Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ivarderhilfreiche am 29.06.2023 14:32

Titel: Weiter- und Fortbildung während der Arbeitszeit
Beitrag von: ivarderhilfreiche am 29.06.2023 14:32
Hallo zusammen,

ist es zulässig bzw. wie ist es zu bewerten, wenn der AG eine Weiter- oder Fortbildung während der Arbeitszeit (Freistellung mit LFZ) bei der Stellenbewertung/-beschreibung berücksichtigt und dadurch die weiteren übertragenen Tätigkeiten "schwächer" dargestellt werden?
Beispiel: 15 % für Beschäftigtenlehrgang II

Danke vorab!
Titel: Antw:Weiter- und Fortbildung während der Arbeitszeit
Beitrag von: DoB am 29.06.2023 14:43
Was sollte deine Weiterbildung bei der Stellenbewertung zu suchen haben? Es geht dabei ausschließlich um die Stelle und nicht um den Inhaber der Stelle.
Titel: Antw:Weiter- und Fortbildung während der Arbeitszeit
Beitrag von: Alien1973 am 30.06.2023 08:13
Gibt immer wieder Sachen die man so noch nicht gehört hat....

Diese Regelung kann man getrost in das Reich der Fabeln verweisen.
Titel: Antw:Weiter- und Fortbildung während der Arbeitszeit
Beitrag von: McOldie am 30.06.2023 09:56
die Eingruppierung richtet sich nach der dauerhaft übertragenen Tätigkeit. Insoweit wäre das beschriebene Handeln nur "heiße Luft"
Titel: Antw:Weiter- und Fortbildung während der Arbeitszeit
Beitrag von: Alien1973 am 30.06.2023 10:31
Wenn wir schon diskutieren:
Wie ist der Begriff "dauerhaft" zu sehen?
Gilt eine Berufung von 4 Jahren als dauerhaft und rechtfertig eine Höhergruppierung? (natürlich nur bei passenden Tätigkeiten, mir geht's um die 4 Jahre)

Titel: Antw:Weiter- und Fortbildung während der Arbeitszeit
Beitrag von: Opa am 30.06.2023 17:53
Was ist denn im tarifrechtlichen Sinne eine Berufung?

Tätigkeiten gelten als dauerhaft übertragen, wenn sie für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses übertragen werden. Also sowohl unbefristet als auch befristet auf das Ende des Beschäftigungsverhältnisses.