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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Reinsch am 19.07.2023 12:58

Titel: [Allg] Versorgungsausgleich
Beitrag von: Reinsch am 19.07.2023 12:58
Wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, wird dieser dann zusätzlich zur Pension bezahlt?
Titel: Antw:Versorgungsausgleich
Beitrag von: flip am 19.07.2023 13:15
Ja.
Titel: Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
Beitrag von: Reinsch am 20.07.2023 09:57
Danke für die Info
Titel: Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
Beitrag von: was_guckst_du am 20.07.2023 12:13
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...
Titel: Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
Beitrag von: Thomber am 20.07.2023 12:31
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )
Titel: Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
Beitrag von: flip am 20.07.2023 13:32
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )

Jeweils Nein.
Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.
Titel: Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
Beitrag von: Thomber am 20.07.2023 14:24
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )

Jeweils Nein.
Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.


Man bekommt also nach einer Scheidung xx € zusätzlich zur Pension?    Da tröstet wenig, aber immerhin. Danke
Titel: Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
Beitrag von: Mingara am 21.07.2023 12:57
Kommt auch auf die Ehejahre drauf an, soweit ich weiß. Bei unter drei Jahren kommt es zu keinem Versorgungsausgleich, meine ich.
Titel: Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
Beitrag von: Mg2730 am 21.07.2023 13:35
Korrekt.
Bei Ehedauer unter 3 Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag (eine Partei reicht dafür!) statt.
Siehe § 3 Abs. 3 VersAusglG