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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Dakmer am 25.07.2023 11:03

Titel: Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Dakmer am 25.07.2023 11:03
Hallo Forengemeinde,
ich finde nicht den rechtlichen Rahmen für Folgendes und suche nach Hinweisen:
Vorgesetzter will plötzlich von allen Mitarbeitern (50) die tägliche Auflistung der getätigten Arbeit minutengenau.
Die Listen der einzelenen MA sind für Alle einsehbar und dadurch auch manipulierbar. Jeder weiß dann was jeder den ganzen Tag macht.
Als Auslöser gab es keinen Grund. Es geht hier wohl um die Optimierung der Arbeitsplätze. Alle sind nun verdächtigt, zu faulenzen.
Mal abgesehen davon, dass die Liste dann auch viel Arbeit macht, so fühlen sich die MA unrechtmäßig behandelt.
Geht es hier um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Arbeitsrecht? Ich weiß nicht, welche rechtlichen Grundlagen ich gegen sowas einsetzen kann.
LG
Dagmar
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2023 11:15
Also habt ihr keine Personalvertretung?

Klar ist denke ich, dass es nicht erlaubt ist, dass alle diese Liste einsehen dürfen, der DSGVO sei dank.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Dakmer am 25.07.2023 11:18
Doch, wir geben den Sachverhalt an den Datenschutzbeauftragten und an den Personalrat. Letzteren kann man aber eher nicht gebrauchen... Was kann man noch machen?
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: flip am 25.07.2023 11:31
Die Frage ist: wer sieht diese Liste? Solange das innerhalb des Teams geschieht, sehe ich das Problem bei der Erfassung der getätigten Arbeit nicht.
Ein Arbeitsvorgang braucht eben so lange wie er braucht. Nicht jeder Fall ist gleich. Mitarbeiter arbeiten nun mal auch unterschiedlich schnell und bei Einigen sieht man das dann auch an der Güte. Eine transparente Verteilung der Arbeit kann doch nur allen zugute kommen.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2023 11:44
Da das Mitbestimmungspflichtig sein dürfte, darauf drängen, dass der PR dieser Massnahme ohne Einhaltung der DSGVO nicht zustimmt.

Geben diese Massnahme selbst, also dass detaillierte Ausschreibungen gemacht werde sollen, ist eigentlich nichts einzuwenden.

Und wenn man sich untereinander abstimmt, klingt es dramatischer als es ist.
Da wird der Kaffeklatsch zum „Austausch mit Kollegen über aktuelle Sachverhalte“ umdeklariert.🥹
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Herbert Meyer am 25.07.2023 11:44
Eine Protokollierung von Arbeitsvorgängen halte ich für legitim und habe ich bereits bei zahlreichen privaten und öffentlichen Arbeitgebern kennengelernt, meistens als Werkzeug der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Allerdings zumeist im Stunden- oder Halbstundentakt, minutengenaue Protokollierung kenne ich eigentlich nur aus Hochlohnberufen, wie bei Rechtsanwälten & Co....

Dass die Listen einsehbar und sogar manipulierbar sind, da klingeln bei mir (selbst Datenschutzbeauftragter) alle Alarmglocken. Ist euer Datenschutzbeauftragter möglicherweise sogar Volljurist oder nutzt ihr eine externe Kanzlei als Dienstleister? Da ein Großteil des Beschäftigtendatenschutzes nicht in der DSGVO, sondern weiterhin im BDSG geregelt ist, haben viele Datenschutzbeauftragte, die die Beauftragung nach ein bisschen DSGVO-Schulung erhalten haben, leider nicht viel Ahnung von der Materie. Ergänzend bietet sich noch eine anonyme Eingabe bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde an.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Tagelöhner am 25.07.2023 19:17
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein? Der Arbeitgeber möchte, dass seine Mitarbeiter aufschreiben was sie den ganzen lieben Tag lang tun...natürlich ist das eine Form Druck aufzubauen und ggf. Optimierungspotenziale aufzudecken. Tut ihm doch den Gefallen, natürlich nur mit einer Aufzeichnung mittlerer Art und Güte.

Es gibt inzwischen auch Controllinginstrumente in Behörden, die beispielsweise über die Landeshaushaltsordnung dazu verdammt sind bis zur Kostenneutralität zu wirtschaften und die sich entsprechende Werkzeuge in der Privatwirtschaft abgeschaut haben. Da werden dann Kostenstellen eingeführt, und Arbeitszeiten auf Kostenstellen verbucht usw.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: clarion am 25.07.2023 21:33
Mir fallen auf Anhieb mehrere Behörden mit Kosten-Leistungsrechnung ein. Das ist nichts Verwerfliches. Richtig gemacht,  erkennt man sogar Optimierungspotentiale. Dass KLR Faulenzern nicht schmeckt,  ist schon klar.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Umlauf am 25.07.2023 22:52
Gegen KLR ist auch nichts einzuwenden.
Es ist nur die Frage, wie es umgesetzt wird.

In unserer Behörde wird das Mach-System dafür genutzt. Dort werden die Eintragungen anonymisiert an das Organisations-Referat übertragen. Über die Mitarbeiter weiß man dort nur, ob sie eine Woche eingetragen haben oder nicht.

Die Vorgesetzten (RL) bekommen einen Datenauszug ihres Referates.

Eine weitere Frage betrifft die Skalierung der Erfassung.
Das wird bei uns grob nach Produktkatalog gemacht.
Persönlich hätte ich Zweifel, ob sehr feine Erfassungen wirklich von den Mitarbeitern entsprechend genau erfasst würden.

Die Regelungen dazu finden wir bei uns in einer Dienstvereinbarung und einer Dienstanordnung.


Was gar nicht geht, dass jeder schreibenden Zugriff auf die „Excellisten“ hat. Das kann ich aber wirklich nicht als KLR ansehen. Wird ne lustige Auswertung sein, im nicht rückständig zu schreiben.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2023 07:48
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?
Die Einsichtnahme und Manipulationsfähigkeit der Daten durch einen Kollegen ist schützenswert.

Andererseits, wenn es so manipuliert werden kann, dann ist es zumindest arbeitsrechtlich nicht verwertbar.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: KDC am 26.07.2023 08:25
Hallo Forengemeinde,
ich finde nicht den rechtlichen Rahmen für Folgendes und suche nach Hinweisen:
Vorgesetzter will plötzlich von allen Mitarbeitern (50) die tägliche Auflistung der getätigten Arbeit minutengenau.
Die Listen der einzelenen MA sind für Alle einsehbar und dadurch auch manipulierbar. Jeder weiß dann was jeder den ganzen Tag macht.
Als Auslöser gab es keinen Grund. Es geht hier wohl um die Optimierung der Arbeitsplätze. Alle sind nun verdächtigt, zu faulenzen.
Mal abgesehen davon, dass die Liste dann auch viel Arbeit macht, so fühlen sich die MA unrechtmäßig behandelt.
Geht es hier um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Arbeitsrecht? Ich weiß nicht, welche rechtlichen Grundlagen ich gegen sowas einsetzen kann.
LG
Dagmar

Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2023 10:19
Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: KDC am 26.07.2023 10:36
Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?

Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: maiklewa am 26.07.2023 10:49
Ich wünschte mir, dass mind. unser Abteilungsleiter sowas auch haben wollen würde. Hier gibts leider zu viele, die sich dahinter verstecken, dass man ja nicht so schnell ist, wie andere oder dass die Aufgabe X sooo viel Zeit benötigt, was aber nicht stimmt, oder im HO wird lieber dreckige Wäsche gewaschen - in mehreren Hinsichten - und dann wird gesagt, dass die Leitung so lame war oder oder oder ... Ist zum Kotzen! Da fragt man sich oft, wieso man sich selbst den Arsch so aufreißt. Und besonders bitter, wenn mind. Wink mitm Zaunpfahl an Vorgesetzte(m) vorbeigehen und man als Denunziant gebranntmarkt wird, wenn man sowas offen beim Namen nennt.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: KDC am 26.07.2023 12:19
Ich wünschte mir, dass mind. unser Abteilungsleiter sowas auch haben wollen würde. Hier gibts leider zu viele, die sich dahinter verstecken, dass man ja nicht so schnell ist, wie andere oder dass die Aufgabe X sooo viel Zeit benötigt, was aber nicht stimmt, oder im HO wird lieber dreckige Wäsche gewaschen - in mehreren Hinsichten - und dann wird gesagt, dass die Leitung so lame war oder oder oder ... Ist zum Kotzen! Da fragt man sich oft, wieso man sich selbst den Arsch so aufreißt. Und besonders bitter, wenn mind. Wink mitm Zaunpfahl an Vorgesetzte(m) vorbeigehen und man als Denunziant gebranntmarkt wird, wenn man sowas offen beim Namen nennt.

Und damit diese gefühlten Wahrheiten verifiziert werden können, haben wir dieses System eingeführt. Man sieht auf einen Blick, an welchen Stellen es hakt. Und häufig stellt man dann - grand surprise - folgenden Grund für zu lange Bearbeitungszeiten fest:

Abweichung vom Soll-Prozess und Drehen von unnötigen Sonderschleifen.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2023 13:23
Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?

Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
Sachliche Probleme:
Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
Problem 3: Erfassung von allen änderbar
Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: maiklewa am 26.07.2023 14:01
Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?

Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
Sachliche Probleme:
Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
Problem 3: Erfassung von allen änderbar
Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)

Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2023 14:14
Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!
Unabhängig davon: überwacht kann man sich auch fühlen, wenn man nicht faul ist.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: maiklewa am 26.07.2023 14:20
Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!
Unabhängig davon: überwacht kann man sich auch fühlen, wenn man nicht faul ist.

Dann stimmt mit denen etwas nicht! xD
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Opa am 26.07.2023 14:31
Der TE spricht davon, dass der Vorgesetzte die beschriebene Maßnahme einführt. Da stellt sich zunächst die Frage der Befugnis.

1. Es handelt sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Verhaltens- und Leistungskontrolle. Wurde die Personalvertretung beteiligt?

2. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter, da ein vollständiges, minutengenaues Abbild der innerhalb der Arbeitszeit ausgeführten Tätigkeiten erstellt, gespeichert und innerhalb der Kollegschaft öffentlich gemacht wird. Eine derart umfassende Überwachung ist gemäß höchstrichterlicher Entscheidung in der Regel unzulässig. Ausnahmen gibt es allenfalls in besonders sensiblen und sicherheitskritischen Bereichen.

3. Es handelt sich sehr wohl um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da Auswertungen über Verhalten und Leistung einzelner Mitarbeiter Personen zugänglich gemacht werden, die für diese Information keinerlei Befugnis haben. Befugt zur Kenntnisnahme einer entsprechenden Auswertung ist neben der Führungskraft lediglich die Personalstelle und die Personalvertretung, soweit es um arbeitsrechtliche Schritte geht.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Johann am 26.07.2023 14:40
Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?

Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
Sachliche Probleme:
Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
Problem 3: Erfassung von allen änderbar
Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)

Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!

Ja, und der ganze Rest fühlt sich genervt, weil er seine Zeit mit sinnloser Dokumentation verbringen muss statt zu arbeiten.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Dakmer am 26.07.2023 15:04
Ich danke euch vielmals für die rege Diskussion.
- Meine öffentliche Liste habe ich nun mit einem Kennwort geschützt. Allerdings muss mein Vorgesetzter dieses noch bekommen, um die Liste einsehen zu können. Dann kann aber kein anderer Mitarbeiter in die Liste sehen.
- Ich bin keiner von den faulen Mitarbeitern und habe auch genug Aufgaben, um die Liste zu füllen. Außerdem kenne ich die Berichterstattung aus der DDR... da kam am Schluss immer das raus, was muss...
- Der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte sind eingeschaltet.
- Grundsätzlich verstehe ich das Begehren nach Kenntnis der Vorgänge, aber das ginge sicher auch auf freundlichere Art seitens des Vorgesetzten.
- Ich werde wohl dann am Ende des Tages noch gut eine halbe Stunde brauchen, um meine Arbeiten in die Exceltabelle einzutragen.
- Ich denke schon, dass mein Vorgesetzter befugt ist, unsere Arbeit zu kontrollieren, nur erfolgt das und andere Anordnungen auf despotische Weise und wir sind pappesatt. Das ist nicht gut fürs Klima.
Danke und LG
Dagmar
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Herbert Meyer am 26.07.2023 15:42
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

"„personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;" Dieser Grundsatz ist bei der zuordenbaren Protokollierung von Arbeitsprozessen eindeutig erfüllt. Selbstverständlich müssen dann die entsprechenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten auch angewandt werden.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: OrganisationsGuy am 26.07.2023 15:56
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

"„personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;" Dieser Grundsatz ist bei der zuordenbaren Protokollierung von Arbeitsprozessen eindeutig erfüllt. Selbstverständlich müssen dann die entsprechenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten auch angewandt werden.

Also muss ich kein Namensschild mehr tragen und wenn ich am Telefon nach meinem Namen gefragt werde muss ich darauf nicht antworten?
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Faunus am 26.07.2023 16:14
Das ist nicht gut fürs Klima.

... wenn sich das als unauthorisierter Aktionismus eines einzelnen Abteilungsleiters entpuppt, sehe ich sogar die Möglichkeit einer Abmahnung/ eines Disziplinarverfahrens.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Herbert Meyer am 26.07.2023 18:45
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

"„personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;" Dieser Grundsatz ist bei der zuordenbaren Protokollierung von Arbeitsprozessen eindeutig erfüllt. Selbstverständlich müssen dann die entsprechenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten auch angewandt werden.

Also muss ich kein Namensschild mehr tragen und wenn ich am Telefon nach meinem Namen gefragt werde muss ich darauf nicht antworten?

Es mag absurd klingen, aber ja, selbst ein Namensschild ist ein personenbezogenes Datum (und ein beliebtes Beispiel bei datenschutzrechtlichen Fortbildungen und in der Literatur). Allerdings wurde das Thema rechtlich bereits mit entsprechenden Urteilen durchdekliniert, der Arbeitgeber kann das Tragen eines Namensschildes anweisen, weil in der Regel das "Berechtigte Interesse" des Arbeitgebers gem. Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO die Grundfreiheit der betroffenen Person überwiegt. Dasselbe dürfte für das Nennen des Namens am Telefons gelten - allerdings nicht für das Einstellen eines Fotos auf der Firmenwebseite. Hier überwiegt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers nur, wenn der angewiesene Mitarbeiter eine Führungsposition innehat oder seine Tätigkeiten explizit als Schnittstelle zur Öffentlichkeit dienen sollen. Wir haben nicht umsonst die dicksten Gesetzbücher und Kommentare Europas.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: Opa am 26.07.2023 20:57
Wobei zu ergänzen wäre, dass seit Jahren einige Callcenter mit festgelegten Pseudonymen arbeiten, deren sich die Mitarbeiter im Kundenkontakt bedienen dürfen. Durch die Zuordnung ist sichergestellt, dass eine Beschwerde über Klaus Müller intern dem Herbert Meyer zugeordnet werden kann, gleichzeitig ist der Mitarbeiter jedoch vor den üblen Begleiterscheinungen unserer Zeit wie nächtliches Auflauern an der Wohnung oder zerstochenen Autoreifen hinreichend geschützt.

In Konstellationen, wo für Mitarbeiter besondere Schutzinteressen vorliegen und gleichzeitig kein besonderes betriebliches Interesse an der Offenlegung der Identität besteht, ist das ein hilfreicher Ansatz. Wird allerdings vorwiegend im nicht-persönlichen Kontakt (Telefon, Mail) umsetzbar sein.
Titel: Antw:Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
Beitrag von: ElBarto am 31.07.2023 08:16
Ersteindruck: Unzulässig, eine brauchbare Personalvertretung würde das hier verhindern.

Bleibt auch die rechtliche Angreifbarkeit wenn Mitarbeiter klagen würden.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber diese Daten erfassen, er darf aber diese Daten nicht gegen Mitarbeiter verwenden.

Ich persönlich glaube hier soll eine Personalbedarfsermittlung erfolgen, aber in der Billigversion ohne Sachverstand.

Da kann nichts gescheites bei rauskommen.