Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: excode am 11.07.2023 12:05
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Hallo zusammen,
ich habe im kommenden Monat ein Bewerbungsgespräch mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber.
Die Stelle ist folgendermaßen ausgeschrieben:
ein abgeschlossenes Bachelor- oder (Fach-) Hochschulstudium der Informatik, nachgewiesene vergleichbare Qualifikationen oder eine abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker mit nachgewiesenen vergleichbaren Kenntnissen und Erfahrungen, Entgelt bis Entgeltgruppe 12 TV-L., zzgl. eventueller Zulagen.
Ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie 7,5 Jahre Berufserfahrung.
Aktuell bin ich bei meinem Arbeitgeber mit einer 9C - 4 eingruppiert.
Kann ich meine Erfahrungsstufen aus dem TVöD mitnehmen und mit welcher Eingruppierung kann ich rechnen?
Ich kenne mich mit der Eingruppierung für TVL Stellen nicht aus, aber mein gesunder Menschenverstand würde denken: 11-4 wegen des fehlenden Studiums.
Liege ich hier richtig?
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
ich habe im kommenden Monat ein Bewerbungsgespräch mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber.
Die Stelle ist folgendermaßen ausgeschrieben:
ein abgeschlossenes Bachelor- oder (Fach-) Hochschulstudium der Informatik, nachgewiesene vergleichbare Qualifikationen oder eine abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker mit nachgewiesenen vergleichbaren Kenntnissen und Erfahrungen, Entgelt bis Entgeltgruppe 12 TV-L., zzgl. eventueller Zulagen.
Ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie 7,5 Jahre Berufserfahrung.
Aktuell bin ich bei meinem Arbeitgeber mit einer 9C - 4 eingruppiert.
Kann ich meine Erfahrungsstufen aus dem TVöD mitnehmen und mit welcher Eingruppierung kann ich rechnen?
Ich kenne mich mit der Eingruppierung für TVL Stellen nicht aus, aber mein gesunder Menschenverstand würde denken: 11-4 wegen des fehlenden Studiums.
Liege ich hier richtig?
Viele Grüße
Das Mitnehmen der Stufen wäre im Vorfeld zu verhandeln. Je nach förderlicher Tätigkeit (die im Ermessen des AG liegt) kann auch eine höhere Stufe als "4" dabei rauskommen.
Soweit eine Voraussetzung in der Person, hier das Studium, tariflich definiert ist (glaube eher nicht), wärst du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, ansonsten nicht.
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Korrekt, wenn der AG die Tätigkeiten der 12 dir überträgt und du 3 Jahre praktische Efahrung hast (hast du) dann bist du auch in der EG12 eingruppiert.
Denn der AG hat ja schon festgestellt, dass er die 12 auch über die FG 2 (also ohne BSC/Ausbildungsvorausetzung) zur 12 führt.
Also nichts mit einer EG weniger!
Anrecht haste nur auf Stufe 1 (wg. fehlender einschlägige Berufserfahrung)
alles andere ist Verhandlungssache.
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Übersehe ich da etwas? Sollte es nicht mindestens die Stufe 3 sein, die erforderliche Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) wäre gegeben?
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Woraus schließt du, dass es mehr als Stufe 1 sein muss? Augenscheinlich liegt im SV keine einschlägige Berufserfahrung vor...
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Nun, ich schiele nicht - weder steht da muss noch ist etwas augenscheinlich. Da steht nur etwas von 7,5 Jahren Berufserfahrung. Die technokratischen Antworten hier sprechen für sich, Dankeschön dafür. :o
@excode: Bei einem gleichartigen Wechsel (TvöD - TV-L) bot man mir die Stufe 4, ich habe die Stufe 5 bekommen. Also gut verhandeln, erst nachfragen und dann wenigstens die Stufe 4 (besser 5) verlangen! Hast die 4 ja jetzt auch schon. Ein Hinweis auf einen möglichen Wechsel in die Privatwirtschaft kann auch nicht schaden...
Viel Erfolg!
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Berufserfahrung ist einschlägig, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt wird. Insbesondere kann einschlägige Berufserfahrung nicht in einer anderen Entgeltgruppe erworben werden — da die gleiche Tätigkeit ja zur gleichen Eingruppierung geführt hätte. Wenn sich also jemand aus EG 9c TVöD auf eine Stelle mit auszuübender Tätigkeit, die zu einer Eingruppierung in die EG 12 TV-L führt, bewirbt, dürfte es doch sehr schwierig sein, einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Dazu müsste man ja dem bisherigen AG einen Eingruppierungs-Irrtum nachweisen…
Dies ändert aber nichts daran, dass der neue AG jegliche Zeiten der Berufstätigkeit als förderliche Berufserfahrung anerkennen kann, aber eben nicht muss. Jedoch muss man auch dafür zumindest mal die entsprechenden Zeiten berufstätig gewesen sein. Wenn man also Stufe 5 fordert, müssen das auch schon mindestens 10 Jahre sein. Insofern greift auch hier aronzos Hinweis ins Leere.
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@aronzo: Du fragtest, was du übersehen hast. Wenn du schreibst, es sollte mindestens Stufe 3 sein, dann klingt das danach, als gäbe es einen Anspruch auf mehr als Stufe 1. Diesen rechtlichen Anspruch gibt es aber nur bei entsprechender einschlägiger BE. cyrix42 erläutert dir, warum augenscheinlich keine einschlägige BE vorliegt.
Die Hinweise dahingehend haben auch nichts mit "technokratischen Antworten" zu tun, sondern dienen der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts. Und da mehrfach der Verhandlungsweg aufgezeigt wurde, ist dem Fragesteller dabei hinreichend geholfen.
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Übersehe ich da etwas? Sollte es nicht mindestens die Stufe 3 sein, die erforderliche Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) wäre gegeben?
Ja, zusasmmenfasssend:
Anspruch auf Stufe 1
locker umsetzbar via Kann Regelung Stufe 4
Entgelt kann auf Basis der Stufe 4 um zwei Stufen angebehoben werden §16.5
Das ist tariflich möglich. Alles andere wäre dann AT oder ÜT
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Hallo zusammen,
Vielen Dank für die rege Diskussion hier im Forum.
Ich nehme mir auf jeden Fall paar Punkte mit ins Vorstellungsgespräch und versuche für mich das Beste herauszuholen.
Ob ich in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst arbeite, ist mir eig. Relativ egal. Mir ist der Arbeitgeber dahinter wichtiger und dieser Arbeitgeber ist auf jeden Fall sehr interessant auf dem Blatt Papier.
Ich melde mich nochmal nach dem Vorstellungsgespräch.
Viele Grüße
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Hallo Zusammen,
ich habe mein Vorstellungsgespräch gehabt und relativ schnell die Zusage bekommen. Geplant ist es, mich mit einer 11-4 einzustellen mit der Aussicht mich nach 1 Jahr in die 12 zu gruppieren. Ich würde mich mit dem Angebot monetär nicht verbessern. Denkt Ihr es gibt hier noch Verhandlungsspielraum wenn Sie direkt von sich aus anbieten mich nach einem Jahr in die 12 zu gruppieren?
Viele Grüße
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Mutmaßlich werden die Aufgaben, die zur EG 12 führen, auch heute schon vorhanden sein. Gibt es einen Grund, warum diese nicht direkt vollumfänglich übertragen werden? Ein Hindernis in der Person wäre schließlich sicher auch im nächsten Jahr gegeben.
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Denkt Ihr es gibt hier noch Verhandlungsspielraum wenn Sie direkt von sich aus anbieten mich nach einem Jahr in die 12 zu gruppieren?
Ja, du forderst und die können sich entscheiden, ob sie dem nachgehen.
Minimum auf was ich mich einlassen würde, wäre eine schon im Vertrag fixierte Festlegung der HG nach 12 Monaten.
Und wenn die dann dieses ohne Tätigkeitsänderungen machen, dann flugs das Entgelt nachfordern und damit 56 Monate nachkassieren und keinen Stufenlaufzeitverlust haben.
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Geplant ist es, mich mit einer 11-4 einzustellen mit der Aussicht mich nach 1 Jahr in die 12 zu gruppieren.
Freut mich für Dich! Die Situation ist derzeit mehr als günstig, Du könntest etwa so argumentieren:
Nach dem Angebot würdest Du +/- EUR 58.674.39 brutto erhalten. Bei deinem derzeitigen Arbeitgeber bekommst Du derzeit neben deinem Jahresgehalt (einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt) weitere EUR 200,00 netto, was zusammen schon einem Bruttoentgelt von EUR XX.XXX (Jahresbrutto ab 01.03.2024) vergleichbar ist. Aus diesem Grunde würdest Du doch sicher nur mit einer E12/4 (EUR 63.556.63), E11/5 oder eben E12/5 wechseln. Das ist dann dein Ding zu argumentieren. Und Dich danach über eine zeitnahe Tariferhöhung TV-L freuen...
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Geplant ist es, mich mit einer 11-4 einzustellen mit der Aussicht mich nach 1 Jahr in die 12 zu gruppieren.
Achtung: Eine Höhergruppierung aus der EG 11/4 führt im TV-L in die EG 12/3. Gezahlt würde dann das Entgelt der 11/4 zuzüglich 180€ Garantiebetrag. In der 12/4 kommt man dann erst mit dem nächsten Stufenaufstieg, also normalerweise nach 3 Jahren.
Nur, damit dies nicht unberücksichtigt in deinen Planungen für die weiteren Verhandlungen bleibt.
edit: Ein Angebot deinerseits an den AG könnte folgendermaßen aussehen:
*) Du bekommst förderliche Berufserfahrung im Umfang von 8 Jahren zuerkannt, was zu einer Einstufung in die EG 11/4 sowie bereits 2 Jahren absolvierter Stufenlaufzeit führt.
*) Du arbeitest dich dann dort 2 Jahre lang ein.
*) Du lässt dir vertraglich zusichern, dass du nach diesen 2 Jahren Aufgaben der EG 12 übertragen bekommst und entsprechend höhergruppiert wirst.
Dies mag zwar in den ersten beiden Jahren vielleicht etwas weniger Gehalt bedeuten als ggf. erwartet, führt dann aber direkt in die EG 12/5. (Eine Höhergruppierung nach einem Jahr würde nur in die EG 12/3 führen, sodass man die Stufe 5 erst nach weiteren 7 Jahren erreichen würde -- also 6 Jahre später als im gerade genannten Szenario. Da dürften die 180€ Garantiebetrag, die man im zweiten Jahr monatlich mehr erhält, deutlich weniger sein als der Höhergruppierungsgewinn...)
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Hallo Zusammen,
ich habe jetzt das Angebot bekommen EG11, St4 + Stufenvorweggewährung analog zur E 11, Stufe 5 TV-L.
Ich denke damit könnte ich ganz gut leben.
Wird die Zulage solange gezahlt bis in der Stuffe 5 bin?
Viele Grüße
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Das kann, muss aber nicht so gestaltet werden.
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Hallo Zusammen,
ich habe jetzt das Angebot bekommen EG11, St4 + Stufenvorweggewährung analog zur E 11, Stufe 5 TV-L.
Ich denke damit könnte ich ganz gut leben.
Wird die Zulage solange gezahlt bis in der Stuffe 5 bin?
Ich kenne Texte, da wir diese Differenz als Fixbetrag gezahlt bis zur Stufe 6, mal darüber hinaus und mal das Entgelt der Stuffe 5
Antowrt: Frag doch einfach die Personaler.