Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Beluev am 06.07.2023 21:07

Titel: Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: Beluev am 06.07.2023 21:07
Hallo,

weiß jemand, ob Referatsleitungsstellen extern ausgeschrieben werden müssen?
Oder welche Regeln da gelten?
Wie ist das, wenn immer wieder Stellen so ausgeschrieben werden, dass schon klar ist, für wen?

Titel: Antw:Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: clarion am 07.07.2023 00:17
Hallo,,

Stellen  müssen nicht extern ausgeschrieben werden.
Titel: Antw:Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: Opa am 07.07.2023 07:25
§ 4 Abs. 3 BLV:
Von einer Stellenausschreibung kann abgesehen werden
1. allgemein oder in Einzelfällen, wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um Einstellungen handelt,
2. in besonderen Einzelfällen auch bei einer Einstellung aus den in Nummer 1 genannten Gründen.

Mit einem halbwegs schlüssigen Personalkonzept kann so ziemlich jede Stelle intern besetzt werden, wenn man möchte.
Titel: Antw:Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: E15TVL am 07.07.2023 08:12
...und gerade beim Bund ist das häufig zu beobachten.
Titel: Antw:Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: Organisator am 07.07.2023 09:07
Hat ja auch Sinn jemand zu nehmen den (und dessen Arbeitsleistungen) man schon kennt.
Titel: Antw:Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: Beluev am 08.07.2023 08:25
Hallo,

vielen Dank für die Rückmeldungen.
Problematisch ist aus meiner Sicht, wenn nicht nach Eignung sondern nach intransparenten Gründen Personen auf Leitungspositionen gesetzt werden-wo sie dann Jahrzehnte schlechte Arbeit leisten.
Wenn man intern gute Leute hat, können die auch in einem externen Ausschreibungsverfahren bestehen.
Aber das ist nur meine Ansicht dazu.
Rechtlich scheint da dann wohl nichts zu machen zu sein.
Titel: Antw:Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: Beluev am 08.07.2023 08:28
Eine Frage noch: in der BLV steht, wenn es sich nicht um Einstellungen handelt.
Bedeutet das, nur, wenn Stellen sozusagen wegfallen - wenn die Stelle des Internen also nicht neu besetzt werden würde?
Oder wie ist das zu verstehen?
Titel: Antw:Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: Opa am 08.07.2023 08:40
Die Einstellung ist das erstmalige Begründen eines Beamtenverhältnisses. Es kommt also nicht auf die Stelle an, sondern darauf, ob der Dienstherr den Beamten schon vorher hatte oder nicht.
Auch für diese Einschränkung sieht die BLV Ausnahmen vor.
Titel: Antw:Ausschreibungspflicht für Stellen beim Bund
Beitrag von: Beluev am 08.07.2023 09:08
Ok, danke! Das macht es klarer!