Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Deutschland007 am 03.08.2023 12:04

Titel: Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: Deutschland007 am 03.08.2023 12:04
Hallo allerseits,
ich habe eine Frage:
Wenn man sich auf eine Stelle mit einer höheren Eingruppierung (z.B. von EG 11 auf 12) erfolgreich bewirbt und die Stelle bekommt, würde man dann bei der neuen Stelle (mit EG 12) die gleiche Stufe (wie bei EG 11) kriegen oder müsste man wieder mit der Stufe 1 anfangen?
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 03.08.2023 12:12
Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, die Laufzeit beginnt von vorne.
Höhergruppiert werden in Stufe 1 geht btw. auch nicht.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: Deutschland007 am 03.08.2023 12:53
Danke erstmal für die Antwort!
Meinst Du also beispielhaft so:
EG 12, Stufe 4 (aktuelle Stelle) --> EG 13, Stufe 4 (neue als EG 13 ausgeschriebene Stelle)?
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: fuchsia am 03.08.2023 13:28
Genau, wenn du allerdings jetzt schon 4 Jahre in Stufe 4 bist und jetzt E13 bekommst, läuft die Stufe 4 wieder von vorne los, also dann nochmal volle vier Jahre.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: BAT am 03.08.2023 13:30
E12 auf E13 ist finanziell eine schlechte Wahl. Zumindest dann in den Stufen 5 und 6, wo der Unterschied zwischen 12/13 sehr gering ist, du aber mit E13 eine niedrigere Jahressonderzahlung bekommst.

Musst mal durchrechnen.

Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: Deutschland007 am 03.08.2023 13:32
Und ist es dabei egal, ob man innerhalb von TV-L bzw. TVöD oder von TV-L zu TvöD oder umgekehrt höhergruppiert wird?
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: ISN am 03.08.2023 14:06
Nein. Eine Höhergruppierung kann es nur beim selben Arbeitgeber geben.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2023 14:51
Bei einem AG Wechsel, egal ob tvl zu tvl, tvöd zu tvöd oder tvl zu tvöd hat man immer maximal Anspruch auf Stufe 3.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: Deutschland007 am 03.08.2023 14:58
Das bedeutet, dass eine Einstufung in 4 im o.g. Fall grundsätzlich technisch nicht möglich ist? Auch wenn der neue AG willig ist?
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2023 15:07
Tariflich ist es möglich bei Einstellung förderliche Zeiten anzuerkennen, sofern man der einzigste geeignete Kandidat ist.
UND
Diese Anerkennung als Bedingung vor der Unterschrift einfordert.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: Deutschland007 am 03.08.2023 15:13
Vielen vielen Dank für die Infos!
Ich wäre überglücklich, wenn Du mir bitte auch eine Rechtsgrundlage für deine letzte Aussage nennen könntest.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2023 15:17
Vielen vielen Dank für die Infos!
Ich wäre überglücklich, wenn Du mir bitte auch eine Rechtsgrundlage für deine letzte Aussage nennen könntest.
§16
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: BAT am 03.08.2023 15:19
Es kommt ja alles etwas bruchstückhaft rüber. Was ist denn jetzt ausgeschrieben?

Wenn es eine E13 ist, solltest Du rechnen, ob du evtl. besser die E12 verlangst wegen der Jahressonderzahlung (rechnen). Natürlich auch mit möglichst hoher Stufe.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: Deutschland007 am 03.08.2023 15:30
Also ich habe jetzt die EG 11, Stufe 4  nach TV-L.
Die neue ausgeschriebe Stelle bei einem neuen AG hat die EG 12 nach TVöD.
Bei der neuen Stelle möchte ich natürlich die Stufe 4 haben ...
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2023 15:35
Dann musst das bei dem AG als Bedingung nennen, auch wenn du damit eventuell als Kandidat rausfällst, weil er jemanden anderes billigeren nehmen kann.
Anspruch hast du in der Situation höchstwahrscheinlich nur auf Stufe 1, wenn überraschenderweise einschlägige Berufserfahrung vorliegt auf Stufe 3.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: Deutschland007 am 03.08.2023 15:43
Die wahrscheinlich zutreffende Rechtsgrundlage in meinem Fall ist § 16 Abs. 2 Nr. 3 des TVöD:

[...]

"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Heißt das für mich, dass eine Einstellung in EG 12, Stufe 4 grundsätzlich möglich ist.
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 03.08.2023 16:12
Ja, wenn entsprechende förderliche Zeiten vorhanden sind & der AG einen Personalengpass hat.

Siehe auch hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3425-beruecksichtigung-foerderlicher-zeiten_idesk_PI13994_HI1796694.html
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2023 16:53
Die wahrscheinlich zutreffende Rechtsgrundlage in meinem Fall ist § 16 Abs. 2 Nr. 3 des TVöD:

[...]

"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Heißt das für mich, dass eine Einstellung in EG 12, Stufe 4 grundsätzlich möglich ist.
ja, wie schon hier beschrieben:
Tariflich ist es möglich bei Einstellung förderliche Zeiten anzuerkennen, sofern man der einzigste geeignete Kandidat ist.
UND
Diese Anerkennung als Bedingung vor der Unterschrift einfordert.
Ich gebe dir aber eine 1:100 Chance
Titel: Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 03.08.2023 21:21
Danke erstmal für die Antwort!
Meinst Du also beispielhaft so:
EG 12, Stufe 4 (aktuelle Stelle) --> EG 13, Stufe 4 (neue als EG 13 ausgeschriebene Stelle)?

Ja, so wäre das im TVÖD. Trifft aber bei dir nicht zu - wie schon geschrieben wurde - , ein Wechsel des AG ist eine Neueinstellung, da wird anders gewürfelt. Siehe die Antworten von MoinMoin.