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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: anonymeszebra am 13.07.2023 21:25
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Guten Abend,
ich hätte eine Frage und ich hoffe jemand kann mir helfen.
Also ich habe Anfang Juni einen befristeten Vertrag auf 1 Jahr unterschrieben ohne Probezeit.
Nun möchte ich Kündigen, da ich "beruflich anderweitig fündig geworden bin". ("" Aus anonymen Gründen)
Da keine Probezeit vereinbart wurde und meine Beschäftigungszeit sich auf knapp über einem Monat beläuft,
wollte ich fragen ob mir jemand sagen könnte welche Kündigungsfrist greift.
Wenn ich Montag kündigen würde, wann wäre die Kündigung wirksam?
Ich würde mich über eure Hilfe freuen. ;D
LG Zebra
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Ich finde es schade, wenn die Leute nicht mal selbst in den TVöD schauen und alles an sich herantragen lassen.
Schau dir einfach mal § 30 Abs. 4 TVöD VKA an, dann kannst du dir deine Frage selbst beantworten.
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Den habe ich mir schon angeschaut, keine Sorge ???
Ich habe nur gefragt da bei mir keine Probezeit vereinbart wurde und ich nun nicht weiß ob eine ordentliche Kündigung überhaupt möglich ist -> siehe §30 V
Aber vielen Dank für die Hilfe :)!
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So wie ich den § 30 Abs. 4 TVöD verstehe, hast du auf jeden Fall eine Probezeit, auch wenn in deinem Arbeitsvertrag das nicht noch einmal steht.
Ob du jetzt einen befristeten Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund hast, kann ich deinem Post nicht entnehmen.
Somit weiß ich nicht, welche Probezeit für dich in Frage kommt.
Steht in dem Arbeitsvertrag, dass keine Probezeit vereinbart wird?
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Ja genau, im AV steht die Probezeit entfällt.
Würde dann trotzdem die gesetzliche Probezeit greifen? Wäre ja immerhin etwas womit man eine Kündigungsfrist hätte.
Danke für die Rückmeldung ;D
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Ja genau, im AV steht die Probezeit entfällt.
Würde dann trotzdem die gesetzliche Probezeit greifen? Wäre ja immerhin etwas womit man eine Kündigungsfrist hätte.
Danke für die Rückmeldung ;D
Es gibt keine gesetzliche Probezeit.
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Grundsätzlich musst du gar keine Kündigungsfrist einhalten.
https://www.arbeitsrecht-karlsruhe.de/wenn-arbeitnehmer-kuendigungsfristen-nicht-einhalten/
Sag es aber keinem weiter. 8)
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Ja genau, im AV steht die Probezeit entfällt.
Würde dann trotzdem die gesetzliche Probezeit greifen? Wäre ja immerhin etwas womit man eine Kündigungsfrist hätte.
Danke für die Rückmeldung ;D
Es gibt keine gesetzliche Probezeit.
Ihr habt beide recht. § 622 (3) BGB gibt die Rahmenbedingungen für die Probezeit. Aber diese muss vereinbart sein. Ohne die Vereinbarung kann der Rahmen nicht greifen.