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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BüroLurchNRW am 01.08.2023 14:40
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Hi an alle.
Falls es eine Frage ist, auf die man die Antwort kennen sollte - sorry.
Mir ist es erst neulich durch einen Zufall aufgefallen.
Brutto Angestellter öD und fast identisches Brutto Beamter = über 150€ mehr Steuern bei dem Beamten.... Wie kommt das zustande??? Finde das sehr viel und da es eh keine Erhöhungen gibt aktuell, verdient gerade der Kollege mit E8 in etwa so viel wie der Kollege mit E11 :o
Ich habe zum Vergleich mal folgendes genommen:
A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Steuer 659€)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheirtatet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Steuer 504€)
Wer kennt sich aus und kann mir das mal erläutern :D ?
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Finde das sehr viel und da es eh keine Erhöhungen gibt aktuell, verdient gerade der Kollege mit E8 in etwa so viel wie der Kollege mit A11 .
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Angestellte werden mit der allgemeinen Lohnsteuer A für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte mit der besonderen Lohnsteuer B für nicht Rentenversicherungspflichtige besteuert.
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Auf das zu versteuernde Einkommen zahlen alle, egal ob Beschäftigter oder Beamter, die gleiche Einkommensteuer. Der Unterschied dürfte darin liegen, dass beim rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer dessen Beiträge zur Rentenversicherung mittlerweile steuerfrei sind. (Der Beamte zahlt ja auch keine Steuern auf die Rücklagen, die sein Dienstherr für die spätere Pension bilden muss/ müsste.)
Weiterhin sind sowohl für Arbeitnehmer wie Beamte die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern sie nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen absichern (d.h. insbesondere nicht der Teil der Beiträge für Zusatzversicherungen, aber auch nicht für das Krankengeld bei Arbeitnehmern), steuerfrei.
Hier werden also Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn man bei Arbeitnehmer und Beamten jeweils das Brutto-Entgelt gegenüberstellt, welches eben verschiedene Abzüge beinhaltet, die sich zum Teil eben auch steuerlich geltend machen.
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Die Lohnsteuer bei Beamten ist aufgrund der gekürzten Vorsorgepauschale höher als bei Angestellten. Genau das ist der Unterschied zwischen den Lohnsteuern A und B.
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Noch mal: Die Einkommensteuer — spätestens nach der entsprechenden Erklärung — ist bei gleichem zu versteuerndem Einkommen für alle gleich. Ob nun zuvor aufgrund der Steuerfreiheit der Sozialversicherungsbeiträge, die ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer von seinem Brutto-Gehalt zahlt, und welche schon bei Gehaltsauszahlung automatisch berücksichtigt wird, diesem von seinem „brutto“ weniger Lohnsteuern abgezogen werden als einem Beamten von dessen „brutto“, der diese Zwangsabgaben nicht hat, tut dabei nichts zur Sache. Wenn beide ihre Steuererklärungen nebeneinander legen und beide das gleiche zu versteuernde Einkommen haben, dann haben auch beide genau die gleichen Einkommensteuern zu zahlen.
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...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
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Die Lohnsteuer bei Beamten ist aufgrund der gekürzten Vorsorgepauschale höher als bei Angestellten. Genau das ist der Unterschied zwischen den Lohnsteuern A und B.
Nein, nein, nein. Es gibt auch keinen Lohnsteuersatz für Angestellte und einen besonderen für Beamte.
Die Ausführungen von cyrix sind zutreffend. Alles andere hat was mit mtl. Abzügen wegen div. Versicherungen zu tun.
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Noch mal: Die Einkommensteuer — spätestens nach der entsprechenden Erklärung — ist bei gleichem zu versteuerndem Einkommen für alle gleich. Ob nun zuvor aufgrund der Steuerfreiheit der Sozialversicherungsbeiträge, die ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer von seinem Brutto-Gehalt zahlt, und welche schon bei Gehaltsauszahlung automatisch berücksichtigt wird, diesem von seinem „brutto“ weniger Lohnsteuern abgezogen werden als einem Beamten von dessen „brutto“, der diese Zwangsabgaben nicht hat, tut dabei nichts zur Sache. Wenn beide ihre Steuererklärungen nebeneinander legen und beide das gleiche zu versteuernde Einkommen haben, dann haben auch beide genau die gleichen Einkommensteuern zu zahlen.
Wie kommt dann diese Differenz zustande? Dass es unterschiedliche Steuern (A und B) gibt sagt google dann auch wenn man es exakt so eingibt, ansonsten wird dazu nämlich nichts ausgespuckt :D
Hieße ja irgendwie für mich als Laien was Steuer angeht, dass ich diese Differenz bei der Steuererklärung wieder bekommen müsste, was aber nicht der Fall ist. Solange keine Erhöhungen kommen, lohnt es sich für Beamte mit A12 Endstufe ja nicht mal mehr :D
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...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.
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Das ist einfach nur Quatsch. Meine Güte. Es steht doch in dem Beitrag drin. Zunächst bemisst sich die Steuer immer am zu versteuernden Einkommen. Unabhängig von Angestellten, Beamten, Lamas und Bananen.
Die Lohnsteuer sind letztendlich (ganz vereinfacht) monatliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Hierbei berücksichtigt der Arbeitgeber den Werbungskostenpuschbetrag, Krankenversicherung und Ähnliches. Sprich: Was jeder bei der Einkommensteuererklärung ohnehin mindestens angerechnet bekommt. Der Arbeitnehmer hat durch seine Sozialversicherungsbeiträge mehr anzurechnen. Ergo weniger Lohnsteuer, ergo WENIGER netto.
Das ist das Prinzip ganz vereinfacht, aber sollte jetzt auch der letzte verstanden haben, dass es keine unterschiedliche Steuersätze gibt oder irgendjemand besser gestellt ist.
Wechsel ins angestellten Verhältnis, aber wundere dich nicht, warum dein Lohnsteuerabtug niedrig ist, dein netto aber auch
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...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.
Weder jemand in E8 noch in E9c erreicht das Netto vom A11er. Selbst ein E8er in Endstufe geht mit unter 2300 nach Hause.
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...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.
also für mich sind die ca 28t€ des 9a netto ausreichend weniger als die 34t€ des A11 auch wenn da noch pkv abgeht.
Wenn da noch kind und kegel druff kommt, kann man es eh nicht mehr vergleichen.
Alos welchen magischen Rechner hast du denn bemüht?
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Scheint systemimmanent zu sein, nachdem ein Beamter seine Seele an den Dienstherr verkauft hat, fühlt er sich nicht mehr richtig ausreichend wertgeschätzt. Selber schuld, wenn man seine Seele so günstig verkauft, Augen auf bei der Berufswahl. ;D
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Noch mal: Die Einkommensteuer — spätestens nach der entsprechenden Erklärung — ist bei gleichem zu versteuerndem Einkommen für alle gleich. Ob nun zuvor aufgrund der Steuerfreiheit der Sozialversicherungsbeiträge, die ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer von seinem Brutto-Gehalt zahlt, und welche schon bei Gehaltsauszahlung automatisch berücksichtigt wird, diesem von seinem „brutto“ weniger Lohnsteuern abgezogen werden als einem Beamten von dessen „brutto“, der diese Zwangsabgaben nicht hat, tut dabei nichts zur Sache. Wenn beide ihre Steuererklärungen nebeneinander legen und beide das gleiche zu versteuernde Einkommen haben, dann haben auch beide genau die gleichen Einkommensteuern zu zahlen.
Im Nachgang, also nachdem die Lohnsteuererklärung abgegeben und durch das Finanzamt bearbeitet wurde, hast du natürlich recht. Da habe ich wohl etwas falsch formuliert. Aber die monatlichen Abzüge, die der Arbeitgeber bzw. Dienstherr vom brutto einbehält und abführt, bemessen sich nach der allgemeinen bzw. besonderen Lohnsteuer, die eben unterschiedlich hoch sind. So sieht es auf dem monatlichen Lohnzettel so aus, als ob der Beamte wesentlich mehr Steuern zahlt, als der Angestellte. Das gleicht sich dann erst später wieder aus.
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...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.
also für mich sind die ca 28t€ des 9a netto ausreichend weniger als die 34t€ des A11 auch wenn da noch pkv abgeht.
Wenn da noch kind und kegel druff kommt, kann man es eh nicht mehr vergleichen.
Alos welchen magischen Rechner hast du denn bemüht?
...hat wahrscheinlich die eigene Intelligenz eingesetzt...
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Hi an alle.
Falls es eine Frage ist, auf die man die Antwort kennen sollte - sorry.
Mir ist es erst neulich durch einen Zufall aufgefallen.
Brutto Angestellter öD und fast identisches Brutto Beamter = über 150€ mehr Steuern bei dem Beamten.... Wie kommt das zustande??? Finde das sehr viel und da es eh keine Erhöhungen gibt aktuell, verdient gerade der Kollege mit E8 in etwa so viel wie der Kollege mit E11 :o
Ich habe zum Vergleich mal folgendes genommen:
A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Steuer 659€)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Steuer 504€)
Wer kennt sich aus und kann mir das mal erläutern :D ?
Moin, ich komme bei den beiden Beispielen auf folgende Zahlen:
A11: A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Netto 2.957)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Netto 2.301)
Wenn man jetzt noch ca. 300 € für die PKV bei A11 abzieht, hat der A11-er 357 € netto mehr.
Frage: wo ist das Problem?
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Moin, ich komme bei den beiden Beispielen auf folgende Zahlen:
A11: A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Netto 2.957)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Netto 2.301)
Wenn man jetzt noch ca. 300 € für die PKV bei A11 abzieht, hat der A11-er 357 € netto mehr.
Frage: wo ist das Problem?
Dass Problem ist, dass Du anscheinend den Sachverhalt nicht verstanden hast und etwas postest, was nichts mit dem Thema zu tun hat.
Also bitte, erst verstehen, dann antworten.
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...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.
also für mich sind die ca 28t€ des 9a netto ausreichend weniger als die 34t€ des A11 auch wenn da noch pkv abgeht.
Wenn da noch kind und kegel druff kommt, kann man es eh nicht mehr vergleichen.
Alos welchen magischen Rechner hast du denn bemüht?
Habe die Werte jetzt nicht nachgeprüft aber rechne mal mit 300€ PKV/Monat = 3.600€/Jahr. Dann sinds nur noch gut 30.000€ beim Beamten, gut 2.000 € Unterschied oder 200€/Monat (unter 10%) kommt mir schon bisschen arg wenig vor zwischen Vorgesetztem und Sachbearbeiter.
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Die Meinung kann man haben, halte ich aber für absoult falsch.
Da ein A11 in solch einer Konstellation nur Fachvorgesetzter ohne Verantwortung sein kann.
Bei uns würde ein A11 noch nicht mal Urlaubsanträge unterschreiben.
Da sind die A14+ zuständig.
Und da stimmt dann hoffentlich doch auch für dich der monetäre Gap.
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In den Kommunen sind viel Fachgruppenleiter mit A11 ausgestattet, während man in den Ministerien mit A14 nur Sachbearbeitung macht. Ob das gerecht ist, stelle ich mal in Frage.
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Di e Antowrit ist:
Ja gerecht.
Weil der A14 dann Tätigkeiten als SB ausübt, die der A11er aufgrund seiner Ausbildung nicht ausüben kann und daher der A11er, der seine Ausbildung bezahlt bekommen hat und Jahre schon Beamter ist eine Einkommensvorsprung, gegenüber dem A14er der seine Ausbildung selbst zahlen musste und erst Jahre später Beamter werden kann, hat.
Und weil uU die SB Tätigkeiten des A14er wertvoller sind, als die des Fachgruppenleiters.
davon ab, habe ich persönlich schon häufiger in meiner Karriere mehr Geld verdient als mein Linienvorgesetzter, einfach weil ich für den AG wertvoller war.
Diese Quark, dass, insbesondere im öD, der Vorgesetzte wesentlich mehr verdienen muss als der Sb ist einfach nur neidvolles, antiquiertes Stände denken in meinen Augen. Und hat nichts mit dem Mehrwert der Arbeit, die geleistet wird, zu tun.
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Dass ein Vorgesetzter mehr Brutto bekommen muss, iist keine Sache des öD, sondern überall Normalität.
Dass der SB beim Verfassungsschutz weniger Geld bekommt, als der freiberufliche russische Hacker, den man für was auch immer engagiert hat, mag sein, aber das ist dann wohl eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
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Dass ein Vorgesetzter mehr Brutto bekommen muss, iist keine Sache des öD, sondern überall Normalität.
Müssen muss er nicht, habe ich wie gesagt, schon mehrfach selbst erlebt!
Bekommen tut er es idR, weil er auch in der Regel Mehrwert erzeugt.
Im öD ist es aber oftmals leider so, dass er eben nicht Mehrwert erzeugt, weil er eben oftmals nicht entscheidet:
Ala:
Dieser Fall wird nicht bearbeitet, weil kein Personal, sondern diese Fälle nd dabei eben richtig liegt mit der Entscheidung da: weil wichtiger und mehr einbringen!
Dass der SB beim Verfassungsschutz weniger Geld bekommt, als der freiberufliche russische Hacker, den man für was auch immer engagiert hat, mag sein, aber das ist dann wohl eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Da brauchst du nicht den russischen Hacker nehmen, da kannst du auch andere Freiberufler nehmen.
Und wenn eine Freiberufler 100€ die Stunde bekommt, dann dürfte das so ca. 20-25€ Stundenlohn sein.
Aber was wolltest du mit dieser Aussage eigentlich aussagen?
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Na das: aber das ist dann wohl eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Die Mehrzahl der AN ist halt nicht freiberuflich tätig, sodass die Mehrzahl der Vorgesetzten halt mehr bekommt und diese Fälle halt als "normal" bezeichnet werden können.
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Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
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Moin, ich komme bei den beiden Beispielen auf folgende Zahlen:
A11: A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Netto 2.957)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Netto 2.301)
Wenn man jetzt noch ca. 300 € für die PKV bei A11 abzieht, hat der A11-er 357 € netto mehr.
Frage: wo ist das Problem?
Dass Problem ist, dass Du anscheinend den Sachverhalt nicht verstanden hast und etwas postest, was nichts mit dem Thema zu tun hat.
Also bitte, erst verstehen, dann antworten.
Moin, was Du mir so alles unterstellst. Ich habe das sehr wohl verstanden, nämlich dass ein Angestellter mehr steuermindernde Anteile in seinem Brutto hat, als ein Beamter.
Und das ein Angestellter mehr Abzüge durch die Sozialversicherung hat, hat der Fragesteller wohl ignoriert.
Aber was solls, die Diskussion ist eh sinnfrei.
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Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
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Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
Korrekt, habe ich nicht bedacht, dass der AG eine Weisungsbefugnis an externe vergeben. kann.
Aber auch da stellt sich weiterhin die Frage was in diesem Kontext, das Gehalt von Freiberuflern mit denen von Vorgesetzten zu tun hat.
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Und das ein Angestellter mehr Abzüge durch die Sozialversicherung hat, hat der Fragesteller wohl ignoriert.
Das war auch nicht die Frage!
Aber was solls, die Diskussion ist eh sinnfrei.
Dank unqualifizierten Antworten wie Deinen.
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Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
Da muss ich unserem Senior zustimmen. Gibt genug Honorarkräfte, wie z.B. auch Ärzte, die nach dem Eintritt in den Ruhestand noch als Arzt im öD weiterarbeiten und natürlich auch weiterhin Weisungsbefugnisse haben.
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Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
Da muss ich unserem Senior zustimmen. Gibt genug Honorarkräfte, wie z.B. auch Ärzte, die nach dem Eintritt in den Ruhestand noch als Arzt im öD weiterarbeiten und natürlich auch weiterhin Weisungsbefugnisse haben.
Ich stimme ihm auch zu und bin froh, dass Opa das korrigiert hat.
Na das: aber das ist dann wohl eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Die Mehrzahl der AN ist halt nicht freiberuflich tätig, sodass die Mehrzahl der Vorgesetzten halt mehr bekommt und diese Fälle halt als "normal" bezeichnet werden können.
Verstehe aber immer noch nicht den Zusammenhang, den du da hergestellt hast und was die Bezahlung von Freiberufler damit zu tun haben könnte, das Vorgesetzte mehr zu verdienen haben als die SB, die sie unter sich haben.
Das die Mehrzahl der Vorgesetzten mehr verdienen als die unterstellten AN, das ist mir auch klar.
Das ein Vorgesetzter aber grundsätzlich mehr verdienen muss, als der ihm unterstellte Angestellter, halte ich weiterhin für Quatsch und nicht korrekt.
Denn es sollten eher nach dem Mehrwert, den die Tätigkeiten erbringen, bezahlt werden;
und das ist durch die Vorgesetzten Rolle nicht automatisch gegeben.
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Verstehe aber immer noch nicht den Zusammenhang, den du da hergestellt hast und was die Bezahlung von Freiberufler damit zu tun haben könnte, das Vorgesetzte mehr zu verdienen haben als die SB, die sie unter sich haben.
Das die Mehrzahl der Vorgesetzten mehr verdienen als die unterstellten AN, das ist mir auch klar.
Das ein Vorgesetzter aber grundsätzlich mehr verdienen muss, als der ihm unterstellte Angestellter, halte ich weiterhin für Quatsch und nicht korrekt.
- Das Thema "muss ein Chef mehr verdienen als sein Mitarbeiter / Freiberufler" habe nicht ich ins Spiel gebracht.
- Die Mehrzahl der Chefs verdient mehr als ..... Da Du das weißt, alles ok.
- Wer muss mehr verdienen... Was Du für Quatsch hälst, mag ich nicht kommentieren. Die Lohnstrukturen sind nicht meine Erfindung. Wenn Du gegen das herrschende System aufbegehren willst - fühl Dich frei. (Aber ich diskutiere nicht über Normalitäten)
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- Das Thema "muss ein Chef mehr verdienen als sein Mitarbeiter / Freiberufler" habe nicht ich ins Spiel gebracht.
Ok, dann habe ich das muss in diesen Satz falsch gedeutet:
Dass ein Vorgesetzter mehr Brutto bekommen muss, iist keine Sache des öD, sondern überall Normalität.
und gehe davon aus, dass du nur sagen wolltest: Es ist üblich das Vorgesetzte mehr verdienen.
Dem habe ich auch nicht widersprochen, sondern mich nur an dem muss gestört.
- Wer muss mehr verdienen... Was Du für Quatsch hälst, mag ich nicht kommentieren. Die Lohnstrukturen sind nicht meine Erfindung. Wenn Du gegen das herrschende System aufbegehren willst - fühl Dich frei. (Aber ich diskutiere nicht über Normalitäten)
Ich brauche da nicht aufbegehren, ich habe, wenn meine Tätigkeit mehr Wert war, als die des Vorgesetzte, auch mehr Gehalt bekommen, weil diese AGs bei denen ich tätig war, nicht der Meinung waren, dass mein Vorgesetzter mehr verdienen muss als ich.
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Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Freiberufler, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dessen Arbeitnehmern als Vorgesetzter ausübt, tatsächlich als Freiberufler tätig ist - jedenfalls wenn man die Maßstäbe des BSG aus seiner Entscheidung vom 04.09.2019 über sozialversichrungspflichtige Tätigkeiten anlegt.
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Das ist einfach nur Quatsch. Meine Güte. Es steht doch in dem Beitrag drin. Zunächst bemisst sich die Steuer immer am zu versteuernden Einkommen. Unabhängig von Angestellten, Beamten, Lamas und Bananen.
Die Lohnsteuer sind letztendlich (ganz vereinfacht) monatliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Hierbei berücksichtigt der Arbeitgeber den Werbungskostenpuschbetrag, Krankenversicherung und Ähnliches. Sprich: Was jeder bei der Einkommensteuererklärung ohnehin mindestens angerechnet bekommt. Der Arbeitnehmer hat durch seine Sozialversicherungsbeiträge mehr anzurechnen. Ergo weniger Lohnsteuer, ergo WENIGER netto.
Das ist das Prinzip ganz vereinfacht, aber sollte jetzt auch der letzte verstanden haben, dass es keine unterschiedliche Steuersätze gibt oder irgendjemand besser gestellt ist.
Wechsel ins angestellten Verhältnis, aber wundere dich nicht, warum dein Lohnsteuerabtug niedrig ist, dein netto aber auch
Ich habe die Zahlen ja aus den tabellen und die passen auch- wie erklärst du dir das dann, dass ein Steuerbazug von 150€ mehr zustande kommt bei gleichen Voraussetzungen)?
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...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.
Weder jemand in E8 noch in E9c erreicht das Netto vom A11er. Selbst ein E8er in Endstufe geht mit unter 2300 nach Hause.
Wieso sagt der Rechner dann genau DAS aber ;) ich habe ja die Zahlen nicht ausgedacht, sodnern die kann jeder sehen hier.
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Hi an alle.
Falls es eine Frage ist, auf die man die Antwort kennen sollte - sorry.
Mir ist es erst neulich durch einen Zufall aufgefallen.
Brutto Angestellter öD und fast identisches Brutto Beamter = über 150€ mehr Steuern bei dem Beamten.... Wie kommt das zustande??? Finde das sehr viel und da es eh keine Erhöhungen gibt aktuell, verdient gerade der Kollege mit E8 in etwa so viel wie der Kollege mit E11 :o
Ich habe zum Vergleich mal folgendes genommen:
A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Steuer 659€)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Steuer 504€)
Wer kennt sich aus und kann mir das mal erläutern :D ?
Moin, ich komme bei den beiden Beispielen auf folgende Zahlen:
A11: A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Netto 2.957)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Netto 2.301)
Wenn man jetzt noch ca. 300 € für die PKV bei A11 abzieht, hat der A11-er 357 € netto mehr.
Frage: wo ist das Problem?
Hier ging es auch um das Brutto um die Steuern zu vergleichen... nicht um das Netto. ???
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Die Meinung kann man haben, halte ich aber für absoult falsch.
Da ein A11 in solch einer Konstellation nur Fachvorgesetzter ohne Verantwortung sein kann.
Bei uns würde ein A11 noch nicht mal Urlaubsanträge unterschreiben.
Da sind die A14+ zuständig.
Und da stimmt dann hoffentlich doch auch für dich der monetäre Gap.
;D wenn das bei euch so läuft.... hier läuft es anders ;) Die 11er müssen ja auch vor Gericht gehen etc pp
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Moin, ich komme bei den beiden Beispielen auf folgende Zahlen:
A11: A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Netto 2.957)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Netto 2.301)
Wenn man jetzt noch ca. 300 € für die PKV bei A11 abzieht, hat der A11-er 357 € netto mehr.
Frage: wo ist das Problem?
Dass Problem ist, dass Du anscheinend den Sachverhalt nicht verstanden hast und etwas postest, was nichts mit dem Thema zu tun hat.
Also bitte, erst verstehen, dann antworten.
Moin, was Du mir so alles unterstellst. Ich habe das sehr wohl verstanden, nämlich dass ein Angestellter mehr steuermindernde Anteile in seinem Brutto hat, als ein Beamter.
Und das ein Angestellter mehr Abzüge durch die Sozialversicherung hat, hat der Fragesteller wohl ignoriert.
Aber was solls, die Diskussion ist eh sinnfrei.
Entscheidend ist ja nur was NETTO am ENDE rauskommt. Und das ist bei Angestellten mehr. Ich weiß nicht was ihr da rechnet , wo ihr schaut oder wieso die Zahlen die ich eingangs gebracht habe ignoriert werden, aber ist nun mal Fakt. Hinzu kommt ja auch noch das feine Weihnachtsgeld und die bis zu 2 Std weniger (hier in NRW) Arbeit. Vor allem das Weihnachtsgeld muss mit rein in die Rechnung plus die PKV der Beamten. Und 2024 ist die Erhöhung dann so hoch, dass tatsächlich der E8er im Zwweifel dasselbe oder mehr verdient als dann der Vorgesetzte der Beamter ist
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Das kann einfach nicht dein ernst sein:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_9c&s=2&zv=keine&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5%25
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_11&s=3&f=0&fstand=nv&mst=I&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=
Deine Zahlen. Du sagst oben zwar, dass es um brutto gehen würde, aber in deinem letzten Beitrag, dass es nur aufs NETTO ankommen würde. Bitte. Wo im Leben hat ein vergleichbarer Angestellter ein höheres Netto als ein Beamter.
Bezüglich des Lohnsteuerabzugs gab es mehr als genüg Beiträge, die das umfassend und richtig erläutert haben. Dann willst Du es auch nicht verstehen.
P.S.:
Momentan ist die Differenz auch nicht aussagekräftig, da die Verhandlungen beim Bund schon durch sind und bei den Ländern noch nicht. Ok, Weihnachtsgeld und niedrige Wochenarbeitszeit.... Dafür aber dann Pension bei Beamten, etc.... Solche Vergleiche sind immer Quatsch.
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Wo im Leben hat ein vergleichbarer Angestellter ein höheres Netto als ein Beamter.
1. Das wurde hier in anderen Threads schon mit Berechnungsbeispiel gezeigt.
2. Simpler Vergleich: EG9b und A9.... A9 bringt netto zunächst rd. 300€ scheinbar mehr, ABER bitte nicht die Krankenversicherung vergessen! und auch die Arbeitszeiten 39,x Stunden zu 40 oder gar 41 Wochenstunden müssen gegenübergestellt werden. Spätestens jetzt hat der Angestellte mehr netto am Ende.
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Und warum sind jetzt EG9b und A9 vergleichbar? Und welche Tabellen vergleichst du hier?
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_9b&s=2&zv=keine&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5%25
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_9&s=3&f=0&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=
Hier geht dein Beispiel zumindest nicht auf.
Und zum Thema 41 Stunden Woche oder Weihnachtsgeld, habe ich bereits oben was geschrieben: Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Ergo ist der Vergleich nutzlos. Und es geht mir auch nicht darum, wieder die 12349823194823 Diskussion über Gehälter zu führen, sondern nur kurz aufzuzeigen, dass die als "Fakt" dargestellten Aussagen von BüroLurch faktisch falsch sind.
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Siehste, ich will auch nicht diskutieren, nur zeigen, dass Deine Aussage falsch ist und das gelingt bereits mit dem einfachen Beispiel (Berlin) EG9b und A9. Höherer Gehaltsgruppen wurden hier auch schon verglichen zu Gunsten der Angestellten. Und, wenn jetzt noch Kinder ins Spiel kommen, die man privat versichern muss... dann kippt das Ganze zu Gunsten des Tariflers noch weiter. (Kommt immer auf den individuellen Fall an - mehr ist nicht zu sagen)
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Und, wenn jetzt noch Kinder ins Spiel kommen, die man privat versichern muss... dann kippt das Ganze zu Gunsten des Tariflers noch weiter.
Das glaube ich doch mal nicht, da doch die familienbezogenen Bestandteile der Beamtenbesoldung dergleichen mehr als auffangen sollten.
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https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_9b&s=1&zv=keine&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5%25
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin&g=A_9&s=3&f=0&fstand=nv&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=
Tja, geht wohl auch nicht auf. Also hast Du bisher (wieder einmal) nur eine sinnlose Aussage ohne Fakten dargelegt. Kennt man ja bereits von Dir. Aber bitte, zeig mir die Links und führe noch aus, weshalb ich A9 mit EG9b vergleichen soll? Wegen der 9?
Und bei Kindern verliert der Beamte gegen ein Angestellten? Trotz der Familienzuschläge und Geld? Bitte auch mal ne Berechnung.
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https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_9b&s=1&zv=keine&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5%25
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin&g=A_9&s=3&f=0&fstand=nv&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=
Tja, geht wohl auch nicht auf. Also hast Du bisher (wieder einmal) nur eine sinnlose Aussage ohne Fakten dargelegt. Kennt man ja bereits von Dir. Aber bitte, zeig mir die Links und führe noch aus, weshalb ich A9 mit EG9b vergleichen soll? Wegen der 9?
Und bei Kindern verliert der Beamte gegen ein Angestellten? Trotz der Familienzuschläge und Geld? Bitte auch mal ne Berechnung.
Ich habe nirgends von A9 und E9 gesprochen.. also keine Ahnung was du nun von mir möchtest. umal du dann auch noch verschiedene Stufen vergleichst in deinen Links. Und die PKV nicht in Abzug bringst usw usw. Ich sprach von E8 und A10 / 11 und zwar 2024
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Mit Dir habe ich auch nicht mehr gesprochen. Dass da verschiedene Stufen drin sind, sollte ja wohl klar sein, oder nicht? PKV kannste ja wohl im Kopf abziehen und sehen, dass bei deinen Beispielen der Beamte immer noch mehr netto hat.
Das hier war für Dich:
Das kann einfach nicht dein ernst sein:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_9c&s=2&zv=keine&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5%25
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_11&s=3&f=0&fstand=nv&mst=I&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=
Deine Zahlen. Du sagst oben zwar, dass es um brutto gehen würde, aber in deinem letzten Beitrag, dass es nur aufs NETTO ankommen würde. Bitte. Wo im Leben hat ein vergleichbarer Angestellter ein höheres Netto als ein Beamter.
Bezüglich des Lohnsteuerabzugs gab es mehr als genüg Beiträge, die das umfassend und richtig erläutert haben. Dann willst Du es auch nicht verstehen.
P.S.:
Momentan ist die Differenz auch nicht aussagekräftig, da die Verhandlungen beim Bund schon durch sind und bei den Ländern noch nicht. Ok, Weihnachtsgeld und niedrige Wochenarbeitszeit.... Dafür aber dann Pension bei Beamten, etc.... Solche Vergleiche sind immer Quatsch.
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https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_8&s=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=15.5%25
PLUS JAHRESSONDERZAHLUNG = PLUS ca 250 € im Monat on Top , wenn man die 39 Std noch einbezieht sind es nochmal 100€ mehr bzw beim Beamten weniger
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_10&s=5&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=0&fstand=nv&mst=I&zulage=&zulageid=10.1|10.2&stj=2023&zv=VBL
MINUS PKV = 350€ (ggf. minus 100€ wenn man mit 39Std rechnet)
Und schwupps hat der E8 Angestellte schon mehr Netto.
Weiß nicht welche Tabelle du da zugrunde gelegt hast.
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Wo im Leben hat ein vergleichbarer Angestellter ein höheres Netto als ein Beamter.
1. Das wurde hier in anderen Threads schon mit Berechnungsbeispiel gezeigt.
2. Simpler Vergleich: EG9b und A9.... A9 bringt netto zunächst rd. 300€ scheinbar mehr, ABER bitte nicht die Krankenversicherung vergessen! und auch die Arbeitszeiten 39,x Stunden zu 40 oder gar 41 Wochenstunden müssen gegenübergestellt werden. Spätestens jetzt hat der Angestellte mehr netto am Ende.
Halleluja. Danke
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Dein Ernst? :D
1. Mit Abzug der PKV hat der Beamte immer noch mehr netto.
2. Du vergleichst die Tabelle vor den Tarifverhandlungen mit der Tabelle nach den Tarifverhandlungen
3. Wie kommst Du auf die 250€`? Mit Steuern und Abzügen?
4. Wenn Du wieder Weihnachtsgeld und Wochenarbeitszeit einrechnest, dann doch bitte auch alle Vor- und Nachteile.
Klar, Beamte müssen endlich verfassungsgemäß alimentiert werden und dazu gehört zweifelsfrei eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldung. Was aber deine fehlerhaften Vergleiche sollen, weißt wohl nur Du.
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Wo im Leben hat ein vergleichbarer Angestellter ein höheres Netto als ein Beamter.
1. Das wurde hier in anderen Threads schon mit Berechnungsbeispiel gezeigt.
2. Simpler Vergleich: EG9b und A9.... A9 bringt netto zunächst rd. 300€ scheinbar mehr, ABER bitte nicht die Krankenversicherung vergessen! und auch die Arbeitszeiten 39,x Stunden zu 40 oder gar 41 Wochenstunden müssen gegenübergestellt werden. Spätestens jetzt hat der Angestellte mehr netto am Ende.
Halleluja. Danke
Endlich ein ähnlich doofer Beitrag. Halleluja nicht mehr alleine! Glückwunsch !
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Dein Ernst? :D
1. Mit Abzug der PKV hat der Beamte immer noch mehr netto.
2. Du vergleichst die Tabelle vor den Tarifverhandlungen mit der Tabelle nach den Tarifverhandlungen
3. Wie kommst Du auf die 250€`? Mit Steuern und Abzügen?
4. Wenn Du wieder Weihnachtsgeld und Wochenarbeitszeit einrechnest, dann doch bitte auch alle Vor- und Nachteile.
Klar, Beamte müssen endlich verfassungsgemäß alimentiert werden und dazu gehört zweifelsfrei eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldung. Was aber deine fehlerhaften Vergleiche sollen, weißt wohl nur Du.
Hasenzahn. Wir gehen eh leer aus. Also kann man direkt das neue vergleichen udn aktuell bekommen die Angestellten ja auch schon 3000€ mehr. Aufs Jahr verteilt kannste das ja dann auch noch mal ausrechnen. Weil es ca. 250 € sind, habe es ja gesehen was es netto ist bei der Kollegin. Vielleicht auch 10€ weniger. Aber um die wollen wir mal nicht streiten. Wenn es dich glücklich macht können wir auch mit 200 rechnen. Und welche Vorteile soll ich einrechnen. Es wäre mal richtig interessant 2 Vergleiche von A bis Z zu haben. 1 Angestellter 1 Beamter mit annährend gleichen Brutto. Dann was der Angestellte mehr verdient im Arbeitsleben (inkls das MEHR bei Wartezeiten die die Beamten aussitzen müssen). Ja, gibt mehr Pesnion, dafür gibts vorher mehr Kohle und keine willkürlichen Erhöhungen der PKV und Wartezeiten auf Beförderungen.
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Wo im Leben hat ein vergleichbarer Angestellter ein höheres Netto als ein Beamter.
1. Das wurde hier in anderen Threads schon mit Berechnungsbeispiel gezeigt.
2. Simpler Vergleich: EG9b und A9.... A9 bringt netto zunächst rd. 300€ scheinbar mehr, ABER bitte nicht die Krankenversicherung vergessen! und auch die Arbeitszeiten 39,x Stunden zu 40 oder gar 41 Wochenstunden müssen gegenübergestellt werden. Spätestens jetzt hat der Angestellte mehr netto am Ende.
Halleluja. Danke
Endlich ein ähnlich doofer Beitrag. Halleluja nicht mehr alleine! Glückwunsch !
Es freut mich, dass ich zu deine Erheiterung beitragen kann und du etwas hast worüber du dich hier aufregen kannst :) You are welcome Flokiiiii
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Normalerweise gehen die Rosinenpicker-Neiddiskussionen immer in die andere Richtung und ich sage dann irgendwann: Hättest ja auch Beamter werden können.
In diesem Fall muss ich aus Gründen der Fairness @Lurch sagen: Hättest ja kein Beamter werden müssen.
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Normalerweise gehen die Rosinenpicker-Neiddiskussionen immer in die andere Richtung und ich sage dann irgendwann: Hättest ja auch Beamter werden können.
In diesem Fall muss ich aus Gründen der Fairness @Lurch sagen: Hättest ja kein Beamter werden müssen.
Hätte man das als kleiner dummer Anwärter alles vorher gewusst, hätte ich SOFORT drauf verzichtet. Allein schon weil es einfacher ist den AG zu wechseln etc pp und keine Theater mit der dämlichen Beihilfe usw usw ... Aber nun ist der Zug dafür leider Gottes einfach abgefahren und es lohnt nicht mehr.
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Weil Du schon um die 50 bist? Ansonsten müsste sich das bei deinen Berechnungen noch bis 40 lohnen.
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Normalerweise gehen die Rosinenpicker-Neiddiskussionen immer in die andere Richtung und ich sage dann irgendwann: Hättest ja auch Beamter werden können.
In diesem Fall muss ich aus Gründen der Fairness @Lurch sagen: Hättest ja kein Beamter werden müssen.
Hätte man das als kleiner dummer Anwärter alles vorher gewusst, hätte ich SOFORT drauf verzichtet. Allein schon weil es einfacher ist den AG zu wechseln etc pp und keine Theater mit der dämlichen Beihilfe usw usw ... Aber nun ist der Zug dafür leider Gottes einfach abgefahren und es lohnt nicht mehr.
Der Weg ins Angestelltenverhältnis steht jedem Beamten jederzeit offen. Dass es „nicht mehr lohnt“ ist eine klare Bestätigung dafür, dass es dir als Beamter besser geht, als wenn du Arbeitnehmer wärst.
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Wenn's hier zur Schlichtung der Streits und also zur Wahrheitsfindung hinsichtlich der sachlichen Frage beiträgt, rechne ich euch mal für die von euch erwünschten Besoldungsgruppen und Familienkonstellationen die Nettoalimentation für das Bundesland und das Jahr eurer Wahl aus. Das Ergebnis kann man dann anhand des Gehaltsrechners des öffentlichen Diensts vergleichen.
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Vielen Dank 😊 Für mich musst Du dir aber keine Mühe machen. Beamte sind verfassungsgemäß zu alimentieren. Angestellte werden anhand ihrer Tätigkeit eingruppiert und bezahlt. Die Vergleiche können nicht aufgehen und sollten daher unterbleiben.
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Das kann man so sehen, Floki - nur dann solltet ihr eure Diskussion, wer nun netto mehr zur Verfügung hat, besser unterlassen, denke ich. Denn sofern man von einer prinzipiell unbeantwortbaren Frage ausgeht, kann sinnvollerweise keine Antwort einen Wahrheitsanspruch für sich beanspruchen. Ergo lohnte es sich nicht, darüber aneinanderzugeraten.