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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Lotte123 am 27.07.2023 10:30

Titel: Altersteilzeit AVR Württemberg
Beitrag von: Lotte123 am 27.07.2023 10:30
Hallo zusammen,

weiß von euch jemand wie die Quote der Altersteilzeit berechnet wird?

Es sind ja 2,5% der Mitarbeiter berechtigt. Wird das nach der Anzahl der Mitarbeiter berechnet oder spielt der Beschäftigungsumfang auch eine Rolle.
Ist eine Mitarbeiterin wo z.B. nur 40% arbeitet auch als eine Person zu werten.

Vielen lieben Dank