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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Beluev am 06.07.2023 21:07
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Hallo,
weiß jemand, ob Referatsleitungsstellen extern ausgeschrieben werden müssen?
Oder welche Regeln da gelten?
Wie ist das, wenn immer wieder Stellen so ausgeschrieben werden, dass schon klar ist, für wen?
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Hallo,,
Stellen müssen nicht extern ausgeschrieben werden.
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§ 4 Abs. 3 BLV:
Von einer Stellenausschreibung kann abgesehen werden
1. allgemein oder in Einzelfällen, wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um Einstellungen handelt,
2. in besonderen Einzelfällen auch bei einer Einstellung aus den in Nummer 1 genannten Gründen.
Mit einem halbwegs schlüssigen Personalkonzept kann so ziemlich jede Stelle intern besetzt werden, wenn man möchte.
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...und gerade beim Bund ist das häufig zu beobachten.
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Hat ja auch Sinn jemand zu nehmen den (und dessen Arbeitsleistungen) man schon kennt.
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Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Problematisch ist aus meiner Sicht, wenn nicht nach Eignung sondern nach intransparenten Gründen Personen auf Leitungspositionen gesetzt werden-wo sie dann Jahrzehnte schlechte Arbeit leisten.
Wenn man intern gute Leute hat, können die auch in einem externen Ausschreibungsverfahren bestehen.
Aber das ist nur meine Ansicht dazu.
Rechtlich scheint da dann wohl nichts zu machen zu sein.
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Eine Frage noch: in der BLV steht, wenn es sich nicht um Einstellungen handelt.
Bedeutet das, nur, wenn Stellen sozusagen wegfallen - wenn die Stelle des Internen also nicht neu besetzt werden würde?
Oder wie ist das zu verstehen?
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Die Einstellung ist das erstmalige Begründen eines Beamtenverhältnisses. Es kommt also nicht auf die Stelle an, sondern darauf, ob der Dienstherr den Beamten schon vorher hatte oder nicht.
Auch für diese Einschränkung sieht die BLV Ausnahmen vor.
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Ok, danke! Das macht es klarer!