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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: arc20321 am 05.08.2023 23:35

Titel: Wechsel von TV-L nach TVöD zum 01.01.2024
Beitrag von: arc20321 am 05.08.2023 23:35
Hallo zusammen, wie sinnvoll ist ein Wechsel von einer Arbeitsstelle derzeit TV-L zu einer neuen in TVöD?
Dadurch dass der Tarifabschluss für TV-L noch aussteht, macht man vermutlich Verluste, weil beim TVöD die Einmalzahlungen bereits seit Juni 2023 ff. erfolgt sind und man weiß derzeit nicht wann und ob Einmalzahlungen beim Tarifabschluß TV-L vereinbart werden können und in welcher Form- oder? Dann wenn möglich lieber noch ein halbes Jahr warten und zum 01.07.2024 wechseln?
Titel: Antw:Wechsel von TV-L nach TVöD zum 01.01.2024
Beitrag von: ich1974 am 07.08.2023 13:44
Dann machst Du aber bei der JSZ minus, da Du diese dann nur für 6 Monate bekommst.
Titel: Antw:Wechsel von TV-L nach TVöD zum 01.01.2024
Beitrag von: arc20321 am 07.08.2023 23:37
Warum, JSZ geht doch nach den Gehalten Juli-Sep? Oder wird das anteilig am Jahr gezahlt?
Titel: Antw:Wechsel von TV-L nach TVöD zum 01.01.2024
Beitrag von: FearOfTheDuck am 07.08.2023 23:57
Gezahlt wird bei dem AG, bei dem am 01.12. ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Damit fielen bei dir die 6/12 beim alten AG weg, wenn du zum 01.07. wechselst.
Titel: Antw:Wechsel von TV-L nach TVöD zum 01.01.2024
Beitrag von: McOldie am 08.08.2023 15:27
Wenn der neue Arbeitgeber der Bund ist, gibt es eine übertarifliche Regelung, die die Zeit bei einem anderen TV-L Arbeitgeber mit berüksichtigt.
siehe hierzu https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2017/RdSchr_20171222.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Ziff. 1.3 Nr. 5