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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: kaltespeise am 13.07.2023 09:19

Titel: Wie lange darf was nach Absage behalten werden?
Beitrag von: kaltespeise am 13.07.2023 09:19
Servus,

wie lange darf ein Arbeitgeber was genau von den Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse ...) in Papierform oder digital per E-Mail oder in Bewerbungsplattformen, in denen man Unterlagen hochladen kann, max. wie lange behalten?

Darf z. B. ein Anschreiben oder ein Lebenslauf länger aufbewahrt werden, als Zeugnisse?

Wie sieht es mit persönlichen Notizen aus, also wenn sich ein AG, ein Personaler aus dem Anschreiben und Lebenslauf Dinge herausschreibt? Darf der AG, der Personaler diese auch länger behalten, vielleicht sogar unendlich lange sozusagen?

Danke.

LG
Titel: Antw:Wie lange darf was nach Absage behalten werden?
Beitrag von: Alien1973 am 13.07.2023 13:08
Wer soll das wie prüfen?

Unterlagen werden heutzutage nur mehr in den seltensten Fällen zurück geschickt.
Elektronische Daten werden gespeichert oder auch nicht. Wen interessiert das und wozu?
Titel: Antw:Wie lange darf was nach Absage behalten werden?
Beitrag von: GhstDncr am 14.07.2023 09:11
Wer soll das wie prüfen?

Unterlagen werden heutzutage nur mehr in den seltensten Fällen zurück geschickt.
Elektronische Daten werden gespeichert oder auch nicht. Wen interessiert das und wozu?


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Gemäß Art. 17 DSGVO müssen alle Bewerbungsunterlagen nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens unverzüglich gelöscht/vernichtet werden. Da Alien1973 aber sicher nicht der Einzige ist, der Datenschutz und die damit einhergehenden Verpflichtungen maximal nur vom Hörensagen kennt, kann man sich ja sicherlich denken, wie es in der Praxis aussieht.