Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Stev am 31.07.2023 00:00
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Moin Moin,
ich wollte mich mal erkundigen, ob die Zeitzuschläge auch unter der Woche gezahlt werden.
Fallbeispiel: Beschäftigungsdienststelle ordnet Überstunden von Mo-Fr zwischen 08:00 -18:45 (5 Tage) an.
Wird dann für die 1 Std und 45 Min Zeitzuschlag gewährt bzw. Freitags dann nach 6 Std?
Mit den Zuschlägen kenne ich mich bedauerlicherweise noch nicht so gut aus.
Grüße
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Nein, werden sie nicht, da sie ja im Rest der Woche, bzw. der folgenden Woche angewiesen ausgeglichen werden könnten und damit keine Überstunden anfallen würden.
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Falls die Stunden jedoch nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden können, was regelmäßig vorkommt, werden sie zu Überstunden und zeitzuschlagspflichtig.