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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: micki99 am 29.06.2023 15:52

Titel: Kündigungsfrist neuer Tarifvertrag
Beitrag von: micki99 am 29.06.2023 15:52
Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen gibt es ab August eine Tarifvertrag (TVÖD- SuE). Davor hatten wir einen Hauseigenen Vertrag.
In meinem alten Vertrag hatte ich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne eine Erhöhung nach Betriebszugehörigkeit.
Im neuen Tarifvertrag, der noch nicht Unterschrieben ist, habe ich mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nach 8 Jahren wären es sogar 6 Monate.
Meine Frage ist, ob ich die Kündigungsfrist noch Verhandeln kann bevor ich den Vertrag unterschreibe ,oder ob diese aufgrund das es TVÖD ist festgeschrieben und somit nicht Verhandelbar ist. Der Paragraph mit der Kündigungsfrist steht in den Arbeitsvertragsrichtlinien unseres Unternehmens welche laut Überschrift an den TVÖD-B/ VKA ,,angelehnt´´ ist.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort.
Titel: Antw:Kündigungsfrist neuer Tarifvertrag
Beitrag von: Bernstein am 30.06.2023 08:08
Meines Wissens gibt es keinen TVöD - SuE.