Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: matzespr am 01.08.2023 13:38
-
Hallo, ich habe vor kurzem auf einer Gewerkschaftsseite des VBB gelesen, dass eine Überarbeitung der BLV im Gange ist. Hat jemand dazu weiterführende Informationen?
-
Meinst du den Beitrag des VBB von 2021?
-
Servus!
ich habe ebenfalls davon gehört, dass es Veränderungen im technischen Dienst und beim IT-Personal geben wird. Die nichttechnischen Laufbahnen sollen jedoch unverändert bleiben. Auch auf Länderebene soll es aktuell ähnliche Vorhaben geben. Es ist unklar, ob diese Maßnahmen miteinander abgestimmt werden oder ob es nur Zufälle sind. Jedenfalls soll es für den Bund bereits einen Referentenentwurf geben.
-
Meinst du den Beitrag des VBB von 2021?
Nein, es ist aktuell (2023) etwas in Umsetzung.
…..
- Gleichwertigkeit von Abschlüssen wird diskutiert, jedoch Kritik in nichttechnischen Laufbahnen.
- Keine Unterstützung für Einheitslaufbahn nach bayerischem Model.
- Schritte zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes werden unternommen, aber BLV-Überprüfung gefordert.
- Dringende Berücksichtigung des DQR im Laufbahn- und Tarifrecht.
- Komplexe Diskussionen über Qualifikationen vermeiden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Maßnahmen im Koalitionsvertrag gelten für alle Statusgruppen im Bundesdienst.
…..
-
Meine Neugier steigt. Einen Referentenentwurf vom 13.01.2023 habe ich gefunden. Der ist aber absolut nichts sagend.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/bundeslaufbahnverordnung-5-verordnung-refentw.pdf?__blob=publicationFile&v=2
-
https://www.vbb.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_vbb-bund_de/pdf/aushaenge/2023/Plakat_Wertschaetzung_Techniker_und_Meister.pdf
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/informationsaustausch-beim-bmi/
-
Und Dipl-Ing.(FH)-Abschlüsse gehören in den htD! 8)
-
Dem Thema stehe ich ehrlicherweiser ambivalent gegenüber. Definitiv gut bei massivem Personalmangel aber den DQR als Maßstab zu nutzen ist mMn der falsche Weg. Eher würde ich den DQR mal überarbeiten.
Dass Bachelor und Meister/Fachwirt auf einer Ebene stehen ist akademisch gesehen schon eine Katastrophe die nur noch auf der Ebene drüber mit Master zu "technischer Betriebswirt (Geprüfter)" / "Betriebswirt nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung (Geprüfter)" getoppt wird.
Das sind akademisch gesehen WELTEN dazwischen. Ich kenne ausgebildete Informatiker die mathematisch nicht mehr als Dreisatz können, geschweige denn Oberstufen Mathematik oder eben Hochschulmathe... hier sollte auch berufsbezogen schon echt genau hingesehen werden. Gibt schon einen Grund für manche Studiengänge...
Wenn man es rein auf die Bezahlung (z.B. im ÖD) abzielen lassen würde, wäre es für mich schon eher in Ordnung. Sollen sie wie im Thread beschrieben die Laufbahnen des techn. Dienstes eben überarbeiten.
-
Dem Thema stehe ich ehrlicherweiser ambivalent gegenüber. Definitiv gut bei massivem Personalmangel aber den DQR als Maßstab zu nutzen ist mMn der falsche Weg. Eher würde ich den DQR mal überarbeiten.
Dass Bachelor und Meister/Fachwirt auf einer Ebene stehen ist akademisch gesehen schon eine Katastrophe die nur noch auf der Ebene drüber mit Master zu "technischer Betriebswirt (Geprüfter)" / "Betriebswirt nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung (Geprüfter)" getoppt wird.
Das sind akademisch gesehen WELTEN dazwischen. Ich kenne ausgebildete Informatiker die mathematisch nicht mehr als Dreisatz können, geschweige denn Oberstufen Mathematik oder eben Hochschulmathe... hier sollte auch berufsbezogen schon echt genau hingesehen werden. Gibt schon einen Grund für manche Studiengänge...
Wenn man es rein auf die Bezahlung (z.B. im ÖD) abzielen lassen würde, wäre es für mich schon eher in Ordnung. Sollen sie wie im Thread beschrieben die Laufbahnen des techn. Dienstes eben überarbeiten.
Obgleich über die Angleichung von Qualifikationen hinsichtlich des DQR debattiert wird, könnte eine einheitliche Vorgehensweise im Karrierewesen dennoch dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu mildern. Eine klare und standardisierte Anerkennung von Fähigkeiten könnte das Spektrum an passenden Bewerbern erweitern und somit dem Problem des Fachkräftemangels entgegenwirken.
Während es korrekt ist, dass der DQR nicht perfekt ist, könnte eine Überarbeitung durchaus sinnvoll sein, um eine präzisere Vergleichsbasis zu schaffen. Dies würde ermöglichen, die Unterschiede zwischen Bachelor- und Master-/Fachwirtabschlüssen besser zu erfassen und gerechter zu beurteilen.
Es steht außer Frage, dass es Differenzen zwischen diversen Qualifikationen gibt. Dennoch sollte man bedenken, dass nicht alle Positionen lediglich auf akademischem Wissen basieren. Praktische Erfahrung und Kompetenzen können ebenso bedeutend sein, und eine einheitliche Herangehensweise könnte diese Aspekte in Betracht ziehen.
Die Fokussierung auf die Unterschiede zwischen Qualifikationen heißt nicht unbedingt, dass diese nicht für verschiedene Positionen tauglich sein könnten. Eine präzisere Beurteilung von Fähigkeiten und Erfahrungen könnte dazu führen, dass Personen mit verschiedenen Hintergründen erfolgreich in technischen Dienstpositionen tätig sein können.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Bezahlung eine legitime Anliegen ist, könnte die Anpassung der Karrierewege im technischen Dienst tatsächlich dazu führen, dass verschiedene Qualifikationen besser vergütet werden. Ein ausgewogenes System könnte sicherstellen, dass die Entlohnung passend und fair ist, während gleichzeitig die beruflichen Hintergründe der Angestellten berücksichtigt werden. Zusammenfassend könnte eine ausgewogene Herangehensweise an die Anerkennung von Qualifikationen und die Anpassung der Karrierewege im technischen Dienst dazu beitragen, sowohl den Fachkräftemangel zu bewältigen als auch die Vielfältigkeit der Qualifikationen und Erfahrungen angemessen zu würdigen.
Als Absolvent mit einem Master-Abschluss möchte ich betonen, dass dies bloß meine bescheidene Meinung ist. Gleichwohl halte ich die vorgeschlagenen Änderungen im Karrierewesen für außerordentlich positiv.
-
Selbst wenn man den gD bis A14/A15 erweitern würde, müsste man erst einmal dahin kommen. Das könnte klappen, wenn wir bald alle bis 80 oder 85 arbeiten.
Die Grundgehälter müssen einfach um 10-15% rauf + "13. Gehalt".
-
Im Endeffekt dienen als diese Maßnahmen nur fiskalpolitschen Sparmaßnahmen. Anstelle, dass man amtsangemessen alimentiert, wird das Zugangsniveau gesenkt, in der Hoffnung mehr Bewerber zu bekommen.
Mich hat schon gestört, dass ein 6-semestriger Bachelor-Abschluss mit einem 8-semestrigen Diplom(FH)-Abschluss gleichgestellt wurden. Beide erhalten im techn. Bereich die Eingangsbesoldung A10. Wenn man bedenkt, dass ein 9-semestriger Diplom(unv.) zur Eingangsbesoldung A13 führt. Möchte man das gerechter gestalten, dann wäre mein Vorschlag wie folgt:
Meister/Techniker: A9
Bachelor: A10
Dipl(FH): A11
Master/Dipl.(unv): A12
Promotion: A13
-
Obgleich über die Angleichung von Qualifikationen hinsichtlich des DQR debattiert wird, könnte eine einheitliche Vorgehensweise im Karrierewesen dennoch dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu mildern. Eine klare und standardisierte Anerkennung von Fähigkeiten könnte das Spektrum an passenden Bewerbern erweitern und somit dem Problem des Fachkräftemangels entgegenwirken.
Während es korrekt ist, dass der DQR nicht perfekt ist, könnte eine Überarbeitung durchaus sinnvoll sein, um eine präzisere Vergleichsbasis zu schaffen. Dies würde ermöglichen, die Unterschiede zwischen Bachelor- und Master-/Fachwirtabschlüssen besser zu erfassen und gerechter zu beurteilen.
Es steht außer Frage, dass es Differenzen zwischen diversen Qualifikationen gibt. Dennoch sollte man bedenken, dass nicht alle Positionen lediglich auf akademischem Wissen basieren. Praktische Erfahrung und Kompetenzen können ebenso bedeutend sein, und eine einheitliche Herangehensweise könnte diese Aspekte in Betracht ziehen.
Die Fokussierung auf die Unterschiede zwischen Qualifikationen heißt nicht unbedingt, dass diese nicht für verschiedene Positionen tauglich sein könnten. Eine präzisere Beurteilung von Fähigkeiten und Erfahrungen könnte dazu führen, dass Personen mit verschiedenen Hintergründen erfolgreich in technischen Dienstpositionen tätig sein können.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Bezahlung eine legitime Anliegen ist, könnte die Anpassung der Karrierewege im technischen Dienst tatsächlich dazu führen, dass verschiedene Qualifikationen besser vergütet werden. Ein ausgewogenes System könnte sicherstellen, dass die Entlohnung passend und fair ist, während gleichzeitig die beruflichen Hintergründe der Angestellten berücksichtigt werden. Zusammenfassend könnte eine ausgewogene Herangehensweise an die Anerkennung von Qualifikationen und die Anpassung der Karrierewege im technischen Dienst dazu beitragen, sowohl den Fachkräftemangel zu bewältigen als auch die Vielfältigkeit der Qualifikationen und Erfahrungen angemessen zu würdigen.
Als Absolvent mit einem Master-Abschluss möchte ich betonen, dass dies bloß meine bescheidene Meinung ist. Gleichwohl halte ich die vorgeschlagenen Änderungen im Karrierewesen für außerordentlich positiv.
Wenn ich dich richtig verstehe würdest du auch wollen, dass Stellenausschreibungen und damit auch die Entgeltgruppe flexibler werden sollen. Und das würde ich auch so sehen, eine sehr detaillierte Ausschreibung, ggf. mit dadurch engen Bewerberfeld, finde ich auch besser als die sonstigen öD Ausschreibungen.
Erfahrungsgemäß besteht das Problem ja auch nur im hD und ggf. im gD, oder?
Weil z.B. Top ITler nicht immer (den Master) studiert haben (ob die dann in den öD gehen ist dann eine andere Frage).
Dies setzt voraus, dass der Ausschreiber seinen Stellenbedarf perfekt kennt -was nicht der Fall ist.
Dies setzt voraus, dass der Ausschreiber seinen Stellenbedarf nicht schon mit wem bestimmten besetzen will -was definitiv teilweise vorkommt.
Dies setzt voraus, dass der Ausschreiber seinen Stellenbedarf über aktuell seltenst genutzte BLV § nutzen müsste wie 22 - was nicht der Verwaltungspraxis entsprich bzw. auch gar kein Know How seitens Personal vorhanden ist.
Außerdem gefällt es den Juristen nicht, daraus besteht bei fast allen Behörden die Leitungsebene Großteils, da solche Bewerbungen ja dann nicht mehr im hD Volljuristen in den Vordergrund stellt und der Rest die Krümel bekommt. Aktuell gibt es ja echt noch Stellen in Fachreferaten "Gesucht ist Biologe oder Volljurist", "Gesucht ist (Wirtschafts-)Informatiker oder Volljurist" ... die Mädels/Jungs und Diversen aus der Juristerei können halt echt alles.
-
Im Endeffekt dienen als diese Maßnahmen nur fiskalpolitschen Sparmaßnahmen. Anstelle, dass man amtsangemessen alimentiert, wird das Zugangsniveau gesenkt, in der Hoffnung mehr Bewerber zu bekommen.
Mich hat schon gestört, dass ein 6-semestriger Bachelor-Abschluss mit einem 8-semestrigen Diplom(FH)-Abschluss gleichgestellt wurden. Beide erhalten im techn. Bereich die Eingangsbesoldung A10. Wenn man bedenkt, dass ein 9-semestriger Diplom(unv.) zur Eingangsbesoldung A13 führt. Möchte man das gerechter gestalten, dann wäre mein Vorschlag wie folgt:
Meister/Techniker: A9
Bachelor: A10
Dipl(FH): A11
Master/Dipl.(unv): A12
Promotion: A13
Damit senkst du ja sogar noch die Gehälter ab.. z.B. bei Master.
Und Diplom muss nicht mehr betrachtet werden, gibt es faktisch nicht mehr, die darauf noch studiert haben, werden in den seltensten Fällen noch zur Behörde wechseln.
Und Promotion spielt aktuell keine Rolle bzw. gibt keine höhere Bezahlung - und ich sehe da auch wenig Grund dies zu ändern. Eine Promotion ist tatsächlich rein Akademisch und man ist danach im besten Fall der Experte im Elfenbeinturm - dann sollte man auch im wiss. Bereich bleiben, wenn sich das auszahlen soll.
-
[...]
Und Diplom muss nicht mehr betrachtet werden, gibt es faktisch nicht mehr, die darauf noch studiert haben, werden in den seltensten Fällen noch zur Behörde wechseln.
Das Altsystem muss schon mit betrachtet werden, wenn man Fachkräfte aus der freien Wirtschaft gewinnen will. Diplom-Abschlüsse gab es bis in die 2010er Jahre noch.
Und Promotion spielt aktuell keine Rolle bzw. gibt keine höhere Bezahlung - und ich sehe da auch wenig Grund dies zu ändern. Eine Promotion ist tatsächlich rein Akademisch und man ist danach im besten Fall der Experte im Elfenbeinturm - dann sollte man auch im wiss. Bereich bleiben, wenn sich das auszahlen soll.
In einer Ressortforschungseinrichtung sind die alltäglich und es können Besoldungsgruppen bis in die B-Besoldung erreicht werden.
-
Das Altsystem muss schon mit betrachtet werden, wenn man Fachkräfte aus der freien Wirtschaft gewinnen will. Diplom-Abschlüsse gab es bis in die 2010er Jahre noch.
In einer Ressortforschungseinrichtung sind die alltäglich und es können Besoldungsgruppen bis in die B-Besoldung erreicht werden.
Es muss aufgenommen werden, aber nicht mit speziellen/besseren Bedingungen für Bewerber die jetzt alle mindestens Ende 30 oder älter sind. Nach aktueller Lage lohnt sich ein Wechsel in den öD speziell als Beamter nur früh - auch das sollte man ändern - aber bis dahin muss man nicht ältere Zielgruppen speziell ansprechen die sowieso Karrieretechnisch nicht wechseln.
Die Promovierten gibt es aber auch außerhalb der Forschung in ganz normalen Behörden und da ergibt es keinen Sinn, diese besser zu stellen. Die Promotion gibt schon mehr Erfahrungszeiten meines Wissens, obwohl nicht "gearbeitet" wurde. Das ist natürlich ... diskussionswürdig. Aber es ist eigentlich Ausbildungszeit, welche ja auch vollständig nicht anerkannt wird. Was man auch anpassen könnte, weil der Azubi hat wenigstens Berufserfahrung im Gegensatz zu Studis. Und fängt trotzdem bei Erfahrungsstufe 1 an.
Und wenn die Forschungsstellen schon bis in die B-Besoldung gehen, warum willst du denen dann noch ein höheres Startgehalt geben?
-
Es muss aufgenommen werden, aber nicht mit speziellen/besseren Bedingungen für Bewerber die jetzt alle mindestens Ende 30 oder älter sind. Nach aktueller Lage lohnt sich ein Wechsel in den öD speziell als Beamter nur früh - auch das sollte man ändern - aber bis dahin muss man nicht ältere Zielgruppen speziell ansprechen die sowieso Karrieretechnisch nicht wechseln.
Mir sind persönlich mehere Fälle bekannt in denen genau das passiert ist.
Die Promovierten gibt es aber auch außerhalb der Forschung in ganz normalen Behörden und da ergibt es keinen Sinn, diese besser zu stellen. Die Promotion gibt schon mehr Erfahrungszeiten meines Wissens, obwohl nicht "gearbeitet" wurde. Das ist natürlich ... diskussionswürdig. Aber es ist eigentlich Ausbildungszeit, welche ja auch vollständig nicht anerkannt wird. Was man auch anpassen könnte, weil der Azubi hat wenigstens Berufserfahrung im Gegensatz zu Studis. Und fängt trotzdem bei Erfahrungsstufe 1 an.
Und wenn die Forschungsstellen schon bis in die B-Besoldung gehen, warum willst du denen dann noch ein höheres Startgehalt geben?
Ein Azubi erhält seine berufliche Qualifikation mit dem Abschluss der Ausbildung. Ein Student erwirbt seine berufliche Qualifikation mit dem Dipl. (unv) bzw. Master. Eine erfolgreiche Promotion stellt in dem Zusammenhang eine zusätzliche Qualifikation dar.
In meinem Vorschlag habe ich einen Promovierten keine höhere Besoldung zugesprochen. Sie fangen weiterhin wie bisher in der A13 an.
-
Servus…etwas Zeit vergangen seit der letzten Infos. Gibts Neuigkeiten zur etwaigen Änderung der BLV? Ich habe leider noch nichts gehört…
-
Der Referentenentwurf wurde bisher nicht weiter aktualisiert.
-
Das hier hier ist auch interessant :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-finden-berufliche-bildungsabschluesse-meister-techniker-fachwirt-in-der-blv-immer-noch-keine
Auch wenn ich bis zum Inkrafttreten einer möglichen BLV schon mit dem Studium an der HS-Bund fertig bin hat das Thema mein vollstes Interesse.
Überlegt man die kausalen Folgen einer Gleichstellung des DQR mit anderen Abschlüssen im Sinne der BLV weiter hätte dies noch weitere mögliche Auswirkungen.
Derzeit sind, mit einer Vita in der ein DQR Abschluss vor dem Studium abgelegt wurde, die Zeiten nicht "verwertbar" da sie "nach Art und Schwierigkeit nicht der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen" (Im Sinne des § 7 (4) BLV "Probezeit") haben.
Rückt der Gesetzgeber die Wertigkeit eines/(meines) DQR Abschlusses auf eine Ebene mit der Laufbahn des g.D. könnte die Zeit für den Abschluss sowie die Zeit ab dem Abschluss dann für eine Reduzierung in Frage kommen.
Hierbei könnte sich dann die Probe oder Einführungszeit als BaP von 3 auf 1 Jahr verkürzen.
Schon alleine deshalb ein hoch spannendes Thema dass viele Personalabteilungen dann betreffen würde.
Wie gerne würde ich beim BMI Mäuschen spielen!
-
Lt u.a. Beitrag ist ein Referentenentwurf für Anfang 2024 geplant.
https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bdz-im-dialog-mit-konstantin-kuhle-mdb-fdp/
-
Gibt es Neuigkeiten zur Überarbeitung der BLV? Gibt es inzwischen einen in dem Artikel genannten Referentenentwurf?