion im falschen Unterforum statt. Wenn ich wissen will was auf Landesebene geschieht, schaue ich ins Nachbarforum.
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Inwiefern spielt es überhaupt eine Rolle, wie viele A10 gD es tatsächlich sind? Auf der einen Seite werden Beamte automatisch im Amt gehoben (mD) und auf der anderen Seite (gD) erreichen Beamte höhere Ämter nur mit viel Fleiß, Zeit oder Glück; und einige eben auch gar nicht. Das ist und bleibt falsch, egal wie du es hier versuchst zu relativieren. Im Übrigen findet die Diskussion im falschen Unterforum statt. Wenn ich wissen will was auf Landesebene geschieht, schaue ich ins Nachbarforum.
Äh... Hallo? Erde an xap.. Du Fass mit den achvso vielen A10ern gD, die mit A10 in Pension gehen, hast Du doch aufgemacht...
Verstehe ich Dich richtig? Im mD flutscht man einfach so durch, während man es im gD nur durch Fleiß schafft ?
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Kann ich nicht, da ich niemanden kenne, der studiert hat und mit A10 pensioniert wird. Weder beim Zoll, noch bei der Pol HH, noch sonst wo, wo ich Leute im öD kenne.
Mit Verlaub, dann kennen Sie wenige Menschen im öD. In vielen Kommunen oder Landesbehörden ist das Standard. Wobei man über den Wert eines Bachelor Studiums ansich auch streiten könnte.
Mit Verlaub: Die Tatsache, dass ein Studierter im gD mit A10 in Pension geht, ist die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Die Lebensrealität sieht vollkommen anders aus.
Hören Sie doch bitte auf so einen Unfug zu erzählen. Danke.
Ist sie eben nicht, schauen Sie allein mal bei den ganzen Landespolizeien vorbei. Aber ok, sie haben recht und ich meine Ruhe.
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Kann ich nicht, da ich niemanden kenne, der studiert hat und mit A10 pensioniert wird. Weder beim Zoll, noch bei der Pol HH, noch sonst wo, wo ich Leute im öD kenne.
Mit Verlaub, dann kennen Sie wenige Menschen im öD. In vielen Kommunen oder Landesbehörden ist das Standard. Wobei man über den Wert eines Bachelor Studiums ansich auch streiten könnte.
Mit Verlaub: Die Tatsache, dass ein Studierter im gD mit A10 in Pension geht, ist die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Die Lebensrealität sieht vollkommen anders aus.
Hören Sie doch bitte auf so einen Unfug zu erzählen. Danke.
PS: Wer unfug erzählt ist doch hier die Frage. Sie sollten alte Weltbilder im Kopf mal berichtigen. Nicht jeder mit Studium (denn es zählen ja wohl die Bachelor Abschlüsse und nicht nur die klassischen Uniabschlüsse) macht eine große Karriere bis in den hD. Es gibt zahlreiche Studienbeender, die im gD gehen und dort auch auf DPs bis A10 "festhängen", was manchmal auch durchaus gewollt ist, von den Leuten, da sie für sich andere Prioritäten ziehen. Ich kenne sogar Leute mit Studienabschlüssen oder gar einem Dr. Titel, die sind im mD tätig.
Im übrigen wäre es mal sinnvoll, sachlich zu bleiben und nicht zu meinen die einzige Wahrheit zu kennen, und alle anderen erzählen Unfug.
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Die Frage ist, wer hier alle Register (und Ausnahmen) zieht, um Recht zu haben.
Gehen wir nochmal zurück und schauen uns an, wie diese kleine Meinungsverschiedenheit zustande kam:
Der Vorwurf war, dass der mD am bespiel BW bis A10 kommt, und sich deshalb das Studieren nicht mehr lohnt. Meine Entgegnung war, dass es sich trotzdem lohnt, zu studieren, da im Regelfall (z.B. bei meiner recht großen Bundesbehörde) A11 - die Dienstposten A9g - A11 sind gebündelt- überhaupt kein Problem ist. Die Meisten kommen mindestens bis A12, sehr viele bis A13 und neuerdings auch einige bis A13+Z. Ergo: Ja, studieren lohnt sich.
Die hahnebüchenen Stories all der studierten gDler, die mit A10 pensioniert werden sind der verzweifelte Versuch, unbedingt Recht behalten zu wollen.
Schade.
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Kann ich nicht, da ich niemanden kenne, der studiert hat und mit A10 pensioniert wird. Weder beim Zoll, noch bei der Pol HH, noch sonst wo, wo ich Leute im öD kenne.
Mit Verlaub, dann kennen Sie wenige Menschen im öD. In vielen Kommunen oder Landesbehörden ist das Standard. Wobei man über den Wert eines Bachelor Studiums ansich auch streiten könnte.
Mit Verlaub: Die Tatsache, dass ein Studierter im gD mit A10 in Pension geht, ist die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Die Lebensrealität sieht vollkommen anders aus.
Hören Sie doch bitte auf so einen Unfug zu erzählen. Danke.
PS: Wer unfug erzählt ist doch hier die Frage. Sie sollten alte Weltbilder im Kopf mal berichtigen. Nicht jeder mit Studium (denn es zählen ja wohl die Bachelor Abschlüsse und nicht nur die klassischen Uniabschlüsse) macht eine große Karriere bis in den hD. Es gibt zahlreiche Studienbeender, die im gD gehen und dort auch auf DPs bis A10 "festhängen", was manchmal auch durchaus gewollt ist, von den Leuten, da sie für sich andere Prioritäten ziehen. Ich kenne sogar Leute mit Studienabschlüssen oder gar einem Dr. Titel, die sind im mD tätig.
Im übrigen wäre es mal sinnvoll, sachlich zu bleiben und nicht zu meinen die einzige Wahrheit zu kennen, und alle anderen erzählen Unfug.
Also wer mit nem Master und erst recht nem Dr. Titel im mD bleibt muss behindert sein. Freiwillig auf das bis zu ca. 3 fache Gehalt zu verzichten.
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Kann ich nicht, da ich niemanden kenne, der studiert hat und mit A10 pensioniert wird. Weder beim Zoll, noch bei der Pol HH, noch sonst wo, wo ich Leute im öD kenne.
Mit Verlaub, dann kennen Sie wenige Menschen im öD. In vielen Kommunen oder Landesbehörden ist das Standard. Wobei man über den Wert eines Bachelor Studiums ansich auch streiten könnte.
Mit Verlaub: Die Tatsache, dass ein Studierter im gD mit A10 in Pension geht, ist die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Die Lebensrealität sieht vollkommen anders aus.
Hören Sie doch bitte auf so einen Unfug zu erzählen. Danke.
PS: Wer unfug erzählt ist doch hier die Frage. Sie sollten alte Weltbilder im Kopf mal berichtigen. Nicht jeder mit Studium (denn es zählen ja wohl die Bachelor Abschlüsse und nicht nur die klassischen Uniabschlüsse) macht eine große Karriere bis in den hD. Es gibt zahlreiche Studienbeender, die im gD gehen und dort auch auf DPs bis A10 "festhängen", was manchmal auch durchaus gewollt ist, von den Leuten, da sie für sich andere Prioritäten ziehen. Ich kenne sogar Leute mit Studienabschlüssen oder gar einem Dr. Titel, die sind im mD tätig.
Im übrigen wäre es mal sinnvoll, sachlich zu bleiben und nicht zu meinen die einzige Wahrheit zu kennen, und alle anderen erzählen Unfug.
Also wer mit nem Master und erst recht nem Dr. Titel im mD bleibt muss behindert sein. Freiwillig auf das bis zu ca. 3 fache Gehalt zu verzichten.
;D
Hör doch bitte auf, die fraglien kurhessischen Beispiele, die nicht den Regelfall darstellen, ad absurdum zu führen, sonst muss jemand noch einsehen, dass er vielleicht doch unrecht hat.
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Bei der bayrischen Polizei kannst du im mittleren Dienst bis A11 kommen.
War das nicht auch bei Polizisten in NRW im mittleren Dienst so? Dort wurde irgendwann der mittlere Dienst abgeschafft und die bis dahin im mittleren Dienst tätigen Polizisten wurden höher eingestuft. Ich kenne jemand, der so - ohne jemals ein Studium absolviert zu haben - mit A11 in Pension ging.
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Das gab es in Hamburg auch mal Anfang der 2000er. Da wurde man ba einem gewissen Alter als altgedienter PHM / PHMmz übergeleitet und wurde teilweise als BüNaBe (Bürgernaher Beamter/BFS) oder als Wachhabener als ehemaliger mD A11.
Allerdings sind, zumindest was Hamburg angeht, diese goldenen Zeiten lange vorbei und beim Bund gab es die nie.
Heute sind die DP bei der Pol Hbg immerhin A7 - A10 gebündelt.
Wer jdfs. beim Bund A11 werden möchte, muss halt studieren, dafür wird er es garantiert und noch mehr (ich kenne niemanden, der unter A12 pensioniert wurde).
Eine große deutsche Gewerkschaft fordert von meiner Bundesbehörde Durchlässigkeit mD-gD bis A11, aber sowas wird nicht kommen. Da wäre A10m / A10+Z ohne Laufbahnwechsel das realistischere Modell. Wie früher beim BGS (Oberstabsmeister A10).
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In der Theorie ist beim Bund aktuell schon etwas mehr möglich.
Für den Dienstherrn „Bund“ gilt für die Laufbahnen des techn. und nicht techn. Verwaltungsdienst die nachfolgende Ämterzugehörigkeit:
1.) Nichttechnischer Verwaltungsdienst
mD: A6 bis A9g+Z
gD: A9 bis A13g+Z
2.) Technischer Verwaltungsdienst
mD: A7 bis A9g+Z
gD: A10 bis A13g+Z
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Ausnahmen kommen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte gemäß § 27 BLV in Frage:
(1) Abweichend von § 17 Absatz 3 bis 5 des Bundesbeamtengesetzes können geeignete Dienstposten nach entsprechender Ausschreibung auch mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden, die
1. seit mindestens drei Jahren das Endamt ihrer bisherigen Laufbahn erreicht haben,
2. sich in mindestens zwei Verwendungen bewährt haben,
3. in den letzten zwei dienstlichen Beurteilungen mit der höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder ihrer Funktionsebene beurteilt worden sind und
4. ein Auswahlverfahren nach Absatz 3 erfolgreich durchlaufen haben.
Abweichend von Satz 1 Nummer 1 können die obersten Dienstbehörden für ihren nachgeordneten Geschäftsbereich anstelle des Erreichens des Endamtes der bisherigen Laufbahn das Erreichen des vorletzten Amtes als Voraussetzung festlegen.
(2) Geeignet sind Dienstposten bis zum zweiten Beförderungsamt der höheren Laufbahn, bei denen eine lange berufliche Erfahrung ein wesentliches Merkmal des Anforderungsprofils ist. In obersten Dienstbehörden können im Einzelfall auch Dienstposten des dritten Beförderungsamtes der höheren Laufbahn geeignet sein, wenn neben der langen beruflichen Erfahrung eines der beiden folgenden Merkmale wesentliches Merkmal des Anforderungsprofils ist:
1. eine dreijährige Verwendung auf Dienstposten nach Satz 1 oder
2. eine gleichwertige berufliche Erfahrung, die erworben worden ist, nachdem das derzeitige Amt nach Absatz 4 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 1 oder 2 verliehen worden ist.
Die obersten Dienstbehörden können über die Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 hinausgehende Anforderungen an die Eignung der Dienstposten bestimmen.
(3) Die obersten Dienstbehörden bestimmen Auswahlkommissionen, die die Auswahlverfahren durchführen. Sie bestehen in der Regel aus vier Mitgliedern und sollen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein. Die Mitglieder müssen einer höheren Laufbahn als die Bewerberinnen und Bewerber angehören. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. In dem Auswahlverfahren wird, gemessen an den Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens, die Eignung und Befähigung der Beamtinnen und Beamten überprüft. Eignung und Befähigung sind in einer Vorstellung vor einer Auswahlkommission nachzuweisen, die einen schriftlichen und mündlichen Teil umfasst. Die Auswahlkommission bewertet die Ergebnisse und macht einen Vorschlag für die Besetzung des Dienstpostens. Die obersten Dienstbehörden können ihre Befugnisse auf andere Behörden übertragen.
(4) Den in Absatz 1 genannten Beamtinnen und Beamten wird im Rahmen der besetzbaren Planstellen das Eingangsamt der höheren Laufbahn verliehen. Für die Verleihung von Beförderungsämtern gilt, dass
1. das erste Beförderungsamt frühestens ein Jahr nach der ersten Verleihung eines Amtes der höheren Laufbahn verliehen werden darf,
2. das zweite Beförderungsamt frühestens ein Jahr nach der Verleihung des ersten Beförderungsamtes verliehen werden darf und
3. das dritte Beförderungsamt frühestens zwei Jahre nach der Verleihung des zweiten Beförderungsamtes verliehen werden darf.
Weitere Beförderungen sind ausgeschlossen.
(5) Beamtinnen und Beamte, die nach den Absätzen 1 bis 4 ein Amt einer höheren Laufbahn verliehen bekommen haben, können auch auf anderen geeigneten Dienstposten im Sinne des Absatzes 2 eingesetzt werden.
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Die theoretisch erreichbaren Endämter für die genannten Laufbahnen im mittleren und gehobenen Dienst sind also wie folgt:
1.) mD: A11 oder A12 (ministeriale Verwendung)
2.) gD: A15 oder A16 (ministeriale Verwendung)
Obwohl es sich beim §27 BLV um kein Aufstiegsverfahren handelt, wie z.B. §35ff BLV handelt, wird es in der Praxis wie ein solches gehandhabt, d.h. die Summe an Dp sind sehr überschaubar. In meiner Dienststelle gibt einen Dp der nach §27 BLV aufgeschlüsselt wurde bei ca. 230 Dp insgesamt. Soll heißen, die Chance auf einen entsprechend höherwertigen Dp der nächsthöheren Laufbahn zu kommen ist minimal.
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Müsste es nicht A7 - A9mZ heißen ? A9g wäre ja geho ener Dienst.
Davon abgesehen, dass man Ministeriale Verwendungen nicht die Regel abbilden, ticken zudem die Uhren dort ja definitiv anders.
Ich würde behaupten wollen, dass die Masse an Beamten im Bund im allgemeinen, nichttechnischen Verwaltungsdienst, bei der BuPo und dem Zoll zu finden sein dürften. Und in diesen Fällen gehört zu Lenensrealität, dass da keiner im mD "per Handauflegen" bis nach A11, oder im gD bis nach A15 durchläuft.
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Müsste es nicht A7 - A9mZ heißen ? A9g wäre ja geho ener Dienst.
Davon abgesehen, dass man Ministeriale Verwendungen nicht die Regel abbilden, ticken zudem die Uhren dort ja definitiv anders.
Ich würde behaupten wollen, dass die Masse an Beamten im Bund im allgemeinen, nichttechnischen Verwaltungsdienst, bei der BuPo und dem Zoll zu finden sein dürften. Und in diesen Fällen gehört zu Lenensrealität, dass da keiner im mD "per Handauflegen" bis nach A11, oder im gD bis nach A15 durchläuft.
Die Lebensrealität ist in den letzten wenigen Jahren, dass weit über 50% der Boomer-Jahrgänge mit A8 in den Ruhestand gehen oder noch gehen werden.
Nicht einer dabei, der rechtzeitig das Endamt erreicht hätte, um gem. § 17 Absatz 3 bis 5 des Bundesbeamtengesetzes überhaupt für ein Auswahlverfahren in Frage zu kommen.
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@ tigertom: Korrekt, Schreibfehler meinerseits. Es müsste in meinen Aufführungen A6 bzw. A7 - A9m+Z heißen.
Meine Erfahrungen zum 27§ BLV sind, dass die betreffenden Personen hierfür handverlesen sind. D.h. die Dienststellenleitung will die betreffende Person fördern. Dazu wird ein Dp im gD bzw. hD dafür extra geöffnet, so dass im SAP hinterlegt ist, dass der Dp auch für Personal nach §27 BLV geeignet ist.
Die Wenigen, die nach §27 BLV zugelassen sind erreichen statistisch im mD das Endamt A11 und im gD das Endamt A14.
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Sag das den Beamten, die regelmäßig in A10 (gD) in Pension gehen. Mir ist das Schnuppe, da ich der A11 längst entflogen bin. Richtiger macht es die Vorgehensweise von BW dennoch nicht, da Bildungsabschlüsse massiv entwertet werden.
Hier ist absolut etwas Wahres dran.
Kann ich nicht, da ich niemanden kenne, der studiert hat und mit A10 pensioniert wird. Weder beim Zoll, noch bei der Pol HH, noch sonst wo, wo ich Leute im öD kenne.
Mit Verlaub, dann kennen Sie wenige Menschen im öD. In vielen Kommunen oder Landesbehörden ist das Standard. Wobei man über den Wert eines Bachelor Studiums ansich auch streiten könnte.
Mit Verlaub, das würde ich defintiv bestreiten. Es gibt zig Fälle bei Zoll, Bundespolizei und Landespolizei (NRW) die mit A10 (gD) pensioniert wurden und das bis heute.
Ja, es ist nicht der Regelfall und ja es kommt nur hin und wieder vor. Aber es gibt diese Fälle.
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Die Diskussion ist müßig, da der Kollege nicht in der Lage ist automatische Stellenhebungen qua Gesetz von Beförderungen, die mitunter Jahrzehnte benötigen, zu differenzieren.
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Müsste es nicht A7 - A9mZ heißen ? A9g wäre ja geho ener Dienst.
Davon abgesehen, dass man Ministeriale Verwendungen nicht die Regel abbilden, ticken zudem die Uhren dort ja definitiv anders.
Ich würde behaupten wollen, dass die Masse an Beamten im Bund im allgemeinen, nichttechnischen Verwaltungsdienst, bei der BuPo und dem Zoll zu finden sein dürften. Und in diesen Fällen gehört zu Lenensrealität, dass da keiner im mD "per Handauflegen" bis nach A11, oder im gD bis nach A15 durchläuft.
korrekt.
Da ist für viele im gD bei A11 Schluss. Und für (laut Laufbahnverordnung) 50% der mD Stellen bei A8 Sense.
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Kimonbo hat eine Verwarnung erhalten und ist vorerst vom Kommentieren gesperrt.
1000 Dank dafür.