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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: mugiwara am 22.07.2023 10:17
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Guten Tag zusammen,
durch einen bevorstehenden Jobwechsel stellt sich mir die Frage der Stufenzuordnung. Folgender Sachverhalt:
Alte Stelle: Mittelbehörde 11 TV-L Erfahrungsstufe 2 (mittlerweile schon 1 Jahr, insgesamt 2 Jahre im öD).
Neue Stelle: oberste Landesbehörde 13 TV-L
Wird die neue Tätigkeit durch den Behördenwechsel innerhalb RLP als Höhergruppierung gewertet, da der Arbeitgeber der gleich bleibt (Land RLP) und somit 13 Stufe 1 gewährt oder 13 Stufe 2, da Erfahrungsstufe 1 schon durchlaufen ist.
Ich bin mir nach Durchsicht des TV-L etwas unsicher.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
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Eine HG führt stets zur Stufe 2, Laufzeit bei 0
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Dankeschön!
Hatte ich auch so gelesen, war mir dennoch unsicher. Vielen Dank :)
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Meine Aussage war nicht 100% richtig:
Eine HG führt stets mindestens zur Stufe 2, Laufzeit bei 0
Wenn du von EG11S3 wechselst, dann kommts du in die EG13S3
Also wenn du das Jahr noch rausschlagen kannst, sind es 1 Jahr rund 600€ weniger als bei Wechsel jetzt, dafür danach jeweils ein jahr früher eine höhere Stufe.....
oder den 16.5 einfordern....