Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kai am 07.07.2023 15:11
-
Hallo Kollegen,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Ich bin als Angestellter in E9a TVöD beschäftigt. Ich spiele jedoch mit dem Gedanken den AG zu wechseln, inkludiert mit dem Ziel noch Beamter zu werden. Ich bin gerade 30 geworden und sonst geht es mir auch gut.
Es gibt für mich auch immer wieder passende Ausschreibungen, da ich einen anderen Beruf erlernt habe und insofern den AI nicht belegt habe und auch kein Vfa bin. Jedoch erhalte ich bei Bewerbungen immer wieder die Rückmeldung, dass die Verbeamtung in der Laufbahn 1.2 (m.D.) nur für die Verwaltungswirte geöffnet sei.
Jedoch wird zum einen bei der Ausschreibung explizit mein Beruf gesucht und (meiner Meinung nach) habe ich die notwendige Qualifikation im Sinne des § 16 Abs. 1 LVO NRW i.V.m. Anlage 1.
(https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=62820161004091233148
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=45844)
Theoretisch sollte daher doch eine Verbeamtung möglich sein, oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Ich freue mich über eure Antworten.
PS: ich weiß, dass ich sehr wahrscheinlich bei A6 anfangen muss, usw. Darum geht es mir nicht.
-
Guten Tag,
um welchen Beruf handelt es sich denn?
Gruß
-
Hallo!
Um den Sozialversicherungsfachangestellten.
Dieser wird z.B. beim LBV, Versorgungskassen (LWL, LVR) oder bei den Sozialämtern gesucht.
Gruß!
-
Natürlich können Sie mit diesem Beruf verbeamtet werden, aber eben nur dort, wo man diesen auch als Einstellungsvoraussetzung nennt.
Mit diesem Berufsabschluss werden Sie in beispielsweise in einer städtischen Verwaltung geringe bis gar keine Chance haben.
-
Hallo Matze,
danke für den Post.
Ich habe leider schon entsprechende Erfahrungen gemacht, jedoch vermute ich hier Unwissenheit der Personaler, bzw. auch der Entscheidungsträger. Daher auch meine Nachfrage.
Mir ist wiederholt, von verschiedenen Behörden mitgeteilt worden, dass nur die Verwaltungswirte verbeamtet werden können.
Ich wollte mit meiner Frage klären, ob ich eine Verbeamtung quasi bei positiver Entscheidung mich einzustellen auch unter Verweis auf die obigen Vorschriften „Fordern“ könnte, denn die Sicht der Dienststellen scheint ja nicht richtig zu sein.
Ich habe nur auf dem Stellenportal des Landes NRW bereits einige Stellen für Sozifas gefunden… Ich würde gerne den Hebel am Fachkräftemangel ansetzen…
Gruß!
-
Nein, eine Verbeamtung können Sie nicht einfordern, darauf besteht kein Rechtsanspruch.
Man könnte natürlich bei der Ausgestaltung des AV etwas entsprechendes hineinschreiben.
-
Guten Morgen!
Grundsätzlich ist es richtig, dass der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten die Verbeamtungsmöglichkeit eröffnet.
Dies gilt aber grundsätzlich nur bei entsprechendem Bedarf!
Es besteht die Möglichkeit, bei einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung als Beamter besonderer Fachrichtungen (hier: nichttechnische Dienste)zu erwerben. Dies bedeutet nicht, dass man einen Anspruch darauf hat.
Der öffentliche Dienst bildet aber regelmäßig in der Laufbahn des "allgemeinen Verwaltungsdienst" aus, so dass er sich hieraus bedient. Der Vorrang gebührt dem Laufbahnbewerber, also dem, der sich durch den Vorbereitungsdienst "gequält" hat.
Es schließt jedoch nicht aus, dass einzelne Dienstherrn eine Verbeamtungsmöglichkeit bieten, die (o. a.) grundsätzlich gegeben ist.
-
Hallo!
Vielen Dank für den Post.
Ich würde mich hier nur auf Stellen bewerben, in welchen der Sozifa auch gefordert wird.
Soweit aufgrund der schlechten Bewerberlage und des Fachkräftemangels (mal abgesehen von meinen ++ Leistungen 8)) die Wahl auf mich fällt, werde ich dies nun einfach mal so anstoßen.
Ich war mir bzgl. der Vorschriften sehr unsicher. Es war bisweilen nur sehr ernüchternd, alleine schon bei vorsichtigen telefonischen Rückfragen, zuletzt beim LBV NRW, gleich das „NEIN“ kassiert…
Lex specialis hilft doch.
Dankeschön!!
-
Hallo!
Vielen Dank für den Post.
Ich würde mich hier nur auf Stellen bewerben, in welchen der Sozifa auch gefordert wird.
Soweit aufgrund der schlechten Bewerberlage und des Fachkräftemangels (mal abgesehen von meinen ++ Leistungen 8)) die Wahl auf mich fällt, werde ich dies nun einfach mal so anstoßen.
Ich war mir bzgl. der Vorschriften sehr unsicher. Es war bisweilen nur sehr ernüchternd, alleine schon bei vorsichtigen telefonischen Rückfragen, zuletzt beim LBV NRW, gleich das „NEIN“ kassiert…
Lex specialis hilft doch.
Dankeschön!!
Ich sehe auch keine rechtlichen Hinderungsgründe, die gegen eine Verbeamtung sprächen. Allerdings: wenn der potentielle Dienstherr das nicht will (obwohl es rechtlich möglich wäre), dann hast du auch keine Chance. So kenne ich Arbeitgeber, die Sozifas nicht verbeamten sondern ausschließliche Beamte im gD/hD.
-
Wer geht den freiwillig von der 9a in die A6? Da braucht man eine Menge Kinder ;D
-
... daran kann man(n) ja arbeiten ;D
Zumeist sind die Stellen mit A9 (m.D.) bewertet, was schon interessant wäre... Ich sehe den Vorteil jedoch in der späteren Versorgung und anderen "Vorzügen" im Vergleich zu einem TB dasein.
Vielen Dank zunächst!!
-
... daran kann man(n) ja arbeiten ;D
Zumeist sind die Stellen mit A9 (m.D.) bewertet, was schon interessant wäre... Ich sehe den Vorteil jedoch in der späteren Versorgung und anderen "Vorzügen" im Vergleich zu einem TB dasein.
Vielen Dank zunächst!!
Sie sollten sich informieren und Konkretisieren, was diese "Vorzüge" sein sollen.
-
... daran kann man(n) ja arbeiten ;D
Zumeist sind die Stellen mit A9 (m.D.) bewertet, was schon interessant wäre... Ich sehe den Vorteil jedoch in der späteren Versorgung und anderen "Vorzügen" im Vergleich zu einem TB dasein.
Vielen Dank zunächst!!
Sie sollten sich informieren und Konkretisieren, was diese "Vorzüge" sein sollen.
In der Tat! Ohne (viele) Kinder sehe ich da noch nicht einmal monetäre Vorteile im mittleren Dienst.
-
Hallo!
Ja da antworte ich doch gerne drauf!
• Pension
• Unbefristete Entgeltfortzahlung (bis zur amtsärztlichen Untersuchung)
• Familienzuschlag (Kinder (plural) kommen bestimmt)
• Ortszuschlag (Mietzuschlag?)
• „echte“ Unkündbarkeit
• PKV (inkl. PV) für rund 300-350 Euro (E9a Stufe 4 = GKV 315,90 Euro UND PV 73,57 Euro)
• Versetzung in den Ruhestand (Keine EU Rente)
• Erreichen von A9 m.D. reicht zwei Jahre vor dem Pensionsbeginn um als Grundlage für die gesamte Pensionsdauer herangezogen zu werden
Die Liste kann gerne ergänzt werden ;)
-
Ich sehe gerade NRW, + vermutlich 2-3 Kinder -> macht aufgrund der absurd hohen Zuschläge finanziell Sinn.
-
Hallo!
Ja da antworte ich doch gerne drauf!
• Pension
• Unbefristete Entgeltfortzahlung (bis zur amtsärztlichen Untersuchung)
• Familienzuschlag (Kinder (plural) kommen bestimmt)
• Ortszuschlag (Mietzuschlag?)
• „echte“ Unkündbarkeit
• PKV (inkl. PV) für rund 300-350 Euro (E9a Stufe 4 = GKV 315,90 Euro UND PV 73,57 Euro)
• Versetzung in den Ruhestand (Keine EU Rente)
• Erreichen von A9 m.D. reicht zwei Jahre vor dem Pensionsbeginn um als Grundlage für die gesamte Pensionsdauer herangezogen zu werden
Die Liste kann gerne ergänzt werden ;)
- im md nimmt sich Pension und Rente / Betriebsrente nicht viel
- Entgeltfortzahlung kann man als Angestellter bei Bedarf für wenig Geld versichern
- unkündbar bist du faktisch auch als Angestellter, wenn man nicht gerade silberne Löffel klaut. Wenn man weitergehend gegen verhaltsbedingte Kündigungen abgesichert sein möchte, stimmt ansonsten etwas nicht
- PKV-Schutz kann man als Angestellter bei Bedarf für wenig Geld versichern
- Differenz zur Mindestpension bei Erwerbsunfähigkeit kann man als Angestellter bei Bedarf für wenig Geld versichern
Rein monetär betrachtet lohnt sich die lebenslange Knechtschaft nur, wenn man viele Kinder hat und keine beruflichen Ambitionen über die bestehende Laufbahngruppe bestehen.
-
Hallo und guten Morgen!
Meine kleine Antwort:
• Im Jahre 2002 wurde das „Versorgungsmodell“ bei Angestellten aufgegeben. Daher existiert nur noch eine klassische Betriebsrente. Der Leistungsbeginn wurde an die Vorschriften des SGB VI gekoppelt und kann bei vorzeitigem Renteneintritt nicht, auch nicht mit Abzügen in Anspruch genommen werden. Es wird nur bei EU Renteneintritt geleistet. Zusatzversicherung nur noch gegen einiges Geld via Riester-Rente.
• EFZ ist eben nur gegen eigenes Geld versicherbar. Nicht „Frei-Haus“. Nach dem Zeitraum des EntgFG ist Schluss und man sitzt bei 60% im Krankengeld.
• Die de-facto Unkündbarkeit existiert nur noch bei einem Beamten. Außer bei einem schweren Dienstvergehen, oder bei einem Jahr Freiheitsstrafe kann er nicht aus dem Dienst entfernt werden. Sogar die Unfähigkeit des Beamten ist kein Dienstvergehen! Der Angestellte kann bei sogar bei (grob fahrlässigen) Magelleistungen abgemahnt und entlassen werden.
• Der PKV Schutz muss gegen eigens Geld versichert werden. Ebenfalls nicht „Frei-Haus“.
• Die EU Versicherung muss ebenfalls gegen eigens Geld versichert werden…
Wie der Kollege bereits erwähnte, kommt in NRW „was zusammen“, wenn man eine Familie gründet. Aktuell erhält hingegen der Angestellte seine (tarifliche) Vergütung und im Falle des Nachwuchses, wenn überhaupt einen Blumenstrauß von der Dienststelle.
Für mich ist in E9a auch Edeka.
Ich denke, dass Personen die Karriere machen wollen, nach Wertschätzung oder gar Anerkennung streben, ohnehin im öffentlichen Dienst fehl am Platz sind.
:)
Edit:
Ich habe noch die Absicherung der Familie im Ablebensfall vergessen.
Ich erlebe selbst gerade in der Familie zwei Fälle, wo das verstorbene Elternteil angestellt gewesen ist und die Kinder und die Witwe, bzw. der Witwer nur einen warmen Händedruck von der DRV erhalten. Das LBV zahlt ebenfalls nur eine geringe Summe. Die Listungen sind SV Pflichtig, d.h. dass auf die Renten noch Sozialabgeben des verstorbenen zu zahlen sind….
Das Leistungsrecht der Beamten kenne ich jetzt selbst nicht, dürften vermutlich aber auch (deutlich) höher ausfallen, als die der Angestellten aus der DRV.
-
Zusammengefasst: Viele Vorteile des Beamtentums kann man auch als Angestellter mit Versicherungen sicherstellen, kostet nur extra. Sind also keine exklusiven Vorteile, sondern gegen Geld ebenfalls darstellbar.
Somit ist es nur ein Rechenexempel.
Da auch Angestellte nur bei grob fahrlässigen Mangelleistungen verhaltensbedingt gekündigt werden können muss man sich überlegen, ob der eigene Anspruch an die Arbeit so ist, dass man dagegen eine Absicherung braucht.
Insoweit ergeben sich relevante finanzielle Unterschiede nur bei Vorhandensein von (vielen) Kindern.
Insoweit ist es eine Abwägungsentscheidung, auch was die weitere Karriereplanung angeht, ob man sich lebenslang in ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis begeben möchte.
-
Ganz genau so würde ich es auch sehen. Es ist um bleibt ausschließlich ein Rechenexempel, wenngleich die spätere Versorgung (Kostenneutral) besser ist.
Bei Kindern, die wir auch haben möchten, „lohnt“ es sich schon, darüber nachzudenken.
Kurz um, vielen Dank an alle die hier geantwortet haben!
-
- im md nimmt sich Pension und Rente / Betriebsrente nicht viel
Wenn die aktuelle Inflation noch ein paar Jahre anhält, wird die Differenz für Bestandsrenter richtig spürbar.
-
- im md nimmt sich Pension und Rente / Betriebsrente nicht viel
Wenn die aktuelle Inflation noch ein paar Jahre anhält, wird die Differenz für Bestandsrenter richtig spürbar.
In der Tat. Renten wurden deutlich stärker erhöht als die Pensionen.
-
- im md nimmt sich Pension und Rente / Betriebsrente nicht viel
Wenn die aktuelle Inflation noch ein paar Jahre anhält, wird die Differenz für Bestandsrenter richtig spürbar.
In der Tat. Renten wurden deutlich stärker erhöht als die Pensionen.
Allerdings nicht die VBL...