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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Britta2 am 13.07.2023 12:07
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Ja, sowas gibts. Ist es möglich bzw kommt tatsächlich vor - dass im selben Unternehmen (und Gebäude) mal "Beschäftigte nach TVÖD Kommunen" und "mal nach "Bund" eingruppiert werden? Rückfragen in der Personalverwaltung (auch mit im Gebäude) erbringen ebenso gegensätzliche Aussagen. Sind wir nun "Bund" oder "Kommunen"? Aktuelle neue Stellenausschreibung bezieht sich auf "Bund" = somit auch anderes Unterforum hier.
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In jedem Jobcenter gibt es X Arbeitgeber., von BA über verschiedene Gemeinden, Landkreis, Bahn, Telekom, was weiß ich noch alles.
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Bist du sicher, dass es sich um ein und dasselbe Unternehmen im Haus handelt?
Das Gebäude an sich hat aber schon Mal nichts mit der Bezahlung zu tun.
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Bist du sicher, dass es sich um ein und dasselbe Unternehmen im Haus handelt?
Das Gebäude an sich hat aber schon Mal nichts mit der Bezahlung zu tun.
Doch doch, es gibt nur diese eine - mit großem Logo am Haus ...
Sonst würde ich nicht fragen.
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Handelt es sich hier denn um ein und denselben Arbeitgeber?
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Ja tut es.
Jobcenter zB sind oft gemeinsame Einrichtungen, Vermittler A ist kommunaler Angestellter, Vermittler B von der BA.
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Es bleiben aber verschiedene AG, oder?
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Es bleiben aber verschiedene AG, oder?
Nein.
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Macht diese Eingruppierung denn überhaupt einen Unterschied? Bis auf die Ü-Gruppen sind die Tabellen doch gleich.
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Für einen IT'er, der in die E10 oder höher eingruppiert werden möchte, aber keine Hochschulbildung hat, kann das sehr wohl einen großen Unterschied machen ob Bund oder VKA ;)
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Ich wüsste nicht, warum das seltsam sein sollte.
Der AG und der AN können sich doch einvernehmlich aussuchen ob und welchen Tarifvertrag sie benutzen, für ihren gemeinsamen Vertrag.
Solange nicht beide eine Tarifbindung haben, ist dass komplett unproblematisch.
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Mir ist kein öffentlicher Arbeitgeber bekannt, der in zwei Tarifverträgen gleichzeitig gebunden wäre. Dazu müsste er ja Mitglied in zwei Arbeitgebervereinigungen sein.
Zudem sieht die Satzung der VKA (§ 6) beispielsweise vor, dass die Mitglieder verpflichtet sind, auf den Abschluss von Tarifverträgen im Hoheitsbereich der VKA zu verzichten und die von der VKA abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Mir fehlt die Phantasie, welchen Spielraum der Arbeitgeber da noch hätte, ein Arbeitsverhältnis nach dem TVöD Bund zu begründen.
Zum Thema Jobcenter: Das Jobcenter in Gestalt der gemeinsamen Einrichtung hat keine Arbeitgebereigenschaft. Das Recht zur Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen verbleibt bei den Trägern der gemeinsamen Einrichtung, also der BA und der jeweiligen Kommune. In der Konsequenz findet auf das Arbeitsverhältnis entweder der TV-BA oder der kommunale Tarifvertrag (i.d.R. TVöD-VKA) Anwendung. Daraus resultiert eine unterschiedliche Bezahlung für identische übertragene Aufgaben „im gleichen Gebäude“.
Ob aktuelle Stellenausschreibungen sich auf Bund oder Kommune beziehen, hängt vom Stellenplan des Jobcenters ab. Wenn gerade jemand vom Bund in Rente gegangen ist, wird eine Stelle nach TV-BA ausgeschrieben. Wenn gerade ein kommunaler Mitarbeiter tot umgefallen ist, wird die Stelle nach TVöD ausgeschrieben.
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Bist du sicher, dass es sich um ein und dasselbe Unternehmen im Haus handelt?
Das Gebäude an sich hat aber schon Mal nichts mit der Bezahlung zu tun.
Doch doch, es gibt nur diese eine - mit großem Logo am Haus ...
Sonst würde ich nicht fragen.
Und du hast dir diese unterschiedlichen AVs angesehen und da steht jeweils ioben der gleiche AG drauf?
Oder denkst du dir das nur und glaubste das nur?
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Bist du sicher, dass es sich um ein und dasselbe Unternehmen im Haus handelt?
Das Gebäude an sich hat aber schon Mal nichts mit der Bezahlung zu tun.
Doch doch, es gibt nur diese eine - mit großem Logo am Haus ...
Sonst würde ich nicht fragen.
Was hat das Logo damit zu tun?
Bei uns klebt auch ein großes Logo dran, trotzdem sitzt bspw. eine Naturschutzstiftung mit im Haus.
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Vielleicht haben die eine (Achtung:) Haustarifvertrag ;)
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Naja vielleicht sitzen -weil es günstiger ist als ein eigenes Gebäude für ein paar Leute zu bauen- die Bundler mit im Haus und der Bund-AG zahlt dafür Miete an den Kommunen-AG.
Eventuell ist man auch noch im selben Tätigkeitsfeld tätig.
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Nein.
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Aber du hast die unterschiedlichen AVs gesehen und weißt, dass da der gleiche AG oben drin steht und unten unterschiedliche TVs inkludiert werden?
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Wer steht denn in den Ausschreibungen als Ansprechpartner?
Vielleicht könntest du die Gegebenheiten auch etwas ausführlicher beschreiben?