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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: corsafan am 13.07.2023 08:56

Titel: Eventuelle Höhergruppierung nach Probezeit Vor- und Nachteile
Beitrag von: corsafan am 13.07.2023 08:56
Moin zusammen,

ich bin in der Welt des öffentlichen Dienstes noch ganz frisch und habe mich auf eine E10 Stelle beworben.

Im Mai bin ich denn in den öffentl. Dienst TV-L gestartet. Ich bin mit der E9a Stufe 4 eingruppiert wurden.

Jetzt hat man mir gesagt, ich könnte nach der Probezeit in E9b kommen. Wenn ich mir die Tariftabelle ansehe müsste ich eigentlich in die E9b Stufe 3 kommen. Da ist das Bruttogehalt genau das selbe.

Gibt es außer dem Vorteil, das sich meine Wartezeit auf einen Stufenanstieg von 4 auf 3 Jahre verkürzt noch andere Vorteile.

Oder falle ich, mir zum Nachteil, den auf die E9b Stufe 1 zurück.

Gruß


Titel: Antw:Eventuelle Höhergruppierung nach Probezeit Vor- und Nachteile
Beitrag von: E15TVL am 13.07.2023 10:22
Du kommst von E 9a Stufe 4 nach E 9b in die Stufe 3 und erhälst dort dann einen Garantiebetrag von 180 EUR, also insgesamt 3700,54 EUR monatlich. Nach 3 Jahren kämst du dann in E 9b Stufe 4 und würdest dort dann 3939,07 EUR bekommen.

Nachzuprüfen wäre das ganze auch hier: http://hg-tvl.bplaced.net/

Abseits davon: Höhergruppierungen führen immer mindestens in Stufe 2, niemals in Stufe 1 (selbst wenn man aus Stufe 1 heraus höhergruppiert wird).