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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ivarderhilfreiche am 29.06.2023 14:32
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Hallo zusammen,
ist es zulässig bzw. wie ist es zu bewerten, wenn der AG eine Weiter- oder Fortbildung während der Arbeitszeit (Freistellung mit LFZ) bei der Stellenbewertung/-beschreibung berücksichtigt und dadurch die weiteren übertragenen Tätigkeiten "schwächer" dargestellt werden?
Beispiel: 15 % für Beschäftigtenlehrgang II
Danke vorab!
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Was sollte deine Weiterbildung bei der Stellenbewertung zu suchen haben? Es geht dabei ausschließlich um die Stelle und nicht um den Inhaber der Stelle.
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Gibt immer wieder Sachen die man so noch nicht gehört hat....
Diese Regelung kann man getrost in das Reich der Fabeln verweisen.
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die Eingruppierung richtet sich nach der dauerhaft übertragenen Tätigkeit. Insoweit wäre das beschriebene Handeln nur "heiße Luft"
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Wenn wir schon diskutieren:
Wie ist der Begriff "dauerhaft" zu sehen?
Gilt eine Berufung von 4 Jahren als dauerhaft und rechtfertig eine Höhergruppierung? (natürlich nur bei passenden Tätigkeiten, mir geht's um die 4 Jahre)
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Was ist denn im tarifrechtlichen Sinne eine Berufung?
Tätigkeiten gelten als dauerhaft übertragen, wenn sie für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses übertragen werden. Also sowohl unbefristet als auch befristet auf das Ende des Beschäftigungsverhältnisses.