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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Knecht333 am 01.07.2023 15:58
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Hallo Zusammen und danke für das tolle Forum!
Ich werde bald erstmalig in den TV-L einsteigen. Ich kann mindestens 3 Jahren einschlägige Berufserfahrung bei einem kirchlichen AG unter AVR Caritas nachweisen. Kann ich unter diesen Voraussetzungen mit einer Einstufung in Stufe 3 rechnen, auch wenn die Vorerfahrung nicht im TV-L "erbracht" wurde?
Vorab danke für jede Hilfe und allen ein schönes Wochenende!
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Wenn es sich um "einschlägige Berufserfahrung" und keine Unterbrechung zwischen diesen beiden Beschäftigungen von länger als 6 Monaten handelt, erfolgt eine Berücksichtigung dieser Zeit.
Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist dies Verhandlungssache und muss vor der Einstellung geklärt werden
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Vielen Dank für die Antwort. Ich kann nun berichten, dass meine erreichte Stufe in den AVR mit in den TV-L übernommen wird. Vorheriges Nachfragen hilft auf jeden Fall, um das vor Vertragsunterschrift zu klären.
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Vorheriges Nachfragen hilft auf jeden Fall, um das vor Vertragsunterschrift zu klären.
Und das hilft auch, um z.B. eine höhere Stufe, als die bisher erreichte Stufe, zu verhandeln ;)
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Ja, auf jeden Fall. Bei mir bin ich aufgrund meiner eigenen Berufsbiographie aber mehr als zufrieden, dass die Stufe übernommen wird, zumal das am Ende schon mehr Geld für mich bringt als aktuell.