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		Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: algo86 am 07.07.2023 09:10
		
			
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				Hallo,
 ich konnte bisher keine konkrete Antwort auf die Frage finden.
 Ist es legitim, dass die Summe aus Ruhegehalt DU + Versicherungsleistung DU-Versicherung die Bezüge als Aktiver übersteigt?
 
 Beispiel:
 Aktiver Beamter: 3000 € netto
 DU-Leistung Dienstherr: 2000 €
 DU-Leistung Versicherung: 1500 €
 
 Summe DU-Leistung 3500 € und damit 500 € mehr im Monat.
 
 In Art 3 Abs. 2 BayBesG steht:
 (2)
 1 Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die eine höhere als die gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam.
 2 Das Gleiche gilt für Versicherungsverträge, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden.
 
 Für mich liest sich das als ein Nein.
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				Da du, wenn du DU bist, nicht mehr besoldet, sondern versorgt wirst, denke ich nicht, dass der Paragraph hier greift.
			
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				Das sollte m. E. bereits durch die Versicherungsgesellschaft geprüft werden. Meine ließ nur die Vereinbarung einer monatlichen Versicherungssumme i. H. v. 40 % des monatlichen Nettogehalts zu. 1.500 € bei 3.000 € netto war nicht möglich.