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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: kleene01 am 07.08.2023 14:26
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Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe ein Vorstellungsgespräch und überlege, bei meiner Chefin mit offenen Karten zu spielen. Wenn ich die Zeit nacharbeite (ist leider gleich morgens), kann sie mir das Vorstellungsgespräch verbieten? Kann sie ganz schlecht einschätzen. Würde dann auch noch ein Zwischenzeugnis anfordern, dass vom letzten Jahr war Note 1, das brauchte ich für ne FoBi.
Danke und viele Grüße
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Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe ein Vorstellungsgespräch und überlege, bei meiner Chefin mit offenen Karten zu spielen. Wenn ich die Zeit nacharbeite (ist leider gleich morgens), kann sie mir das Vorstellungsgespräch verbieten? Kann sie ganz schlecht einschätzen. Würde dann auch noch ein Zwischenzeugnis anfordern, dass vom letzten Jahr war Note 1, das brauchte ich für ne FoBi.
Danke und viele Grüße
Es gibt nur für den Fall, dass man schon gekündigt hat eine gesetzliche Regelung: § 629 BGB und nennt sich "Freizeit zur Stellensuche". Ähnlich verhält es sich bei befristeten Arbeitsverträgen, bei welchen das Ende absehbar ist und/oder näher rückt. In deinem Fall kannst du nur auf Verständnis hoffen, die geltenden Regelungen zur Gleitzeit (falls möglich und vorhanden) nutzen, oder im Notfall den Arzt aufsuchen, um sich für den besagten Tag arbeitsunfähig schreiben zu lassen.
EDIT: Falls du ein Zwischenzeugnis bereits im vergangenen Jahr erhalten hast, so sollte dies bei deinem neuen AG im Bewerbungsprozess noch anerkannt werden. Dieses sollte nicht älter als drei Jahre sein. M.E. macht es mehr Sinn, nach ausscheiden, bzw. beim Verfassen der Kündigung bereits ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu beantragen.
VG