Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Sanni am 03.07.2023 05:14

Titel: [Allg] Wechsel/Entlassung Beamtin und dann ins Angestelltenverhältnis
Beitrag von: Sanni am 03.07.2023 05:14
Hallo! Ich (A9) habe einen Versetzungsantrag in ein anderes Bundesland gestellt, da ein Elternteil an Alzheimer erkrankt ist und ich mit bei der Pflege usw. helfen möchte. Das andere Bundesland hätte eine A9 Stelle für mich, aber da es keinen Tauschpartner gibt und man mich nicht so gehen lässt, wurde mir vom jetzigen Dienstherrn gesagt, ich müsste mich entlassen lassen.

Theoretisch hätte ich auch eine Option im Angestelltenverhältnis, aber jetzt habe ich gelesen, dass ein Beamtenverhältnis nicht im TV-L angerechnet wird.

Hat jemand Erfahrung mit Versetzung ohne Tauschpartner mit meinem genannten Grund oder auch Erfahrung wegen Anerkennung meiner Berufserfahrung als Beamtin und dann Angestellte?

Vielen Dank schon mal, denn langsam bin ich echt am Verzweifeln!

LG
Titel: Antw:[Allg] Wechsel/Entlassung Beamtin und dann ins Angestelltenverhältnis
Beitrag von: totoughtotame am 08.07.2023 12:26
Ich beschäftige mich gerade mit ähnlichen Dingen, weil ich beabsichtige, mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und mich auf dieselbe Stelle als Angestellter zu bewerben. Ich bin aber der Auffassung, das es für die Anrechnung der Berufserfahrung für die Einstufung im TV-L nicht darauf ankommt, welchen Status man bei der Ausübung der Tätigkeit hat, sondern nur dass man sie ausgeübt hat, also einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann
Titel: Antw:[Allg] Wechsel/Entlassung Beamtin und dann ins Angestelltenverhältnis
Beitrag von: Neuling2016 am 08.07.2023 12:52
Bei der Prüfung der Erfahrungsstufe geht es darum, ob die ausgeübte Tätigkeit gleichartig und gleichwertig gewesen ist.

Auch kann zur Prüfung herangezogen werden, ob für die Erfahrungsstufe förderliche Zeiten vorliegen.
Titel: Antw:[Allg] Wechsel/Entlassung Beamtin und dann ins Angestelltenverhältnis
Beitrag von: anonymus1453 am 13.07.2023 09:10
Ich beschäftige mich gerade mit ähnlichen Dingen, weil ich beabsichtige, mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und mich auf dieselbe Stelle als Angestellter zu bewerben. Ich bin aber der Auffassung, das es für die Anrechnung der Berufserfahrung für die Einstufung im TV-L nicht darauf ankommt, welchen Status man bei der Ausübung der Tätigkeit hat, sondern nur dass man sie ausgeübt hat, also einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann

Ich glaube wir werden immer mehr (freiwilliger Wechsel vom Beamten zum Angestellten). Die Gründe können unterschiedlich sein, aber wann merken die Verantwortlichen endlich mal, dass es so nicht weiterlaufen kann...