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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: aaalterrr am 11.07.2023 18:45

Titel: Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: aaalterrr am 11.07.2023 18:45
Hallo,

bei uns im Wohngebiet ist überall 30 km/h. Das ist bei jeder Einfahrt entsprechend beschildert. Allerdings fahren sogar Alteingessene hier deutlich schneller als 30.

Muss das OA tätig werden, wenn man anhand seiner subjektiven Wahrnehmungen die Fahrer mit den Kfzs und Kennzeichen mit "Tatort" meldet? Falls nein, warum nicht? Falls doch, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?

Wie verhält es sich beim Befahren von z. B. landwirtschaftlichen Wegen? Hier um die Ecke gibts einen, der sehr gerne als Abkürzung genutzt wird, und das leider nicht nur vom landwirtschaftlichen Verkehr, sondern von ganz normalen Fahrern sozusagen, die eben nicht "außenrum" fahren wollen.

Danke schon mal.

Grüße
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Tagelöhner am 11.07.2023 19:08
Wie wäre es mit einer Initiativbewerbung bei dem zuständigen Ordnungsamt als "Hilfssheriff"? Du könntest damit Deinen Traumjob gefunden zu haben...
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: aaalterrr am 11.07.2023 19:11
Wie wäre es mit einer Initiativbewerbung bei dem zuständigen Ordnungsamt als "Hilfssheriff"? Du könntest damit Deinen Traumjob gefunden zu haben...

Danke, aber sorry. Das ist/sind keine Antwort/en auf meine Frage/n.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: flip am 11.07.2023 19:26
Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Opa am 11.07.2023 20:35
Welche Rechtsgrundlage räumt der Verwaltungsbehörde ein Ermessen darüber ein, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt?
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: modesty am 11.07.2023 20:57
Hallo,

bei uns im Wohngebiet ist überall 30 km/h. Das ist bei jeder Einfahrt entsprechend beschildert. Allerdings fahren sogar Alteingessene hier deutlich schneller als 30.

Muss das OA tätig werden, wenn man anhand seiner subjektiven Wahrnehmungen die Fahrer mit den Kfzs und Kennzeichen mit "Tatort" meldet? Falls nein, warum nicht? Falls doch, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?

Wie verhält es sich beim Befahren von z. B. landwirtschaftlichen Wegen? Hier um die Ecke gibts einen, der sehr gerne als Abkürzung genutzt wird, und das leider nicht nur vom landwirtschaftlichen Verkehr, sondern von ganz normalen Fahrern sozusagen, die eben nicht "außenrum" fahren wollen.

Danke schon mal.

Grüße

Nein müssen Sie nicht. Rechtsgrundlage kenne ich grad nicht, aber die Stasi wurde m.E. mit der Wiedervereinigung abgeschafft.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Zinc am 11.07.2023 21:50
Wenn du eine Verkehrsgefährdung in einem verkehrsberuhigten Bereich siehst, kannst du dich an die Polizei wenden. Snitch *hust*  ;D Du kannst deinen netten Nachbarn dann anzeigen. Allerdings wird das schwierig, da deine Angaben nur auf einer von dir geschätzten Geschwindigkeit basieren. Das führt also zu gar nix. Solltest du dich allerdings mit anderen Snitches zusammen tun, könntet ihr eine Snitch-Allianz bilden und somit zumindest eine oder sogar regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen erwirken.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: clarion am 11.07.2023 22:01
Tja Ermessensspielräume hat jede Behörde bei jedem Verwaltungsakt.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Thomber am 12.07.2023 07:21
Welche Rechtsgrundlage räumt der Verwaltungsbehörde ein Ermessen darüber ein, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt?


§ 47 OWiG
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
_______________________________


btw, ich wusste nicht, dass das Ordnungsamt im Bereich des "fließenden Verkehrs" überhaupt tätig werden darf.
Muss neu sein.

_______________________________

Zitat
Tja Ermessensspielräume hat jede Behörde bei jedem Verwaltungsakt.
Ja, sofern keine  "Ermessensreduktion auf Null" vorliegt.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Floki am 12.07.2023 08:59
Ordnungswidrigkeit = Opportunitätsprinzip
Straftat = Legalitätsprinzip
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Mask am 12.07.2023 10:28

btw, ich wusste nicht, dass das Ordnungsamt im Bereich des "fließenden Verkehrs" überhaupt tätig werden darf.
Muss neu sein.


Nach § 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) obliegt es den Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Im Rahmen dieser Aufgabenzuweisung stellt die Verkehrsüberwachung eine der Aufgaben dar und dient der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden ist § 3 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12 November 2007 (GVBI. I S. 800), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2012 (GVBI. I S. 328) in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Nr. 5 HSOG-DVO in der jeweils geltenden Fassung, die auch die Verwendung technischer Mittel zur Verkehrsüberwachung regelt.

So zumindest die Lage in Hessen, sollte anderswo aber ähnlich sein.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Thomber am 12.07.2023 10:37
Danke Mask.
Ich weiß nur noch, dass damals als die Ordnungsämter ins Leben gerufen worden sind, durften sie nicht in den fließenden Straßenverkehr "eingreifen".    (Habe auch nie gesehen, dass so etwas passiert ist.)   Das OA durfte nur Kontrollen vornehmen, die sich auf abgestellte KFZ bezogen.

Suchte man heute bei Google, findet man:

"...Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich..."   

Aber in Hessen mag die Welt anders aussehen.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: MoinMoin am 12.07.2023 10:43
Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?
Hier mal was zur rechtlichen Betrachtung von Falschparker Meldungen.
https://www.heise.de/news/DSGVO-Urteil-Buerger-duerfen-Falschparker-zum-Anzeigen-fotografieren-7328875.html

Und Bremen wurde wohl durch ein Verwaltungsgerichtsurteil vor geraumer Zeit dazu verknackt, gegen die Gehwegparker vorzugehen, bitte selber google.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: BAT am 12.07.2023 10:45
Was hat denn diese nervige Umwelthilfe hiermit wieder zu tun? Herr Resch ist für mich der absolute Anscheisser.

P.S.: natürlich darf man landwirtschaftliche Wege nutzen, wenn sie nicht besonders für den landwirtschaftlichen Verkehr gekennzeichnet sind.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Matze1986 am 12.07.2023 12:55
Stasi 2.0.....
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: carriegross am 12.07.2023 13:06
Also, ich kann das z. T. schon verstehen. Besonders wenn man mit (Doppel-)Kinderwagen oder Rollstühlen oder Rollatoren auf Bürgersteigen geht und das Parken dort explizit nicht erlaubt ist.

Und natürlich gibt es landwirtschaftliche Wege, die nur für diese frei sind - entsprechendes Schild vorausgesetzt!

In unserer Straße hier, die auch 30 ist, meinen auch viele, besonders Kuriere, aber auch welche, die hier wohnen, sie hätten das Recht, mit mind. 50 hier durchzurasen.

Drauf angesprochen, hilft das nur temporär, weil die alle nen Gedächtnis wie ne Eintagsfliege haben.

Aber den ganzen Stress mit als Zeuge aussagen usw. usf. will sich dann auch keiner antun, was auch verständlich ist, weil man z. T. ja Ängste vor Repressalien haben muss.

Wir sprechen hier auf einen solchen landwirtschaftlichen Weg regelmäßig Kfz-Fahrer an, die offensichltich da nicht fahren dürfen. Es gibt, oh Wunder, dann doch immer mal Einsichtige, aber eben auch welche, die meinen, sie müssten erst danach richtig Gas geben. Ist alles nicht schön, wenn man ständig von Fahrern weggehupt wird, die hier nicht fahren dürfen, besonders wenn man mit KiWas unterwegs ist oder Kindern allgemein, ob nun per pedes oder mit Fahrräder, Laufrädern, Skates ... Macht keinen Spaß. Uns wurde eine vermehrte Kontrolle vom Ordnungsamt zugesagt und wir sind gespannt.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: flip am 12.07.2023 13:25
Welche Rechtsgrundlage räumt der Verwaltungsbehörde ein Ermessen darüber ein, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt?
Das ist die verkehrte Sichtweise. In Deutschland braucht man eine Rechtsgrundlage handeln zu dürfen bzw. ggf. zu müssen, nicht umgekehrt.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Faunus am 12.07.2023 13:49
Also, ich kann das z. T. schon verstehen.

Geht mir genauso und das hat nichts mit Stasi 2.0 zu tun, sondern mit der Bevölkerungsdichte und den Wunsch des Individuums auch mal zur Ruhe zu kommen.

Ich kenne Land: da redet man miteinander und findet Lösungen. Ich habe es da noch nie erlebt, dass jdn. bei einer freundlichen Darstellung meiner Sichtweise des "gestörten Friendens" ausgetickert ist bzw. mit-jetzt-erst Recht-Gehabe reagiert hat. Im Gegenteil! Und ich rede bitte nicht von einem Städter, der auf's Land gezogen ist & gegen den krähenden Hahn/das Glockengeläut angemault hat.

Ich kenne Großstadt bzw. Einzugsgebiet dieser Großstadt: Wenn der eine etwas Untypisches macht, dann kommt ein anderer und setzt noch eins drauf. Das pflanzt sich fort bis zu selbstvertändlichen Regelversößen.
Auf der  anderen Seite fühlt sich der "prlichtbewußte" beim kleinesten Anderssein bemüht eine Regelverstoß zu zimmern. Wenn das eskaliert, wird es richtig nervig und das passiert immer häufiger - so mein Bauchgefühl.

Ich kenne einen Gebäudekomplex, der zw. den Wohnhäusern einen Gehweg von ca. einer knappen Fahrbahnbreite hat, und da vorbeiführt, wo Schlaf- und Kinderzimmer liegen. Anfänglich wurde er von Autos nur zu Ein/-Auszügen der Erdgeschoßwohnungen genutz. War mir absolut verständlich, weil kürzest & einfachster Weg über die Terasse führte. Irgendwann haben Einzelne dann auch Ihre Einkäufe zur Terasse gefahren und auf der Spielwiese gewendet, dann parkten Autos, Wohnmobile/Wohnwägen vonEinzelenen und deren Freunden/Verwandten auf der Spielwiese, weil diese sich besser von dort mit Strom versorgen lassen... so die Argumentation, auf den freundlichen Hinweis von einem Bekannten von mir, dass das wohl nicht die geeignete Parkfläche ist... Antwort "Stasi 2.0"

Es sind übrigens genügend Parkplätze vorhanden - zumindest habe ich immer Auswahl. Es sind halt - je nach Entfernung der Haustüre zu den Parkplätzen - 100 - 200 Meter.




Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Faunus am 12.07.2023 13:55
Anders: Rücksichtnahme ist auf dem Rückzug und Individualrechtsvorstellungen auf dem Vormarsch.


Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: BAT am 12.07.2023 14:06
Also ich habe mal Jahre in einer 30er Zone gewohnt und es beim losfahren doch öfters vergessen. Brauche da immer irgendwie ein Schild. Lag aber auch wohl daran, dass ich kaum gefahren bin, da ich zu Fuß zur Arbeit kam.

Also nicht alles sind gleich ignorante Raser, auch wenn dennoch das Limit gilt.  ;)
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Thomber am 12.07.2023 14:14
Das Traurige ist im Grunde doch das:

Diese selbsternannten Polizisten mögen oftmals im Recht sein, aber sie suchen sich die "Kriminellen" handverlesen aus.  Kenne das aus Berlin sehr gut.   Wenn die Kinder vor dem Haus mit dem Ball spielen und/oder zu laut waren, war das Meckern leicht.... Aber, wenn ein junger Mann mit Freunden im Park seinen gefährlichen Hund ohne Leine führte.... komisch, da habe ich diese tapferen Verteidiger/innen unserer Rechtsordnung NIE etwas sagen hören. 

Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: BAT am 12.07.2023 14:19
"wenn du mit einem Finger auf andere zeigst, zeugen die anderen Fingen auf dich"

Es kommt nicht selten vor, dass bei mir jemand einen Hundebiss gegen seinen eigenen Hund anzeigt und seinen eigenen zufällig in den Tagen danach erst zur Hundesteuer anmeldet.  ???
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: MoinMoin am 12.07.2023 14:28
Früher hat man bei denen, die Kinderwagen und Rollstuhlfahrende ignorieren und parken wie es ihnen beliebt, entweder beim vorbei jonglieren einen Kratzer reingehauen oder einfach nen parke nicht auf unseren Wegen Aufkleber verpasst.
Beides Sachbeschädigung
Dann doch lieber eine guter Bürger sein, das Vergehen dokumentieren, nen Zettel hinter die Windschutzscheibe packen und den Staat zur Hilfe nehmen, wenn sie uneinsichtig sind.

Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

und wer da Stasi etc. als erste Reaktion hat, der kann gerne seine Linke Backe hinhalten, wenn er rechts eine drauf kriegt.
Oder sich in einen Gandhi Tuch wickeln.

Stasi wird es erst dann, wenn einer jeden scheiß anzeigt, als Hobbie. Und nicht, wenn er eben nicht zur Notwehr greift, sondern den Staat einfordert.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Mask am 13.07.2023 09:13
Suchte man heute bei Google, findet man:

"...Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich..."   

Gerne :)

Da sieht man, was für ein Quatsch herumkommen kann, wenn man googelt. Nach dieser Aussage dürften ja auch Bundesamt für Güterverkehr und Zoll keine Autos anhalten; ebenso dürfte das Ordnungsamt keine Radarfallen aufstellen. Das stimmt alles so nicht .
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Thomber am 13.07.2023 13:38
Suchte man heute bei Google, findet man:

"...Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich..."   

Gerne :)

Da sieht man, was für ein Quatsch herumkommen kann, wenn man googelt. Nach dieser Aussage dürften ja auch Bundesamt für Güterverkehr und Zoll keine Autos anhalten; ebenso dürfte das Ordnungsamt keine Radarfallen aufstellen. Das stimmt alles so nicht .



Dass im Netz auch viele falsche Dinge stehen, mag sein, aber nur pauschal das Gegenteil zu behaupten ist da alleine auch nicht glaubwürdiger. Hast Du eine Quelle oder zumindest hast Du einmal gesehen, dass das Ordnungsamt ein Kfz angehalten hat?
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Organisator am 13.07.2023 13:59
Suchte man heute bei Google, findet man:

"...Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich..."   

Gerne :)

Da sieht man, was für ein Quatsch herumkommen kann, wenn man googelt. Nach dieser Aussage dürften ja auch Bundesamt für Güterverkehr und Zoll keine Autos anhalten; ebenso dürfte das Ordnungsamt keine Radarfallen aufstellen. Das stimmt alles so nicht .



Dass im Netz auch viele falsche Dinge stehen, mag sein, aber nur pauschal das Gegenteil zu behaupten ist da alleine auch nicht glaubwürdiger. Hast Du eine Quelle oder zumindest hast Du einmal gesehen, dass das Ordnungsamt ein Kfz angehalten hat?

Der letzte Satz deiner Google-Suche dürfte das Problem sein, denn dass "für diese Tätigkeiten (...) ausschließlich die Polizei verantwortlich" ist, ist unzutreffend.
Titel: Antw:Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
Beitrag von: Britta2 am 13.07.2023 15:23
LOL, ja die Ordnungsämter.  Ich hab mir geschworen, die nie wieder zu belästigen. Ich lass sie ihre bevorzugte Tätigkeit ausüben: auf der Straße mit Bürgern schwatzen, zusammen als Gruppe schwatzen - oder Falschparkern Knöllchen verpassen.
Wann genau es war, weiß ich heute nicht mehr, aber ich wollte sie tatsächlich mal in ihrer geliebten Ruhe stören.
Luftlinie deren Büro weniger als 200 Meter entfernt.
Vor unserem Haus ist ein großer und eigentlich sehr gepflegter Park - und genau dort ludt eines Morgens ein Mann in aller Ruhe diverse große Elektrogeräte (Waschmaschine, Mikrowelle) und Bretter hinter den einen Busch am Zaun gegenüber ab. ----- Die Dame vom Ordnungsamt rannte so schnell sie konnte gucken --- allerdings 1,5 Wochen später erst.  So lange wartete jener Ablader dort nicht geduldig auf sie ... Seitdem "falle ich drüber".