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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: rttp889 am 23.07.2023 12:30

Titel: Kündigungsfrist TV-L
Beitrag von: rttp889 am 23.07.2023 12:30
Hallo zusammen,

ich würde hier gerne eine Frage stellen und hoffe auf das Schwarmwissen dieses Forums:  :)

§ 34 TV-L regelt die Kündigungsfrist bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen.
Ich frage mich, wie der Beginn der Beschäftigungszeit definiert ist.

Seit 1.8.18 beim Land BW (Hochschule A) beschäftigt (Dauer 2 Jahre), ab 1.8.20 bei Hochschule B (ebenfalls Land BW) beschäftigt.
Meines Wissens ist der Beginn der Beschäftigungszeit der 1.8.18, ergo hätte ich Ende Juli 5 Jahre Beschäftigungszeit und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende?
Oder werden die ersten zwei Jahre nicht auf die Beschäftigungszeit angerechnet, da es sich um eine andere Dienststelle handelt?

Viele Grüße!
Titel: Antw:Kündigungsfrist TV-L
Beitrag von: cyrix42 am 23.07.2023 12:33
Moin,

relevant für die Beschäftigungszeit ist der gleiche Arbeitgeber, nicht die gleiche Dienststelle.