Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Derderder am 01.08.2023 12:59
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Guten Tag,
gibt es bestimmt Zuschüsse wie z. B. Privater Internetanschluss usw. über den TVöD? Denn ich arbeite bei der Stadtverwaltung und habe das nur aus einem TikTok entnommen. Oder gibt es noch andere Zuschüsse, die man beantragen kann?
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Ich habe von einem TVÖD Influencer gehört es gebe den Dönnerstag Zuschuss
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Guten Tag,
gibt es bestimmt Zuschüsse wie z. B. Privater Internetanschluss usw. über den TVöD? Denn ich arbeite bei der Stadtverwaltung und habe das nur aus einem TikTok entnommen. Oder gibt es noch andere Zuschüsse, die man beantragen kann?
Nein, solche Zuschüsse sind im TVöD nicht formuliert.
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Guten Tag,
gibt es bestimmt Zuschüsse wie z. B. Privater Internetanschluss usw. über den TVöD? Denn ich arbeite bei der Stadtverwaltung und habe das nur aus einem TikTok entnommen. Oder gibt es noch andere Zuschüsse, die man beantragen kann?
Was für einen Sinn sollte der Gesetzgeber darin sehen angestellte mit einem Zuschuss für einen Internetanschluss zu fördern?
PS: Im Internet wird sau viel Müll für Klicks behauptet.
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Sofern man im Homeoffice tätig ist, sind Zuschüsse zum Internetanschluss durchaus denkbar - jedoch im TVöD nicht geregelt...ebenso Steuerfreie Sachbezüge, wie zB. ein Tankgutschein (glaube bis zu 50€ / Monat).
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Guten Tag,
gibt es bestimmt Zuschüsse wie z. B. Privater Internetanschluss usw. über den TVöD? Denn ich arbeite bei der Stadtverwaltung und habe das nur aus einem TikTok entnommen. Oder gibt es noch andere Zuschüsse, die man beantragen kann?
Was für einen Sinn sollte der Gesetzgeber darin sehen angestellte mit einem Zuschuss für einen Internetanschluss zu fördern?
PS: Im Internet wird sau viel Müll für Klicks behauptet.
Was hat der „Gesetzgeber“ mit der Fragestellung zu tun ?
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Absolut garnichts, gestern hat mein Hirn Anspruchsgrundlage =/= Rechtsgrundlage vermischt.
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Es gibt eine Arbeitstättenverordnung usw.
Ein Zuschuss zum Internetanschluss ist da nicht geregelt, ist aber je nach Arbeitgeber möglich. Für Angestellte sogar eher als für Beamte wegen Geldwerter Vorteil.
Was aber der AG je nach Art und Umfang der Nutzung des Homeoffices beisteuern soll/muss sind das Arbeitsgerät wie Computer7Laptop/Drucker, ja nach Umfang und Art der Tätigkeit eine angemessene Zahl an angemessen großen Bildschirmen, einen Bürostuhl, einen Schreibtisch und das entsprechend der Ausführung im Büro, also z.B. Tisch auch höhenverstellbar.
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Ein Zuschuss zum Internetanschluss ist da nicht geregelt, ist aber je nach Arbeitgeber möglich. Für Angestellte sogar eher als für Beamte wegen Geldwerter Vorteil.
Inwieweit berührt der "Vorteil" Angestellte anders als Beamte?