Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Roland80 am 02.07.2023 12:21
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Moin,
ich habe die Möglichkeit innerhalb eines Bundeslandes die Behörde zu wechseln. Aktuell stehe ich kurz vor der Beförderung. Der Wechsel würde also kurz vor der Beförderung stattfinden. Ist es beamtenrechtlich korrekt, dass die Bewährungszeit mit dem Stellenwechsel erneut zu laufen beginnt (1Jahr) und die bisherige Bewährungszeit dabei überhaupt keine Berücksichtigung findet?
Ich dachte nicht, dass die Bewährung an die ausgeführte Tätigkeit, sondern an das entsprechende Amt, worin man sich bewährt hat, gekoppelt ist.
Kennt sich damit jemand aus? Kann das jede Behörde handhaben wie sie möchte?
Beste Grüße