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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Dini am 19.07.2023 08:31

Titel: Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Dini am 19.07.2023 08:31
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe am 01.04.23 bei meinem Arbeitgeber angefangen.nun habe ich vorgestern also am 17.07. meine Kündigung für den 31.08. abgegeben. Meine Chefin meinte das wäre nicht möglich zwecks Schließtage etc.Daher bekam ich die Aussage das ich zum 01.08. gehen “darf”. Ist das rechtens richtig?
Vielen Dank im voraus
Titel: Antw:Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 19.07.2023 09:07
nein, sie kann dich nicht mehr zum 1.8. kündigen.
Dafür ist mEn die Kündigungsfrist abgelaufen.
Titel: Antw:Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Bernstein am 19.07.2023 10:49
Wenn dir das Geld egal ist, kannst du Ende Juli gehen, wenn du das Geld für August noch mitnehmen möchtest, bleibst du bis zum 31.8. .

Du solltest allerdings der Dienststelle deine Entscheidung zeitnah mitteilen.

Titel: Antw:Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: aronzo am 19.07.2023 11:03
Eine ordentliche Kündigung ist tarifrechtlich nur zum Monatsende (31.07. oder 31.08.) möglich. Sollte es so gemeint sein wäre eine Kündigung zum 31.07. denkbar, wenn Sie am 17.07. schriftlich durch die berechtigte (?) "Chefin" nach Anhörung des Personalrats - soweit vorhanden - erfolgte. Sonst steht der 31.08. - mit entsprechender Betriebsruhe.  ;D
Titel: Antw:Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: McOldie am 19.07.2023 11:21
Eine fristgerechte Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Empfängers (hier Arbeitgeber).
Der Arbeitgeber muss die Kündigung zum 31.8.23 akzeptieren. Er kann keine betriebliche Gründe (wa auch immer Schließzeiten bedeuten soll) dagegen anführen und auf einen früheren Termin bestehen.
Titel: Antw:Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 19.07.2023 11:54
Eine fristgerechte Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Empfängers (hier Arbeitgeber).
Der Arbeitgeber muss die Kündigung zum 31.8.23 akzeptieren. Er kann keine betriebliche Gründe (wa auch immer Schließzeiten bedeuten soll) dagegen anführen und auf einen früheren Termin bestehen.
Eben: Er hätte nur ebenfalls eine fristgerechte Kündigung zu einem früheren Termin machen können, aber das ist halt nicht mehr möglich.
Titel: Antw:Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Dini am 22.07.2023 16:57
Mir wurde ein Kompromiss angeboten zum 11.08. Alles andere wird von der Chefin und personalbüro abgewimmelt. An wen wende ich mich da?
Titel: Antw:Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: McOldie am 22.07.2023 17:16
Laß dich nicht abwimmeln. Die Kündigung bedarf nicht der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Wenn die dich in der Zeit vom 12.8. bis zum 31.8.23 nicht beschäftigen können ist es deren Problem.
Titel: Antw:Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: MoinMoin am 22.07.2023 17:47
Mir wurde ein Kompromiss angeboten zum 11.08. Alles andere wird von der Chefin und personalbüro abgewimmelt. An wen wende ich mich da?
An das Arbeitsgericht, wenn sie dir dein Entgelt nicht zahlen.