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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Kido2911 am 28.07.2023 09:15

Titel: [BW] Prüfung der Laufbahnbefähigung
Beitrag von: Kido2911 am 28.07.2023 09:15
Hallo in die Runde, ich habe mich auf eine gD (nicht-technisch) Stelle in BW beworben und bin z.Zt. Bundesbeamtin auf Probe mit der Laufbahnbefähigung für den gD.
Nun sagte mir die Personalerin, dass sie erstmal prüfen will, ob die Laufbahnbefähigung vom Bund mit der Laufbahnbefähigung vom Land BW vergleichbar ist.
Kann hier jemand helfen resp. dachte ich, dass Bundesrecht über den Landesrecht steht.
Titel: Antw:Prüfung der Laufbahnbefähigung
Beitrag von: Organisator am 28.07.2023 09:25
Was brauchst du denn für Hilfe?
Titel: Antw:Prüfung der Laufbahnbefähigung
Beitrag von: Matze1986 am 28.07.2023 10:39
Hierbei wird es sich lediglich um einen formalen Prozess handeln.
Dürfte keine Probleme geben.
Titel: Antw:Prüfung der Laufbahnbefähigung
Beitrag von: Opa am 28.07.2023 11:48
Der Verweis auf die Formel „Bundesrecht steht über Landesrecht“ erscheint mir hier fehl am Platz.
Titel: Antw:Prüfung der Laufbahnbefähigung
Beitrag von: Neuling2016 am 28.07.2023 15:25
Ich bin vom Bund zum Land versetzt worden - lief komplett komplikationsfrei ab.
Titel: Antw:Prüfung der Laufbahnbefähigung
Beitrag von: BalBund am 28.07.2023 20:17
Ein Blick in die Laufbahnvoraussetzungen schafft Klarheit.  In NRW zum Beispiel gelten Beamte des Bundes, die keinen Vorbereitungsdienst absolviert haben, sondern über § 7 Nr. 2a BLV in die Laufbahn gekommen sind als "andere Bewerber" die nur dann im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn die Ausschreibung für diese Zielgruppe geöffnet ist.

In BW ist die einschlägige Regelung hierzu in §8 LVO zu finden, das könnte also je nach Art des Erwerbs der Befähigung komplexer werden.