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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: aeltestenrat am 10.07.2023 16:41

Titel: Höherwertige Aufgaben ohne Master - Höhergruppierung möglich?
Beitrag von: aeltestenrat am 10.07.2023 16:41
Folgender Fall:

Der Beschäftigte übernimmt im Referat von Anbeginn an Tätigkeiten, die nach TV-L 14 eingestuft sind, was aber formell in keinem P20-Bogen festgestellt ist. Vergütet ist er in TV-L 12. Die Bezahlung nach TV-L 14 wird ihm verwehrt, da er keinen Master hat (nur Bachelor). Inzwischen hat er aber über die Jahre so viel Erfahrung erworben und sich bewehrt, so dass ich den Master für mehr als wettgemacht halte.

Antwort der Personaler:

Die unbefristete Eingruppierung von Herrn X in die Entgeltgruppe E 14 ist nicht möglich, weil dafür ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich ist, welches nicht vorliegt.

Frage:

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Kollegen den Tätigkeitsmerkmalen entsprechend zu bezahlen (außer der Tatsache, dass er noch den Master macht)?
Titel: Antw:Höherwertige Aufgaben ohne Master - Höhergruppierung möglich?
Beitrag von: Organisator am 10.07.2023 16:49
Folgender Fall:

Der Beschäftigte übernimmt im Referat von Anbeginn an Tätigkeiten, die nach TV-L 14 eingestuft sind, was aber formell in keinem P20-Bogen festgestellt ist. Vergütet ist er in TV-L 12. Die Bezahlung nach TV-L 14 wird ihm verwehrt, da er keinen Master hat (nur Bachelor). Inzwischen hat er aber über die Jahre so viel Erfahrung erworben und sich bewehrt, so dass ich den Master für mehr als wettgemacht halte.

Antwort der Personaler:

Die unbefristete Eingruppierung von Herrn X in die Entgeltgruppe E 14 ist nicht möglich, weil dafür ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich ist, welches nicht vorliegt.

Frage:

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Kollegen den Tätigkeitsmerkmalen entsprechend zu bezahlen (außer der Tatsache, dass er noch den Master macht)?

Natürlich.
Man überträgt ihm die Tätigkeiten z.B. mit einer Tätigkeitsdarstellung. So der Kollege dem zustimmt ist er automatisch neu eingruppiert. Wenn gemäß Entgeltordnung eine Voraussetzung in der Person vorliegen muss (z.B. Master), ist er eine Entgteltgruppe niedriger eingruppiert, sonst nicht.
Titel: Antw:Höherwertige Aufgaben ohne Master - Höhergruppierung möglich?
Beitrag von: aeltestenrat am 10.07.2023 17:26
Danke!  :) Das werde ich an entsprechender Stelle mal so vortragen.
Titel: Antw:Höherwertige Aufgaben ohne Master - Höhergruppierung möglich?
Beitrag von: E15TVL am 10.07.2023 18:50
Antwort der Personaler:

Die unbefristete Eingruppierung von Herrn X in die Entgeltgruppe E 14 ist nicht möglich, weil dafür ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich ist, welches nicht vorliegt.
Dieser Personaler gehört fristlos gekündigt.