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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: oeffDienst am 14.07.2023 09:00
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Hallo,
nach langer Zeit des stillen Mitlesens (danke für die tollen Beiträge), bin ich nun einmal mit einer Frage dran.
Bei mir könnte eine Höhergruppierung E12/5 -> E13/5 anstehen.
Personalabteilung behauptet felsenfest, dass Garantiebetrag (180€) gezahlt wird.
Alles was ich dazu finde; Unterschiedsbetrag wird auf jeden Fall bezahlt und nicht Garantiebetrag.
Wer liegt richtig?
Besten Dank für eure Hilfe!
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Du erhältst 123,66 EUR, weil der Garantiebetrag (180 EUR) höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung wäre.
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schau hier einmal rein
http://hg-tvl.bplaced.net/
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So wie ich es mir gedacht habe (und es so auch festgelegt ist). Dankeschön für eure Hilfe/Bestärkung!