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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Beck am 05.07.2023 14:32

Titel: Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Beck am 05.07.2023 14:32
Bin seit 6 Jahren auf einer EG9b -Stelle und wurde auch so bezahlt. Nun wurde die Stelle auf EG9c angehoben. Jedoch weigert sich mein AG mich entsprechend der Anhebung zu entlohnen da ich kein Verwaltungsfachwirt bin oder 20 Jahre auf dem Buckel habe bei der Stadt.
Ich bin zwar nur Verwaltungsfachangestellter, führe die Tätigkeit jedoch in vollem Umfang schon jahrelang aus.
Was habe ich für Möglichkeiten um den gleichen Lohn zu bekommen?
Danke schonmal im Voraus.

Gruß

Beck
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Organisator am 05.07.2023 14:44
Der Wert der Stelle ist für die Eingruppierung egal. Es kommt auf die übertragenen Tätigkeiten an. Wenn diese Tätigkeiten nach E9c zu bewerten sind, bist du entsprechend nach E9c eingruppiert und dir steht das entsprechende Entgelt zu.

Einziger Hinderungsgrund könnten in der Person liegende Voraussetzungen sein, hierzu bräuchte es jedoch mehr Informationen (insbesondere nach welchem Teil der EntgO du eingruppiert bist).
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Beck am 05.07.2023 15:53
Ich bin momentan in Entgeltgruppe 9b eingruppiert.
Gehöre zum TVÖD VKA für Kommunen
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Organisator am 05.07.2023 16:13
Ich bin momentan in Entgeltgruppe 9b eingruppiert.
Gehöre zum TVÖD VKA für Kommunen

na dann passt ja alles, demzufolge wurden dir auch Tätigkeiten nach E9b übertragen.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: PiA am 05.07.2023 16:19
Liegt der Eingruppierung ein BT der EGO zu Grunde und falls ja, welcher?
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Beck am 05.07.2023 16:26
Jedoch wurde die Stelle nach Entgeltgruppe 9c angehoben und ich führe diese Arbeiten vollumfänglich aus.
Die Differenz auf meinem Gehaltszettel von 9b zu 9c fehlt mir.
Steht mir das nicht in irgendeiner Form zu?
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Beck am 05.07.2023 16:27
Hallo Pia,

was bedeutet die Abkürzung BT der EGO?

Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Organisator am 05.07.2023 16:28
Jedoch wurde die Stelle nach Entgeltgruppe 9c angehoben und ich führe diese Arbeiten vollumfänglich aus.
Die Differenz auf meinem Gehaltszettel von 9b zu 9c fehlt mir.
Steht mir das nicht in irgendeiner Form zu?

Wurden dir diese Tätigkeiten auch von einer dazu berechtigten Stelle übertragen?
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Beck am 05.07.2023 16:48
Es gab damals (2015) eine Übertragung der Unterschrifts-, Bewirtschaftungs- und Feststellungsbefugnis an mich durch den zuständigen Bürgermeister. Meintest du das?
Damals noch in EG 8 TVÖD. Die Planstelle ist immernoch die gleiche wie heute.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: MoinMoin am 05.07.2023 20:34
Was habe ich für Möglichkeiten um den gleichen Lohn zu bekommen?
Einfordern und einklagen, evtl. via Eingruppierungsfeststellungsklage.

Alternative

bitten betteln hoffen auf Einsicht
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: PiA am 06.07.2023 06:42
Hallo Pia,

was bedeutet die Abkürzung BT der EGO?

Besonderer Teil der Entgeltordnung

Es gibt besondere 'Eingruppierungsrichtlichinen' für diverse Täigkeitsbereiche.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Organisator am 06.07.2023 17:39
Es gab damals (2015) eine Übertragung der Unterschrifts-, Bewirtschaftungs- und Feststellungsbefugnis an mich durch den zuständigen Bürgermeister. Meintest du das?
Damals noch in EG 8 TVÖD. Die Planstelle ist immernoch die gleiche wie heute.

Nein, das meinte ich nicht; eine solche Befugnis ist meistens nicht eingruppierungsrelevant.

Da ich hier sehe, dass auch Begrifflichkeiten durcheinandergehen nochmal von vorn:

Gemäß der Tarifautomatik bist du entsprechend deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Ergo kann sich die Eingruppierung nur ändern, wenn sich auch die Tätigkeiten (oder in Einzelfällen deren Zeitanteile) ändern.

Nun stellt sich die Frage, was es mit der ominösen Stellenhebung auf sich hat. Formal hat dies keine Auswirkungen auf deine Eingruppierung.
- Haben sich deine Tätigkeiten geändert?
- Woraus schließt du, höher eingruppiert zu sein?
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Spidersangel am 06.07.2023 18:10
Planstellen gibt es im Tarifrecht nicht.
Das ist Beamtengedöns.
Und Unterschrifts-,Bewirtschaftung-, usw. sind Begrifflichkeiten aus den Bögen für die Stellenbewertung der GPA.
Sind aber für die Eingruppierung irrelevant.
Da die GPA eh keinen Plan hat was Sie da bewerten, kann man das getrost ignorieren.

Bei mir war das Ergebnis der GPA gerade so EG 6, mit viel Wohlwollen.
Das Gericht sah die EG 9a als vollumfänglich gegeben an.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: ISN am 06.07.2023 22:16
Wenn die dir übertragenen Tätigkeiten der EG 9c entsprechen, du aber die in der Entgeltordnung geforderten persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllst, bist du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, also in EG 9b.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Beck am 07.07.2023 12:18
Meine Tätigkeiten haben sich geändert, das wird auch mein mein AG nicht bestreiten. Er weigert sich aber von EG9b auf EG9c umzustellen, da bei mir die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hä? muss ich das verstehen?
Ich mache das Geschäft aber schon jahrelang. Irgendeiner leidet hier gewaltig unter Realitätsverlust in meinen Augen.
Zudem hat mein AG mich damals nach der Ausbildung direkt in die Abteilung geschickt. Gefragt wurde ich erst garnicht^^

Beispielsweise bekommen meine Kollegen links und rechts von mir die EG9C da sie 20 Jahre auf dem Buckel haben im öffentlichen Dienst.
Kann ja nicht sein, dass es hier keine rechtliche Grundlage gibt, beispielsweise für Bestandkräfte die schon jahrelang auf der Stelle sitzen und die Tätigkeit, welche nun als E9c IDENTIFIZIERT wurde, bereits jahrelang machen  ::).


Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: brian am 07.07.2023 12:24
Kann nicht sein, ist so. Sh Post von ISN.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Organisator am 07.07.2023 13:10
Meine Tätigkeiten haben sich geändert, das wird auch mein mein AG nicht bestreiten. Er weigert sich aber von EG9b auf EG9c umzustellen, da bei mir die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hä? muss ich das verstehen?
Ich mache das Geschäft aber schon jahrelang. Irgendeiner leidet hier gewaltig unter Realitätsverlust in meinen Augen.
Zudem hat mein AG mich damals nach der Ausbildung direkt in die Abteilung geschickt. Gefragt wurde ich erst garnicht^^

Beispielsweise bekommen meine Kollegen links und rechts von mir die EG9C da sie 20 Jahre auf dem Buckel haben im öffentlichen Dienst.
Kann ja nicht sein, dass es hier keine rechtliche Grundlage gibt, beispielsweise für Bestandkräfte die schon jahrelang auf der Stelle sitzen und die Tätigkeit, welche nun als E9c IDENTIFIZIERT wurde, bereits jahrelang machen  ::).

Es geht nich darum, ob sich deine Tätigkeiten geändert haben, sondern ob dir auch die geänderten Tätigkeiten übertragen wurden. Erst dann ändert sich die Eingruppierung.

Sollte es so sein, dass sich dein AG aber bei der Vermutung der Eingruppierung geirrt hat und sie nunmehr auf E9c korrigiert hat, wäre zu prüfen, ob für deine Eingruppierung eine Voraussetzung in der Person definiert ist (z.B. ein Bildungsabschluss), ohne den die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen würde. Dazu müsstest du in dem für dich zutreffenden Teil der Entgeltordnung nachschauen.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: MeinerEiner am 07.07.2023 13:13
Deine Dir übertragenen Tätigkeiten sollten laut Nachweisgesetz in deiner Personalakte zumindest in minimaler Form dokumentiert sein. Vielleicht gibt es sogar eine schöne Tätigkeitsbeschreibung mit entsprechenden Einzeltätigkeiten oder mehreren Arbeitsvorgängen. Da erst einmal nachschauen, falls Du selbst dazu nichts in deinen Unterlagen hast. Diese Informationen sind die Grundlage deiner (automatischen) Eingruppierung. Sollten sich diese nicht offiziell geändert haben, hat sich auch deine bisherige Eingruppierung nicht geändert.

Es spielt absolut keine Rolle, welche einzelnen Dinge du ausübst, sondern nur was dir übertragen wurde. Abgesehen davon kann sich natürlich auch dein AG bei Bewertung deiner übertragenen Tätigkeiten generell geirrt haben und Du bist schon seit Jahren irgendwo anders eingruppiert.

Zum Glück haben die normalen Mitarbeiter im öD nicht viel Ahnung vom Tarifrecht :D

Sollte es dazu nichts Schriftliches geben, muss das nachgeholt werden, da du sonst nicht weißt, was Dir übertragen wurde und was Du auch nur machen darfst und eine Rechtsmeinung zu Deiner Eingruppierung kann sich so eigentlich auch kein Sterblicher machen.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: MoinMoin am 07.07.2023 13:46
Kann ja nicht sein, dass es hier keine rechtliche Grundlage gibt, beispielsweise für Bestandkräfte die schon jahrelang auf der Stelle sitzen und die Tätigkeit, welche nun als E9c IDENTIFIZIERT wurde, bereits jahrelang machen  ::).
Wenn du dich bequemen würdest dem Forum mitzuteilen, wo in welchem Abschnitt der Entgeltordnung du nach Rechtsmeinungen von dir und dem Ag eingruppiert bist und wohin sich deine Tätigkeiten verschoben haben sollen, dann könnte man die die rechtliche Grundlagen nennen.
Und erklären warum du falsch oder richtig bezahlt wirst.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: FearOfTheDuck am 09.07.2023 20:44
Meine Tätigkeiten haben sich geändert, das wird auch mein mein AG nicht bestreiten. Er weigert sich aber von EG9b auf EG9c umzustellen, da bei mir die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hä? muss ich das verstehen?
Ich mache das Geschäft aber schon jahrelang. Irgendeiner leidet hier gewaltig unter Realitätsverlust in meinen Augen.
Zudem hat mein AG mich damals nach der Ausbildung direkt in die Abteilung geschickt. Gefragt wurde ich erst garnicht^^

Beispielsweise bekommen meine Kollegen links und rechts von mir die EG9C da sie 20 Jahre auf dem Buckel haben im öffentlichen Dienst.
Kann ja nicht sein, dass es hier keine rechtliche Grundlage gibt, beispielsweise für Bestandkräfte die schon jahrelang auf der Stelle sitzen und die Tätigkeit, welche nun als E9c IDENTIFIZIERT wurde, bereits jahrelang machen  ::).

Verstehen musst du es nicht, einsehen auch nicht. Tariflich möglich ist das Ganze aber durchaus. Ob das bei dir tatsächlich so vorliegt, dazu bräuchte es nähere Informationen.

"Umstellen" muss der AG EG nicht, Eingruppierung passiert dank Tarifautomatik ganz von selber. Die rechtliche Grundlage ist ja gerade der TVÖD mit seiner EGO und wenn du mutmaßlich der Prüfungspflicht unterliegst und deine Kollegen nicht, ist die Aussage des AG korrekt.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Dpunkt am 12.07.2023 11:33
Wenn die dir übertragenen Tätigkeiten der EG 9c entsprechen, du aber die in der Entgeltordnung geforderten persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllst, bist du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, also in EG 9b.

Dann dürfte er allerdings auch nicht mit der EG 9b verfgütet werden, sondern 9a.

--> Ausbildungs und Prüfungspflicht (Anlage 1 Nr. 7 der Entgeltordnung VKA

Da er aber die 9b bereits perönlich bekommt scheint er ja die Voraussetzungen zu erfüllen. Folglich erfüllt er auch die Voraussetzungen der 9c. Wenn also festgestellt wurde, dass die Stelle vorher einem Bewertungsirrtum unterlegen hatte oder das neue Aufgaben die Wertigkeit der Stelle anheben, dann muss der Threadersteller auch mit einer EG 9c vergütet werden.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: ISN am 12.07.2023 12:28
Nein. Wenn man die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht erfüllt, ist man laut Vorbemerkung in der EGO eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Es spielt keine Rolle, ob für diese Entgeltgruppe ebenfalls eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht.
Titel: Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
Beitrag von: Dpunkt am 14.07.2023 12:20
Nein. Wenn man die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht erfüllt, ist man laut Vorbemerkung in der EGO eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Es spielt keine Rolle, ob für diese Entgeltgruppe ebenfalls eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht.

Das ist mir bewusst. Darauf wollte ich aber nicht hinaus - sondern die Frage, warum er dann überhaupt in der 9b ist. Ausbildungs- und Prüfungspflicht (B2) ist ab EG 9b notwendig. Sollte er also in einem Bundesland angestellt sein, wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet, dann hätte er ohne B2 gar nicht erst in der EG 9b sondern in der EG 9a eingruppiert sein müssen.