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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Stankowitsch am 06.07.2023 10:04

Titel: Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: Stankowitsch am 06.07.2023 10:04
Hallo allerseits,

ich habe ein Angebot zum Wechsel in eine Bundesbehörde. Bisher arbeite ich in einer Kommune mit der E10/ Stufe 5. Das Angebot ist eine E11. Der neue Arbeitgeber hat mich bezüglich meiner Erfahrungsstufe kontaktiert und mir mitgeteilt, dass sie mir maximal Stufe 3 anbieten können. Die Aufgaben sind auch nicht identisch, aber auch nicht komplett artfremd.

E11 Stufe 3 bedeutet Reallohnverlust von ca. 200 Euro.

Könnte der Arbeitgeber, wenn er wollen würde, meine Stufe 5 anerkennen? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage bzw. irgendwas, was ich dem potenziellen neuen Arbeitgeber als Grundlage dafür schicken könnte?

Ich habe das gefunden, weiß aber nicht ob das so korrekt ist.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3426-beruecksichtigung-bereits-erworbener-stufen_idesk_PI13994_HI1796695.html

....Die Entscheidung zur Berücksichtigung bereits erworbener Stufen/Stufenlaufzeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers.....
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: Umlauf am 06.07.2023 10:16
Ja, das Wort „wollen“ ist korrekt.
Sie könnten, wenn wöllten höher als 3 gehen.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: xap am 06.07.2023 10:23
z. Bsp. hiermit:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3425-beruecksichtigung-foerderlicher-zeiten_idesk_PI13994_HI1796694.html

"Durch die Anerkennung förderlicher Zeiten kann der Arbeitgeber neu eingestellte Beschäftigte in den Stufen 2 bis 6 einstellen."

Dies ist vor Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag zu regeln. Ich würde meine Erwartungshaltung klar formulieren und schauen wie der neue AG reagiert.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 06.07.2023 10:36
Könnte der Arbeitgeber, wenn er wollen würde, meine Stufe 5 anerkennen? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage bzw. irgendwas, was ich dem potenziellen neuen Arbeitgeber als Grundlage dafür schicken könnte?
Ja, kann er steht alles im §16 des TVs
förderliche Zeiten und andere öD AG sind da die Punkte
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: Stankowitsch am 06.07.2023 11:41
Vielen Dank. Ich telefoniere nochmal.  :)

Wenn sie sich nicht einlassen, dann kann ich wohl nichts machen. Obwohl mich der neue AG und die neue Aufgabe schon reizen würde. Zumal es mit der Ministerialzulage und den erfolgreichen Tarifverhandlungen ab nächstes Jahr zumindest mehr sein wird, als es jetzt ist.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: xap am 06.07.2023 12:05
Voraussetzung ist ein irgendwie geartetes Personalgewinnungsproblem. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen und natürlich wird die Behörde erstmal behaupten, dass es kein Problem gäbe und weitere Bewerber zur Verfügung stehen. Zumindest war das bei mir damals so (EG12 IT). Ich habe dann die Sozialkeule herausgeholt und wir sind so verblieben, dass die jeweils andere Seite noch ein paar Tage zur Klärung/Abstimmung bekommt. Am Ende habe ich meinen Gehaltswunsch durchgesetzt, die Behörde meldete sich nach ein paar Tagen von sich aus und stimmte zu.

Man sollte sich selbst fragen: Möchte ich den Wechsel unbedingt oder gibt es auch andere Stellen? Dementsprechend wird gepokert.

Wenn man mich fragt: Kommt man aus einer unbefristeten Anstellung gibt es keinen Grund nachzugeben - zumal nicht mit Entgeltverlust. Aber das ist eine Typfrage.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: Stankowitsch am 06.07.2023 14:29
Sozialkeule?

Die Perspektive beim neuen Arbeitgeber ist einfach besser und es ist ne Bundesbehörde mit besseren Rahmenbedingungen.

Daher wäre ich schon bereit temporär auf Gehalt zu verzichten, wenn es sich langfristig auszahlt. Ich hab ja noch gut 25 Jahre vor mir.
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Beitrag von: xap am 06.07.2023 17:18
Frau und Kinder die ernährt werden müssen usw.

Wenn das Angebot für dich in Ordnung ist nimm es an. Die Instrumente für eine höhere Forderung wurden dir benannt. Die Entscheidung diese auch zu nutzen kann dir jedoch niemand abnehmen.
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Beitrag von: Stankowitsch am 12.07.2023 14:46
Die haben jetzt den Vogel abgeschossen....

Ich hatte mit der Dame nochmal Kontakt und weitere Argumente für die Stufenmitnahme geliefert. Diese hat sie dann weitergetragen und dann kam sie mit der Info, dass nach erneuter Prüfung des Sachverhalts für mich nur die Stufe 1 in Betracht kommt  ;D ;D ;D

27 Jahre im ÖD, 20 Jahre im gD im Bereich Organisation, nahtloser Wechsel und dann Stufe 1?

Ich glaub mein Schwein pfeifft...oder sie arbeiten richtig schlecht. Sprachen dann noch davon, dass ich aus dem Landestarif komme...was ja nicht stimmt.

Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: E15TVL am 12.07.2023 15:13
Ja das ist korrekt. Da du keine einschlägige Berufserfahrung hast, hast du nur auf Stufe 1 Anspruch. Wie oben schon andere User ausgeführt haben, können förderliche Zeiten angerechnet werden, die dann zu Stufe 2 bis 6 führen können. Das ist aber "kann"-Regelung und wäre vor Vertragsabschluss zu verhandeln.

Das mit dem "Landestarif" ist natürlich Blödsinn. Und überhaupt glaube ich, dass deine Gesprächspartnerin unfähig war (was übrigens typisch für Personaler im ö. D. und beim Bund insbesondere der Fall ist).
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 12.07.2023 19:06
Die haben jetzt den Vogel abgeschossen....

Ich hatte mit der Dame nochmal Kontakt und weitere Argumente für die Stufenmitnahme geliefert. Diese hat sie dann weitergetragen und dann kam sie mit der Info, dass nach erneuter Prüfung des Sachverhalts für mich nur die Stufe 1 in Betracht kommt  ;D ;D ;D

27 Jahre im ÖD, 20 Jahre im gD im Bereich Organisation, nahtloser Wechsel und dann Stufe 1?

Ich glaub mein Schwein pfeifft...oder sie arbeiten richtig schlecht. Sprachen dann noch davon, dass ich aus dem Landestarif komme...was ja nicht stimmt.
Nun sie hat Recht, dass tariflich dir nur die Stufe 1 zusteht.
Das der AG aber tariflich dir auch die Stufe geben kann ist oftmals der Leitung nicht bekannt.

Ich würde an der Personalstelle vorbei, der Führung mitteilen, dass sie offensichtlich dich nicht haben wollen, da sie dir nur die Stufe 1 anbieten, was überraschend ist, da ja bekanntermaßen man dir tariflich problemlos die Stufe 5 geben kann und darf.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Führungen oftmals nicht wissen, wie unwissend die Personaler sind und auf deren Lügen reinfallen.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: FearOfTheDuck am 12.07.2023 22:18
Ist natürlich mal wieder ein Paradebeispiel für die überragende Fachkompetenz der Personalkräfte. ;)

Zuerst erkennt man nicht, dass keine einschlägige BE vorliegt. Und dann zieht man sein Angebot zurück, das dem Bewerber fast schon zu niedrig war, versteift sich auf den Minimalanspruch, obwohl mehr möglich sein kann... Großes Kino!  :o

Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 12.07.2023 22:38
Und sie können so weiter machen, weil alle behaupten tut uns Leid mehr geht tariflich nicht, obwohl diese Aussage eine klare Lüge ist.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: Stankowitsch am 13.07.2023 07:54
Berufserfahrung liegt meines Erachtens vor, Prozessmanagement und Digitalisierung mache ich ja seit über 20 Jahren. Natürlich ist es nicht genau das, was ich zukünftig tun soll, dennoch vorhanden.

Wie wollen Sie Personal gewinnen mit so einem Angebot? Ich hab jetzt erstmal Urlaub und warte ab, was noch passiert. Sie kennen meine Bedingungen und auch sämtliche Fristen und Co.

Entweder sie wollen eine gute Fachkraft oder sie lassen es. Unter Wert muss sich ja heute niemand mehr im öD verkaufen. Ich "falle" ja weich!
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: E15TVL am 13.07.2023 07:58
Nein, einschlgägige Berufserfahrung (und darauf kommt es an) liegt vor, wenn eine Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Eine solche kann nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erwoben wurden sein (sonst wäre sie ja nicht "im Wesentlichen unverändert"). Deine 20 Jahre sind aber sicherlich für die zukünftige Tätigkeit förderlich. Was ihr, also Bundesbehörde und du, daraus macht, ist euer Ding und Verhandlungsmasse.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: Stankowitsch am 13.07.2023 08:10
Ja ok, kann ich inhaltlich nachvollziehen. Nur dann finden Behörden ja nie vernünftiges Personal. Das bedeutet im wesentlichen ja das nur Leute aus der gleichen Entgeltgruppe in Frage kommen und diese fast genau dieselbe Aufgabe in der neuen Behörde wahrnehmen müssten. Warum also dann ein Wechsel?

Naja, mal abwarten.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 13.07.2023 08:36
Nein, einschlgägige Berufserfahrung (und darauf kommt es an) liegt vor, wenn eine Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Eine solche kann nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erwoben wurden sein (sonst wäre sie ja nicht "im Wesentlichen unverändert").
So wird es standardmäßig gehandhabt. Aber in der Pauschalität nicht ganz korrekt.
Jemand in der 9b kann durchaus Tätigkeiten der 12 ausüben nur halt nicht mit ausreichenden Zeitanteilen, trotzdem würde er dort als 9bler auch einschlägige Berufserfahrung für eine 12er Einstellung erlangen.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 13.07.2023 08:44
Ja ok, kann ich inhaltlich nachvollziehen. Nur dann finden Behörden ja nie vernünftiges Personal. Das bedeutet im wesentlichen ja das nur Leute aus der gleichen Entgeltgruppe in Frage kommen und diese fast genau dieselbe Aufgabe in der neuen Behörde wahrnehmen müssten. Warum also dann ein Wechsel?

Naja, mal abwarten.
Bei uns würdest du die Stufe 5 angeboten bekommen, sofern du auf Platz 1 stehen würdest und die anderen Mitbewerber nicht gut genug sind.
Wir würden sogar im VG fragen, ob du für Stufe 1 kommen würdest, bzw. für welche Stufe du kommen würdest.
Damit wäre dann aktenkundig, dass wir dir die eindeutig existierenden förderliche Zeiten anerkennen müssen um dich zu bekommen.

Wenn also diese Looser Personaler dieser verträumten Behörde es dir nicht anbieten, nachdem du es eingefordert hast, dann ist es halt deren Looser Philosophie und das versagen der Behörde und die können warten bis sie einen Looser MA finden, der halt nichts kann und deswegen nichts besseres findet.

Wie gesagt: Melde das direkt den Menschen die dich wollen, nicht den Personaler und teilen denen direkt mit, dass du weißt, dass es tariflich möglich ist, dir die Stufe 5 zu geben und wenn sie dieses nicht machen, dann ist das für dich die klare Ansage, dass sie dich nicht einstellen wollen.
und füge hinzu, dass wenn jemand aus dem Personalbüro behauptet, dass würde tariflich nicht gehen, dann ist das eine Falschauskunft und die sollten mal einen Blick in den §16 werfen und ihren Job machen.
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: Lorenzo von Matterhorn am 20.07.2023 09:01
Unter Umständen wendet die Behörde aber auch einfach nur die bestehenden Gesetze korrekt an. Einschlägige Berufserfahrung liegt wie bereits erwähnt vermutlich nicht vor. Förderliche Zeiten lassen sich nur bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs anerkennen. Wenn in deinem Einstellungsverfahren aber 10 andere hinter dir gleich geeignet (bzw. für die Besetzung der Stelle qualifiziert) sind, fehlt meines Erachtens die Grundlage für die Anerkennung förderlicher Zeiten. Korrigiert mich gern, falls ich das falsch sehe.

Darüber hinaus erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Ministerialzulage nur in den obersten Bundesbehörden, sprich Bundesministerien, gezahlt wird und nicht in jeder Bundesbehörde. (weil du davon ausgingst diese zu erhalten)
Titel: Antw:Wechsel von E10/5 Kommune zu E11 Bund
Beitrag von: Fragmon am 01.08.2023 12:53
Nein, einschlgägige Berufserfahrung (und darauf kommt es an) liegt vor, wenn eine Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Eine solche kann nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erwoben wurden sein (sonst wäre sie ja nicht "im Wesentlichen unverändert"). Deine 20 Jahre sind aber sicherlich für die zukünftige Tätigkeit förderlich. Was ihr, also Bundesbehörde und du, daraus macht, ist euer Ding und Verhandlungsmasse.

Korrekt. Sobald es einen guten Zweitplatzierten im Verfahren gibt, wird die Tür für die Nutzung von Kann Regelungen immer kleiner, da es kein dringendes Personalgewinnungsinteresse mehr gibt.

....Zumal es mit der Ministerialzulage und den erfolgreichen Tarifverhandlungen ab nächstes Jahr zumindest mehr sein wird, als es jetzt ist.

Nächstes Jahr gibt es keine Tarifverhandlung auf Bundesebene. Der Tarifvertrag ist bis 31.12.2024 gültig.