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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Dini am 22.07.2023 10:43
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Hallo ich habe per Email eine Kündigungsbestätigung meines Arbeitgebers erhalten. Ist das ausreichend um
auf der sicheren Seite zu sein? Vielen Dank
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ja
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Ja, es sei denn, du arbeitest bem Gesundheitsamt. Dann musst du die Mail noch ausdrucken und nach Hause faxen.
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Ist es rechtlich aber nicht erst sicher wenn die Bestätigung schriftlich mit Unterschrift zurück kommt?
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Dann ist es natürlich sicher.
Aber eine Kündigung ist erstmal eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Heißt du musst nachweisen können, dass sie dem Arbeitgeber zugegangen ist, dieser muss dir aber keinen Empfang bestätigen.
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Da das Schriftformerfordernis nur für die Kündigung als solches gilt und Du Deine Kündigung hoffentlich schriftlich (=physisches Schriftstück + Unterschrift) beim AG eingereicht hast, ist wohl alles ok :-)
Eine Bestätigung ist grundsätzlich nicht erforderlich (da einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung).
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Da rechtlich nicht mehr nötig ist, als das was Tagelöhner und Börnie schreiben, brauchst du hier auch keine besonderen Sicherheiten. Also hast du bereits mehr in der Hand, als notwendig ist.