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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ewer am 14.07.2023 18:44
		
			
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				Hallo,
 
 ich werde ab 09/23 auf eine unbefristete E7-Stelle wechseln. Hab zzt. ne 9a, Stufe 2 - seit 04/22. Ist aktuell befristet. Daher der Wechsel. Aber natürlich stimmen die Aufgaben, die Kollegen, Vorgesetzte. Geld ist nicht alles!
 
 Ich werde bei der E7 auch Stufe 2 bekommen. Da ließ der AG nicht mit sich handeln. Generell nicht, bei keinem!
 
 Ich müsste aber doch dennoch ab 05/24 die Stufe 3 bei E7 bekommen, oder!?
 
 Danke.
 
 Gruß
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				Die stufenlaufzeit fängt von vorne an.
			
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				ich glaube bei herabgruppierung nicht, da dachte ich dass die laufzeit behalten wird.
 müsste man im tvöd kommune §16/17 nachlesen.
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				Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen; die in der bisherigen Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet.