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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Blätzedeckel am 30.06.2023 08:11

Titel: Wieder-(Einstellung) und Entgeltstufe / schädliche Unterbrechung
Beitrag von: Blätzedeckel am 30.06.2023 08:11
Liebe Gemeinschaft,

folgende Fragen stellen sich mir gerade und ich hoffe gemeinsam mit euch eine Antwort zu finden. Zum Sachverhalt:

Ein AN (kein Wissenschaftler) verlässt den AG (Universität - TV-L) zum 31.12.
Der AN ist in die E13 / Stufe 4 eingruppiert.
Zum 01.01. wäre der AN in die Stufe 5 aufgestiegen.
Ab 01.01. ist der AN Beamter auf Probe beim Bund (A14 / Stufe 4).
Zum 01.04. erfolgt ein Stufenaufstieg in Stufe 5.
Der AN Beamte möchte nun zum 01.07. zurück zur Universität wechseln.
Die Stelle beim alten Arbeitgeber ist wieder nach E13 ausgeschrieben.


Vorab schon mal vielen Dank.
Blätzedeckel
Titel: Antw:Wieder-(Einstellung) und Entgeltstufe / schädliche Unterbrechung
Beitrag von: McOldie am 30.06.2023 09:47
Der alte Arbeitgeber kann - muss aber nicht - die Zeiten als förderliche Zeit berücksichtigen. Dies muss vor Vertragsabschluß geregelt werden.
Titel: Antw:Wieder-(Einstellung) und Entgeltstufe / schädliche Unterbrechung
Beitrag von: Blätzedeckel am 04.07.2023 14:00
Danke für die Antwort. Kann evtl. noch jemand eine Aussage zu der schädlichen Unterbrechung treffen? Sind genau sechs Monate bereits schädlich oder erst ab sechs Monate und einem Tag?
Titel: Antw:Wieder-(Einstellung) und Entgeltstufe / schädliche Unterbrechung
Beitrag von: McOldie am 04.07.2023 14:47
Für die Berechnung dieser Fristen gelten § 187 Abs. 1, § 188 BGB. Bei rechtlicher Unterbrechung, die nicht länger als sechs bzw. bei Wissenschaftlern ab EntgGr. 13 nicht länger als zwölf Monate angedauert hat, liegt deshalb keine schädliche Unterbrechung i. S. dieser Vorschrift vor, und die vorherige einschlägige Berufserfahrung ist bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen.