Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Grisu120309 am 01.08.2023 13:44
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Hallo zusammen,
ich war mehrere Tage auf einem Seminar. Bisher hat meine Dienststelle immer nach dem Landesreisekostengesetz abgerechnet.
Jetzt neu habe ich die Abrechnung nach der Trennungsentschädigungsverordnung bekommen.
Wirkt sich auf die Mitnahmeentschädigung für 3 Kollegen sowie das Tagesgeld aber auch auf die Parkgebühren aus.
Meine Dienststelle sagt, das wäre jetzt so.
Kann mich einer aufklären wann die Tevo Anwendung findet und wann nach dem Landesreisekostengesetz vorgegangen wird ?
Danke !
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Meine Dienststelle sagt, das wäre jetzt so.
...da fehlen wohl die Argumente bzw. die gesetzl. Grundlagen.. :D
...mit so einer Aussage würde ich mich nicht abspeisen lassen...
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Hallo,
es ist tatsächlich so, dass nunmehr die TEVO für Fortbildungen die maßgebliche Grundlage darstellt. Die klassische Dienstantrittsreise ist mit der Reform des Reisekostenrechts Geschichte.
Bei einer Fortbildung bei einer anderen Stelle innerhalb der öffentlichen Verwaltung handelt es sich in der Regel um eine Abordnung. Dies ist eine Maßnahme nach § 1 Abs. 2 TEVO. Die Erstattung der notwendigen Mehrauslagen richtet sich dann danach, ob man im neuen Dienstort verbleibt oder täglich pendelt.