Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Dini am 22.07.2023 10:43

Titel: Kündigungsbestätigung per Email
Beitrag von: Dini am 22.07.2023 10:43
Hallo ich habe per Email eine Kündigungsbestätigung meines Arbeitgebers erhalten. Ist das ausreichend um
auf der sicheren Seite zu sein? Vielen Dank
Titel: Antw:Kündigungsbestätigung per Email
Beitrag von: McOldie am 22.07.2023 12:06
ja
Titel: Antw:Kündigungsbestätigung per Email
Beitrag von: Opa am 22.07.2023 13:15
Ja, es sei denn, du arbeitest bem Gesundheitsamt. Dann musst du die Mail noch ausdrucken und nach Hause faxen.
Titel: Antw:Kündigungsbestätigung per Email
Beitrag von: Dini am 22.07.2023 16:53
Ist es rechtlich aber nicht erst sicher wenn die Bestätigung schriftlich mit Unterschrift zurück kommt?
Titel: Antw:Kündigungsbestätigung per Email
Beitrag von: Tagelöhner am 22.07.2023 16:59
Dann ist es natürlich sicher.

Aber eine Kündigung ist erstmal eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Heißt du musst nachweisen können, dass sie dem Arbeitgeber zugegangen ist, dieser muss dir aber keinen Empfang bestätigen.
Titel: Antw:Kündigungsbestätigung per Email
Beitrag von: Börnie am 24.07.2023 14:17
Da das Schriftformerfordernis nur für die Kündigung als solches gilt und Du Deine Kündigung hoffentlich schriftlich (=physisches Schriftstück + Unterschrift) beim AG eingereicht hast, ist wohl alles ok :-)
Eine Bestätigung ist grundsätzlich nicht erforderlich (da einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung).
Titel: Antw:Kündigungsbestätigung per Email
Beitrag von: FearOfTheDuck am 24.07.2023 14:34
Da rechtlich nicht mehr nötig ist, als das was Tagelöhner und Börnie schreiben, brauchst du hier auch keine besonderen Sicherheiten. Also hast du bereits mehr in der Hand, als notwendig ist.