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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: breden am 31.07.2023 13:29

Titel: Stelle wiederholt intern ausgeschrieben, Rückgriff auf "alte" Bewerber
Beitrag von: breden am 31.07.2023 13:29
Hallo,

wenn in einem Aufgabengebiet wiederholt quasi 1:1 dieselbe(n) Stelle(n) ausgeschrieben werden, weil die Fluktuation so hoch ist, warum auch immer, und es in der Vergangenheit immer wieder mal Bewerber gab, die sich mind. 1 x oder sogar mehrere Mal auf diese Stellen beworben hatten, aber immer eine Absage erhielten, muss man irgendwann nicht mal auf diese zurückgreifen, wenn diese nicht komplett unpassend, unfähig sind, besonders bei Schwerbehinderten?

Oder muss da zwinged, ges. vorgeschrieben, immer ein neues Stellenbesetzungsverfahren eröffnet werden?

Wie ist das auch bei Euch? Spart Ihr Euch neue interne Stellenbesetzungsverfahren und schreibt erst einmal die "alten" Bewerber an, ob die noch Interesse haben?

Danke.

Schöne Grüße
Titel: Antw:Stelle wiederholt intern ausgeschrieben, Rückgriff auf "alte" Bewerber
Beitrag von: gerzeb am 31.07.2023 13:49
Wenn es sich um eine gleichwertige Umsetzung handelt wird hin und wieder mal der Weg der Direktbesetzung gegangen...
Titel: Antw:Stelle wiederholt intern ausgeschrieben, Rückgriff auf "alte" Bewerber
Beitrag von: TVOEDAnwender am 31.07.2023 16:14
https://www.gloistein-partner.de/ausschreibung-im-oeffentlichen-dienst-wann-besteht-die-pflicht-des-arbeitgebersder-dienststelle-zur-stellenausschreibung

https://www.fachanwalt.de/ratgeber/muessen-stellen-im-oeffentlichen-dienst-ausgeschrieben-werden

https://www.bundestag.de/resource/blob/645592/a2da84d5bda635dc8d194028e0d95fc5/WD-6-020-19-pdf-data.pdf

Titel: Antw:Stelle wiederholt intern ausgeschrieben, Rückgriff auf "alte" Bewerber
Beitrag von: clarion am 01.08.2023 22:08
Wenn man sich schon mehrmals beworben hatte und mehrmals nicht zum Zuge gekommen ist, dann wird man diese Peren als nicht geeignet betrachten.
Titel: Antw:Stelle wiederholt intern ausgeschrieben, Rückgriff auf "alte" Bewerber
Beitrag von: ElBarto am 02.08.2023 09:35
Sofern nicht zuviel Zeit (bei uns unter 6 Monate) vergangen ist und die Bewerber Nr. 2 bis X nicht ungeeignet sind, kann man darauf zurückgreifen anstatt nochmal neu auszuschreiben. Also zumindest wird das bei uns so gehandthabt. Macht irgendwo auch Sinn wenn man die Kosten für Stellenanzeigen sieht.