Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: tochris06 am 12.07.2023 22:00
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Guten Abend in die Runde,
ich bitte um kurze Einordnung, ob durch einen Beamten im Land Berlin (A12) ein Sachverhalt aufgeklärt werden muss, der eine schwere Pflichtverletzung eines Tarifangestellten darstellt und anonym gemeldet wurde.
Im Disziplinarrecht ist es ja grundsätzlich die Pflicht eines Vorgesetzten bei Kenntnis eines möglichen Vergehens ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Wie stellt sich das bei Tarifangestellten dar? Diese unterliegen grundsätzlich nicht dem Disziplinarrecht. Ist der Vorgesetzte trotzdem zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet?
Der Vorfall wurde scheinbar aus Angst des Betroffenen lediglich anonym und ohne Namen geschildert.
Danke euch.
Beste Grüße
Chris
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..da Disziplinarrecht hier nicht greift, muss (neben evtl. strafrechtlichen Aspekten) geprüft werden, ob der Tarifbeschäftigte ggfls. gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat...diese Prüfung wird die Personalstelle vornehmen...
..die Personalstelle wird natürlich nur prüfen, wenn sie Kenntnis von dem Vorgang hat...hier kommt der genannte A12 Beamte wieder ins Spiel, der - um ggfls. einen eigenen disziplinarrechtlichen Verstoß zu vermeiden - gehalten ist, diesen anonymen Hinweis an die Personalstelle ohne Wertung weiterzuleiten...