Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: oeffDienst am 14.07.2023 09:00
		
			
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				Hallo,
 
 nach langer Zeit des stillen Mitlesens (danke für die tollen Beiträge), bin ich nun einmal mit einer Frage dran.
 Bei mir könnte eine Höhergruppierung E12/5 -> E13/5 anstehen.
 Personalabteilung behauptet felsenfest, dass Garantiebetrag (180€) gezahlt wird.
 Alles was ich dazu finde; Unterschiedsbetrag wird auf jeden Fall bezahlt und nicht Garantiebetrag.
 Wer liegt richtig?
 
 Besten Dank für eure Hilfe!
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				Du erhältst 123,66 EUR, weil der Garantiebetrag (180 EUR) höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung wäre. 
			
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				schau hier einmal rein
 http://hg-tvl.bplaced.net/
 
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				So wie ich es mir gedacht habe (und es so auch festgelegt ist). Dankeschön für eure Hilfe/Bestärkung!