Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Reinsch am 19.07.2023 12:58
-
Wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, wird dieser dann zusätzlich zur Pension bezahlt?
-
Ja.
-
Danke für die Info
-
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...
-
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...
und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist. ;) )
-
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...
und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist. ;) )
Jeweils Nein.
Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.
-
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...
und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist. ;) )
Jeweils Nein.
Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.
Man bekommt also nach einer Scheidung xx € zusätzlich zur Pension? Da tröstet wenig, aber immerhin. Danke
-
Kommt auch auf die Ehejahre drauf an, soweit ich weiß. Bei unter drei Jahren kommt es zu keinem Versorgungsausgleich, meine ich.
-
Korrekt.
Bei Ehedauer unter 3 Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag (eine Partei reicht dafür!) statt.
Siehe § 3 Abs. 3 VersAusglG