Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: janosch am 19.07.2023 08:30
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Guten Tag,
ich stehe gerade voll auf dem Schlauch...
Was sind die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis in BW?
Es gab hier doch mal Lebensalter vor Vollendung des 40 Lebensjahr? Wo genau finde ich dies im Gesetzt?
Wohl gibt es Ausnahmen für Lehrer und Richter.
Vielen Dank...
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Hey janosch,
ich bin fündig geworden in der Landeshaushaltsordnung §48 LHO,
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/kx8/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HOBWV20P48&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint
"In den Landesdienst als Beamter oder Richter eingestellt oder versetzt werden kann ein Bewerber, wenn er im Zeitpunkt der Einstellung oder Versetzung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."