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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Linnea Berlin am 13.07.2023 19:19

Titel: 6 Wochen Kündigungsfrist zum Quartalsende heißt, dass der Job mit Quartal endet?
Beitrag von: Linnea Berlin am 13.07.2023 19:19
Liebes Forum,

ich habe schon die Suche bemüht doch irgendwie nichts passendes gefunden. Ich habe folgende Frage. Ich bin seit 3 Jahren unbefristet nach TVöD Bund beschäftigt und möchte zum 1. Oktober einen neuen Job anfangen. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende und meiner Meinung nach müsste ich, wenn ich Mitte August (genauergenommen bis spätestens 19. August) kündige, zum 1. Oktober frei sein. Allerdings hat mich heute ein Kollege verunsichert, der meinte, dass man bis Quartalsende kündigen muss und dann 6 Wochen später erst frei ist. Könnt ihr hier Licht ins Dunkel bringen?

Ganz herzlichen Dank und liebe Grüße, Linnea
Titel: Antw:6 Wochen Kündigungsfrist zum Quartalsende heißt, dass der Job mit Quartal endet?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 13.07.2023 22:02
Empfiehl dem Kollegen einmal die Lektüre seines Tarifvertrages.

Liest du selber den §34 Abs. 1 S. 2 TVÖD wirst du dich bestätigt finden.