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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ente94 am 07.07.2023 15:14

Titel: [Allg] Duales Studium nicht antreten oder abwarten?
Beitrag von: ente94 am 07.07.2023 15:14
Hallo
ich bin in folgender Situation: Ich habe zum 01.08 eine Zusage für ein Duales Studium bei Behörde B, die aber auch nur mein Plan B ist.
Zudem befinde ich mich noch im Auswahlverfahren für Behörde A mit Beginn des Dualen Studiums für Behörde A die auch mein 1. Wunsch wäre.
Dort erwarten mich noch das persönliche Gespräch sowie Amtsarzt und den Platz zu bekommen. Ob bis zum 01.08 nun alles abgeschlossen werden kann ist aber nicht sicher.
Somit bin ich mir nun unsicher was ich tun soll. Kann ich Behörde B einfach noch absagen? Ernennung zum Beamten auf Widerruf ist 01.08.
Oder kann ich dort anfangen und falls Behörde A noch klappt bei B wieder zügig raus um zum 01.09 bei A anzufangen?

Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage ist bzw schneller Entlassung auf eigenen Antrag oder ob ich verbindlich bereits anfangen muss?


LG
Titel: Antw:Duales Studium nicht antreten oder abwarten?
Beitrag von: Matze1986 am 10.07.2023 07:24
Wenn Behörde A es nicht schafft, Ihnen bis zum 31.07. eine Einstellung zuzusagen, dann können Sie am 01.08. getrost bei Behörde B anfangen.