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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Layra am 08.08.2023 09:01
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Guten Morgen,
gerne würde ich um Erfahrung, Unterstützung und Tipps beten. Da ich noch vor der Entscheidung stehe, wie ich mich versichern möchte ( GKV oder PKV, A13, Pauschale Beihilfe möglich) und das nun nicht mehr aufschieben kann.
Ich würde das gerne einerseits aus rein finanzieller Sicht betrachten. Da ich in der PKV einen Risikozuschlag wegen der Öffnungsaktion hätte.
PKV = ca. 350 eu / Pflegeversicherung = 29 eu./ steuerlich absetzbar = 245 eu (50% Absicherung ohne Risikozuschlag, da dieser nicht abgesetzt werden kann oder?)
GKV = 359 eu nach Abzug pauschaler Behilfe / Pflege = 105 eu. (Beitrag ohne pauschale Beihilfe aktuell= 719 eu + 105 Pflege)
Ich frage mich auch wegen der Steuern...
Was genau könnte ich von dem GKV Betrag absetzen? Bzw. Wie viel würde ich dann wieder bekommen? Frage mich eben, ob es am Ende vielleicht gar nicht so viel mehr in der GKV wäre, wenn man mehr Steuern zurückbekommt.
Gibt es hier GKV- Versicherte, die sich hier auskennen und die pauschale Beihilfe schon nutzen?
Oder auch nicht nutzen und lange Erfahrung als Beamter/in in der GKV haben?
Die pauschale Beihilfe soll ja auch nur auf die Besoldung gezahlt werden, d.h. alles was darüber hinaus bei einer freiwilligen Versicherung verbeitragt wird, muss man zu aktuell 14% plus Zusatzbeitrag dann alleine zahlen?
Und die Gegenfrage - Welche Erfahrungen habt ihr mit der Beitragsentwicklung (vor allem in Bezug auf den Risikozuschlag), da dieser ja immer als Hebel mitwirkt und nicht wegfallen wird? Vielleicht gibt es ja hier schon Pensionäre oder lange Versicherte in der PKV?
Eine frühzeitige DU ist ja auch immer möglich und kann nie ausgeschlossen werden - Was wäre dann die bessere Alternative?
Ein bis zwei Kinder sollen in Zukunft auch kommen.
Und dann nochmal die Frage zum Beihilfeergänzungstarif, da ich diesen nicht abgesichert bekomme. Fehlt jemandem dieser auch? Wo kommen denn Zuzahlungen auf mich zu? Besonders bei Heilmittel, da die Höchstsätze der Beihilfe so niedrig sind, habe ich gehört?
Es sind viele Fragen, aber ich hoffe, eure Erfahrungen und euer Wissen kann mir helfen.
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Also vor allem aber interessiert mich die Frage, was ich steuerlich absetzen kann bei beiden Fällen?
Falls der Beitrag zu überladen ist, wäre eine Antwort auf diese Frage toll.
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Die GKV wird komplett steuerlich angesetzt, bei einer PKV nur die Dinge, die "GKV" entsprechend sind.
Also Chefarzt oder Einzelzimmer wird nicht steuerlich berücksichtigt.
Die PKVen weisen diesen Betrag mWn dann entsprechend aus.
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PKV = ca. 350 eu / Pflegeversicherung = 29 eu./ steuerlich absetzbar = 245 eu (50% Absicherung ohne Risikozuschlag, da dieser nicht abgesetzt werden kann oder?)
Steuerlich absetzbar sind so grob ca. 80%, der Risikozuschlag ebenfalls zu 80% absetzbar, die PV zu 100%.
Pauschale Beihilfe mag mit Kindern eine zeit lang günstiger sein. In der Pension dreht sich das dann wieder um, da die Beihilfe 70% zahlt. Auch mit 2 Kindern zahlt man in vielen Ländern nur 70%.
Bessere Leistungen, kürzere Terminwartezeiten gibt es bei der PKV oben drauf.
Pauschale Beihilfe macht sehr große Probleme, wenn man in ein anderes Land wechselt, dass keine Pauschale Beihilfe hat.
Heilmittel bzw. Hilfsmittel könnten ein Problem sein. Da werden ggf. der ein oder andere Tausender fällig, man muss auch nicht das schlechteste Hörgerät etc. nehmen. Man muss in der PKV etwas selbständiger agieren, alles einreichen, überprüfen, genug auf dem Konto haben. In der GKV ist alles unkomplizierter.
Die Ersparnisse bei PKV dürften selbst mit Risikozuschlag langfristig überwiegen.
Buchempfehlung:
HOW2PKV
gibt es z.B. bei Amazon umsonst mit Kindle unlimited Probeabo (muss man danach kündigen).
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Hallo,
Wenn es bei Heil - und Hilfsmittel Festbeträge gibt sind sie in der Beihilfeverordnung aufgeführt. Auch die PKV haben Höchstsätze.
Bei Hörgeräten ist der Festbetrag der Beihilfe beispielsweise höher als in der GKV.
Beispiel: Die Beihilfeverordnung sieht für ein Hörgerät einen Festbetrag von 1000 Euro vor, die PKV hat für ein Hörgerät einen Höchstbetrag von 1500 Euro. Annahme Du bist zu 50% Beihilfe berechtigt und suchst Dir ein Hörgerät für 2.000 Euro aus.
Dann würdest Du von der Beihilfe 500 Euro bekommen, von der PKV 750 Euro, dann müsstest Du 750 Euro selbst finanzieren. Hättest Du einen Beihilfeergänzungstarif, würdest Du von der PKV 1.000 Euro bekommen, denn mehr als den Höchstsatz gibt es nicht! Ein Eigenbeitrag verbleibt so oder so. In der GKV könnte der Akustiker für en Hörgerät sogar noch nicht einmal 800 Euro abrechnen, so dass Du über 1.200 Euro selbst bezahlen müsstest.
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Kannst du vielleicht kurz erwähnen, was für einen Tarif du hast? Dann könnte man schnell drüber schauen, wie der denn aussieht. Aber grundsätzlich sollte es so sein, dass - wenn wir uns an die Beihilfe orientieren - ein Großteil zu 100% übernommen wird, soweit es sich auf dem Level der Beihilfe bewegt.
Ich meine, dass die Hörgeräte in der Regel bei 1.500 Euro pro Ohr/Gerät (!) als Grenze bei der Beihilfe haben. Für 1.500 € pro Gerät kriegt man schon recht gute Komfort oder Komfort+ Modelle. Kassen-Hörgeräte liegen, zum Vergleich, etwa bei 750-800 € pro Hörgerät. Diese Kassengeräte werden dann auch als "Nulltarif-Geräte" bezeichnet.
Basisgeräte sind ungefähr 1.200 € und bieten schon sehr viel mehr Funktionen dann käme die Komfortklasse mit 1.500 € die Premiummodelle mit 2.190 € die bieten technisch einige Features wie "verbessertes Richtungshören" oder "Klangeinstellungen" für Situationen a'la Theater/Kino/Konferenzen.
In der Regel fährt man mit den Basismodellen, die also eins über den Kassengeräten liegen, schon recht gut.
Bei Heilmitteln kann es tatsächlich sein, dass "darüberliegende Kosten" dann selbst zu bezahlen sind. Es gibt aber anderseits auch Heilmittelerbringer*innen welche nach Beihilfesätzen abrechnen. Die haben dann in der Regel drei Preislisten: GKV/PKV/Beihilfe.
Gehen wir mal von den Höchstsätzen des Bundes aus und dass die PKV sich dran orientiert. Eine Manuelle Therapie wird mit 32,20 € pro Sitzung erstattet. Bei 20 Sitzungen gehen wir also von 644 € aus. Das würde zu diesem Satz die Beihilfe und die PKV 100% erstatten.
Wenn jetzt aber eine Heilmittelpraxis mit einem Privatpatientpreis von, sagen wir 40 € arbeitet, wäre dann hier bei diesem Beispiel eine Differenz von 156 € für 20 Sitzungen "selbst zu zahlen".
Das ist machbar, entweder man zahlt das oder man redet mit der Praxis, dass man auf einen Preis einigt oder man sucht eine Praxis die von sich aus nach Beihilfesätzen verrechnet.
Meistens ist bei einem Beihilfeergänzungstarif der Punkt "Material- und Laborkosten" der "wichtigste Punkt", weil hier die Beihilfe - also in Bayern zumindest - nur 60% des Rechnungsbetrags als berücksichtigungsfähig ansieht.
Das bedeutet etwa beispielshaft, ein Keramik-Inlay würde 300 € kosten, davon 60% sind 180 €. Das wird dann mit dem Beihilfesatz erstattet, bei 50% wären es dann 90 € was man von der Beihilfe kriegt. Von der PKV würde man, da idR 100% berücksichtigungsfähig sind, 150 € bekommen. Man hätte also insgesamt 240 € erstattet bekommen, die restlichen 60 € müsste man dann selbst zahlen.
Wenn das aber tatsächlich einem Sorgen bereitet, kann man sich ja DentOptimal der Würzburger anschauen. Man müsste aber dort mal nachfragen wie es aussieht mit dem "Beihilfefall", da die Prospekte sich ja hauptsächlich auf Privatversicherte bzw. Selbstbehalt beziehen. Anderseits kann man die 60% der Beihilfe auch als einen Selbstbehalt von 40% verstehen.
Was die steuerliche Absetzbarkeit angeht, diese würde ich wirklich bei der Entscheidungsfrage vernachlässigen, die Höchstgrenze liegt bei 1.900 Euro / Jahr. Das sind 158 € / Monat und das erreicht man in der Regel mit jeder GKV/PKV Versicherung. Darüber hinausgehend ist es nicht mehr steuerlich berücksichtungsfähig.
Ich sehe es so, bei Kindern ist die Beihilfe ja in der Regel 80% und dann bekommt man noch einen Familienzuschlag, das ist für mich dann die "Familienversicherung" der Beihilfe. Mit einem Beihilfesatz von 80% und einer KV Versicherung von ca. 50 € die man ja quasi über den Familienzuschlag abdecken kann, sind die Kinder sozusagen auch Familienversichert.
Was den Risikozuschlag angeht, ich sähe hier zwei Möglichkeiten. Die erste wäre die immer wiederholende Überprüfung von § 204 VVG, da muss man einen Antrag stellen. Die PKV überprüft das natürlich nicht von sich selbst. Voraussetzung ist aber dafür dass entweder die gefahrerhöhenden Umstände sich mindestens verringert haben oder wegefallen sind. Die andere Möglichkeit wäre bei anderen Krankenversicherern (anonym) auf den Busch zu klopfen, wie diese das Risiko einschätzen und gegebenenfalls einen Wechsel in Erwägung ziehen.
Falls es der "große Versicherer" mit dem D im Namen ist, bei dem habe ich auch durch vergleichbare Erfahrungen im Kolleg*innen und Bekanntenkreis festgestellt, dass die gerne ohne Differenzierung des individuellen Risikos gleich die vollen 30% veranschlagen wenn eine Vorerkrankung besteht oder es auf die Öffungsaktion zugeht.
Ich bin etwas skeptisch diesbezüglich den Risikozuschlag als "Hebel" zu bezeichnen, natürlich erhöht sich der Risikozuschlag prozentual bei einer etwaigen Beitragserhöhung. Man muss es aber differenziert betrachten, bei einer Beitragserhöhung erhöht sich der Beitrag um, sagen wir einfach mal 5%, auf den neuen Beitrag kommt dann nochmals der Risikozuschlag von z.B. 30% darauf.
Es ist nicht so, dass auf den bisherigen Betrag MIT Risikozuschlag dann nochmals ein Risikozuschlag erhoben wird.
250 € + 5% = 262,50 € + 30% RZ = 341,25 €
und nicht etwa, wie es manchmal so verstanden wird:
(250 € + 30% RZ =) 325 € + 5 % 341,25 + 30 % RZ = 443,62 €
Bei einer frühzeitigen DU würdest du, meines Wissens nach, ja dann 70% Beihilfeanspruch bei individueller Beihilfe erhalten, das mindert die Kosten ja auch zumindest etwas.
Zusammengefasst, ich persönlich halte die Beihilfe / PKV für die bessere Entscheidung, da ich idR mit einem guten Tarif "mehr Leistung" für mein Geld bekomme, als mit einer GKV + etwaiger weiterer Zusatzversicherungen. Dafür ist die GKV "einfacher" keine Frage, die Leistungen sind aber natürlich stärker eingeschränkt. Mit etwaig bestehenden Vorerkrankungen, die die Versicherung akzeptiert hat, fühle ich mich bei der PKV doch besser aufgehoben - insbesondere wegen etwaiger späterer Leistungen.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist mEn als eine "Zusatzversicherung" zu verstehen, da man mit Beihilfe/PKV schon bessere Leistungen erhält als bei einer GKV Regelversorgung und daher kein "unbedingtes muss". Natürlich können Kosten anfallen, aber ich denke, dass diese in der Regel stemmbar sind und natürlich ist der "über die Erstattung hinausgehende Teil" soweit ich weiß auch steuerlich als Krankheitskosten absetzbar.
Nachtrag: Da dir ja auch viel um den "steuerlichen Aspekt" bzw. die Kosten geht, solltest du berücksichtigen, dass du als Beamt*in in der Regel nicht pflichtversichert bei der KVdR (Krankenversicherung der Renter*innen) wirst, sondern dort dann weiterhin als freiwillig Krankenversicherte Renter*in bist.
D.h. derzeit würden dort auf Versorgungsbezüge (Pension) 14,6% anfallen, darüber hinaus werden weitere Einkunftsarten berücksichtigt werden wie Mieteinnahmen, Zinsen und private Renten für die dann wiederum jeweils auch ein Beitragssatz von derzeit 14% fällig werden.
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Um es nochmals zu erwähnen, schon alleine wegen dem Höchstbetrag von 1.900 € oder 3.800 € bei Eheleuten halte ich den "steuerlichen Aspekt" für stark vernachlässigbar. Selbst wenn man darunter läge, man hat in der Regel noch weitere Zusatzversicherungen (z.B. Auslandskranken-, Brillen-, Krankenhaustagegeld-, Private Pflegezusatzversicherung, o.ä.) mit denen man den Höchstbetrag erreicht und was diesen überschreitet ist, wie erwähnt, nicht mehr berücksichtungsfähig.
Hier finde ich sind andere Überlegungen eher wichtiger.
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Die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der freiwiligen GKV sind für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben absetzbar! (bzw. nur begrenzt durch das Maximum der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 26.528/53.056 EUR)) Hier bleibt es nicht bei den 1900/3800 EUR. Somit kann dies durchaus relevant sein (wie ich aus eigener Erfahrung weiß)
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...mit anderen Worten, man zahlt also gern mal ein paar Tausend Euro im Jahr mehr für Krankenversicherungen, bei schlechterer Leistung, weil man auf deren besseren steuerlichen Absetzbarkeit schielt?...
...ist das nicht eine Milchmädchenrechnung?
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Es gab eine Frage zur steuerlichen Einschätzung mit einer falschen Antwort. Was man aus dieser Information macht, bleibt wohl der einzelnen Person belassen, oder? Es gibt halt Lebenssituationen, in denen die GKV durchaus sinnvoll sein kann - aber das versteht ja auch nicht mal der dbb.
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...natürlich gibt es solche Fälle...und in diesen Einzelfällen wird sich das auch lohnen...
...aber - wie gesagt - Einzelfälle...hier wird so getan, als seien die getroffenen Aussagen allgmein gültig
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Im gleichen Zuge sind aber wohl die "kompletten Krankenversicherungsbeiträge" der Privaten Krankenversicherung im Sinne der Basisabsicherung (analog der GKV Absicherung) steuerlich absetzbar, das wird ja auch jährlich in einer Bescheinigung der PKV mitgeteilt. Meiner Ansicht nach überschreitet man diese aber ohne weiteres, falls nicht füllen ggf. bestehende Zusatzversicherungen diese Lücke dann auf.
Meiner Ansicht nach besteht, die Begrenzung auf 1.900 Euro bzw. 3.800 Euro für Eheleute aber meiner Kenntnis nach fort. Könnte man mir bitte, auch weil es mich tatsächlich interessiert, zeigen dass dem nicht so wäre?
Ich beziehe mich dabei bei meinen Aussagen auf § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG sowie § 10 Abs. 4 EStG und des weiteren hinaus auf BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Tz 127 (https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/littmannbitzpust-das-einkommensteuerrecht-estg-10-xiv-abzugsbetrag-fuer-vorsorgeaufwendungen-gemaess-10-abs1-nr3-u3a-estg-10-abs4-estg_idesk_PI25844_HI10952049.html)
Der gekürzte Höchstbetrag von 1 900 EUR gilt u.a. für a) Besoldungsempfänger oder gleichgestellte Personen, die von ihrem ArbG nach § 3 Nr 11 EStG steuerfreie Beihilfen zu Krankheitskosten erhalten oder b) Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind und deshalb keine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten erhalten, obwohl sie grds einen entsprechenden Anspruch hätten oder c) Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch oder gleichgestellte Personen.
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Die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der freiwiligen GKV sind für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben absetzbar! (bzw. nur begrenzt durch das Maximum der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 26.528/53.056 EUR)) Hier bleibt es nicht bei den 1900/3800 EUR. Somit kann dies durchaus relevant sein (wie ich aus eigener Erfahrung weiß)
Die Beiträge zur (Basis-)Krankenversicherung sind, wie Aloha schreibt, im Regelfall als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar. ABER sie "vebrauchen" dabei auch die 1.900€ für Vorsorgeaufwendungen.
Das kann man teilweise umschiffen, indem man die KV-Beiträge vorauszahlt. Meines Wissens kann man mittlerweile 36 Monatsbeiträge auf einmal zahlen (oft gibt es dann noch einen Rabatt vom Versicherer), die dann im Jahr der Zahlung voll steuermindernd geltend gemacht werden können. In den folgenden 2 Jahren hat man dann die 1.900€ für Vorsorgeaufwendungen "frei", um dort beispielsweise Haftpflichtversicherungen und Co. abzusetzen.
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Danke für die Differenzierung und auch danke für den Interessanten Tipp, wie man die restlichen Vorsorgeaufwendungen doch absetzen kann. Das erneuert sich dann jährlich, solange man die Vorauszahlungen tätigt? Ist aber natürlich auch schon eine "Summe" so etwas aufzubringen, wenn man kann.
Ich meine aber mal, dass die GKV und die PKV sich hinsichtlich der (steuerlichen) Basisabsicherung nicht viel schenken und daher hier keine größeren Sprünge zu erwarten sind. Insbesondere wenn wir hier vom gD und dem hD sprechen, oder?
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Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.
@Aloha hast du dort vielleicht einen Link zum Lesen?
Leider ist durch die Öffnungsaktion das Niveau der Leistungen aktuell zu 50%, mit Kindern oder in der Pension zu höherem Prozentbeitrag auf die Leistungen der Beihilfe begrenzt. Da sind teilweise Leistungen der GKV (z.B. Kuren -Mutter-Kind-Kuren, Haushaltshilfe usw.) mit Zusatzversicherungen dann sogar besser abgesichert als in der PKV mit Beihilfe, weil über die Öffnung kein Beihilfeergänzungstarif, Wahlleistungen im KH usw. möglich ist. Und dann z.B. noch die Begrenzung der Höchstsätze der Beihilfe bei den Heilmitteln. Die Zuzahlung zu den Heilmitteln werden in der GKV zu der Einkommensgrenze zugezählt. Und wenn man bereits hohe medizinische Ausgaben hat, muss man darüber hinaus nicht mehr zuzahlen. Zusätzlich die Beschränkung im Zahnbereich bei Material-und Laborkosten, was eine Zahnzusatzversicherung voll abdecken könnte.
Daher kann sich auch je nach Familienkonstellation und Vorerkrankungen usw. sogar der Verbleib mit in der GKV mit pauschaler Beihilfe finanziell lohnen. Was dann natürlich später im Pensionsalter sein wird und wie sich die Beiträge in beiden Systemen entwickeln werden, weiß natürlich keiner.
Und da man aktuell als Beamter leider auch nicht von der PKV wechseln kann, sollte man merken, dass dieses System für den individuellen Fall nicht funktioniert, was sehr schade ist, muss man diesen Schritt 100% bedenken.
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In der GKV gibt es aber auch keine Wahlleistung im Krankenhaus. Bis man diese zwei oder ein Prozent vom Brutto erreicht, ab der es eine Zuzahlungsbefreiung in der GKV gibt, hat man mit A13 schon einen deutlichen vierstelligen Betrag ausgegeben. Beii der PKV kann man hohe Zuzahlungsbeiträge als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
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Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.
Wenn man die Schlagworte in die Suche eingibt, bekommt man einige Ergebnisse wie etwa:
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/krankenversicherung-steuer-absetzen/
https://www.kvb.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/krankenversorgung/Allgemeines/das_buergerentlastungsgesetz_krankenversorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=6
https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/steuern/
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/beitraege-beitragssaetze/haeufige-fragen-zu-den-tk-beitraegen/steuerentlastung-beitrag-absetzen-2009008
etc. Vielleicht haben ja Aloha oder andere Kolleg*innen bessere Links.
Leider ist durch die Öffnungsaktion das Niveau der Leistungen aktuell zu 50%, mit Kindern oder in der Pension zu höherem Prozentbeitrag auf die Leistungen der Beihilfe begrenzt. Da sind teilweise Leistungen der GKV (z.B. Kuren -Mutter-Kind-Kuren, Haushaltshilfe usw.) mit Zusatzversicherungen dann sogar besser abgesichert als in der PKV mit Beihilfe, weil über die Öffnung kein Beihilfeergänzungstarif, Wahlleistungen im KH usw. möglich ist. Und dann z.B. noch die Begrenzung der Höchstsätze der Beihilfe bei den Heilmitteln. Die Zuzahlung zu den Heilmitteln werden in der GKV zu der Einkommensgrenze zugezählt. Und wenn man bereits hohe medizinische Ausgaben hat, muss man darüber hinaus nicht mehr zuzahlen. Zusätzlich die Beschränkung im Zahnbereich bei Material-und Laborkosten, was eine Zahnzusatzversicherung voll abdecken könnte.
Daher kann sich auch je nach Familienkonstellation und Vorerkrankungen usw. sogar der Verbleib mit in der GKV mit pauschaler Beihilfe finanziell lohnen. Was dann natürlich später im Pensionsalter sein wird und wie sich die Beiträge in beiden Systemen entwickeln werden, weiß natürlich keiner.
Und da man aktuell als Beamter leider auch nicht von der PKV wechseln kann, sollte man merken, dass dieses System für den individuellen Fall nicht funktioniert, was sehr schade ist, muss man diesen Schritt 100% bedenken.
Die älteren Tarifgenerationen hatten tatsächlich dieses Problem, bei den neuen Tarifgenerationen ist in der Regel die von dir benannten Leistungen aber mit inkludiert. Also ambulante und stationäre Kuren (je nach Versicherer mit oder ohne Begrenzungen, mit oder ohne Unterkunft), Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung), Sozialpädiatrische Zentren, Soziotheraphie, Sozialmedizinische Nachsorge, Stationäre Kurzzeitpflege, etc. und lehnen es oft an die Ausführungen im SGB V an.
Hier haben meiner Meinung nach in der Regel die neuen Tarifgenerationen "aufgeschlossen", bitte schau einfach mal in deine Tarifbedingungen deines "Grundtarifs" sowie die entsprechenden Beihilferegelungen des Bundeslandes. Hier solltest du fündig werden, zusammen mit der Beihilfe solltest du dann, 100% im Sinne der Beihilfe bekommen, was in der Regel eine bessere Versorgung bedeutet als in der GKV mit den Budgets und Leistungseinschränkungen.
Wahlleistungen im Krankenhaus zahlt, in deinem Falle, ja deine Beihilfestelle, wenn geregelt, in jedem Falle. Die andere fehlende Hälfe müsstet du dann entweder selbst zahlen oder deckst das über die Krankenhaustagegeldversicherung ab.
Die Kosten im Zahnbereich sind relativ zu sehen, nehmen wir an deine Beihilfe hat auch 60% für Zahnersatz und einen Beihilfesatz von 50%. Dann würde bei einem fiktiven Rechnungsbetrag von 5.000 Euro jeweils von deiner Beihilfe (1.500) und deiner PKV (2.500) insgesamt 4.000 Euro erstattet werden.
1.000 Euro wäre deine Eigenbeteiligung oder du schaust dir mal zB den Tarif DentOptimal der Würzburger an und fragst ob das auch analog für Beihilferegelung gilt.
Der Beihilfeergänzungstarif ist eine "Zusatzversicherung", ohne die du immer noch eine gute Versorgung im Grunde hättest. Der Beihilfeergänzungstarif ist aber auch bei jedem Versicherer anderes ausgestaltet. Manche haben hier Material- und Laborkosten sowie Auslandskrankenversicherung mit drin, andere gehen etwas weiter und fügen hier noch zusätzlich Heilmittel und Sehhilfen mit ein, andere wiederum "kopieren" den ganz oder teilweise den Grundtarif im Beihilfeergänzungstarif.
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Zur Thematik der Wahlleistungen im Krankenhaus (Privatärtzliche Behandlung / Unterkunft) habe mal kurz im Internet gestörbert und bin auf zwei oder drei Tarife gestoßen die gegebenenfalls Interessant sein könnten. Es handelt sich um Krankenhaus-Zusatzversicherungen welche für GKV Versicherte und PKV Versicherte geöffnet sind.
Also auch wohl für andere die ggf. nur einen Grundtarif haben und es so evtl. „aufstocken“ können. Ich weoß allerdings natürlich nicht wie es mit den Gesundheitsfragen aussieht. Aber eine anonyme Risikovorabfrage geht immer.
- Gothaer MediClinic Premium (1 Bett)
- Gothaer MediClinic Plus (2 Bett)
- Bayerische (BBV) V.I.P. stationär prestige (1 Bett)
- Bayerische (BBV) V.I.P. stationär komfort (2 Bett)
und als „alternative“, ein Krankenhaustagegeld
- DKV KKHT65 (65 Euro Krankenhaustagegeld), wohl ohne Gesundheitsprüfung
Das wären die Alternativen die ich auf die schnelle finden könnte, da kann man sich ja darüber informieren.
Ansonsten wenn du gefühlsmäßig eher bei der GKV aufgehoben fühlst, dann mach das. Ist natürlich auch ok. :)
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Bei deinen Links steht aber überall, dass im Endeffekt nur die Beiträge bis 1900 eu berücksichtigt werden. Also ob nun 350 eu im Monat oder 450 eu im Monat macht dann keinen Unterschied, wenn ich das richtig verstehe? Weil beide Beiträge ja im Jahr schon über 1900eu reichen? Oder verstehe ich dort jetzt etwas falsch?
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Die Basisabsicherung egal ob GKV oder PKV kann man unbegrenzt absetzen, nur die Zusatzbausteine z.B Absicherung der Zähne aber auch andere Vorsorgeleistungen wie Rentenversicherung oder auch Haftpflichtversicherung kannst Du in der Höhe von bis zu 1900 Euro absetzen. Die PKVen stellen entsprechende Bescheinigungen aus und melden die Beträge von sich aus zum Finanzamt..
Was ist es denn nun geworden? GKV oder PKV?
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Grob „runter gebrochen“, da die steuerlich ja auch bei der PKV nur der „gesetzliche Leistungsniveau“ (unbegrenzt) absetzfähig ist, macht es meinem Gefühl nach keinen allzugroßen Unterschied zwischen den beiden - wenn man ab gD tätig ist. Berechnen könnte ich das mir nicht.
Von meiner PKV wurden etwa beispielsweise folgende Werte an die Finanzbehörden übermittelt:
PKV Beiträge: 3.018,67 €
davon steuerlich abzugsfähig: 1.875,06
PPV Beiträge: 423,77 €
davon steuerlich abzugsfähig: 423,77
Die 1.900 sind schon „verbraucht“ da diese in den obigen Beiträgen mit stecken. Bei der GKV wird es ähnlich sein, insbesondere wohl ab gD ist. Einen „Trick“ um die 1.900 für andere Versicherungen zu verwenden ist es, die Beiträge zur Krankenversicherung jährlich im voraus zu zahlen.
Ja was ist es bei dir geworden? :)
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Keine Gewähr, aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann es sein dass beispielsweise der TVöD VKA bei E12 in Vollzeit und Stufe 1 dann GKV 301,57 € und GPV 89,50 € ausmachen. Das kann man dann vermutlich in voller Höhe absetzen.
Im Vergleich mit meinem Tarif mit etwa 1.875,06 (bei 30% Restkosten-Versicherung!) wären das 156,25 €. Damit würde theoretisch mit der GKV mehr absetzen können.
Dafür zahle ich monatlich bei der PKV eben auch 215,66 € und bei der GKV würde ich bei E12 „mehr“ mit 301,57 € zahlen … zumindest in Vollzeit. Jedoch lässt das noch viele andere Dinge unberücksichtigt, die ich nicht erfassen kann und wohl nur ein steuerberater*in das kann.
Die Entscheidung GKV oder PKV sollte aber meines Erachtens nach nicht wegen der Steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenversicherung sein. Da sind dann doch fragen wie Leistungen, Risikozuschlag, Präferenzen, etc . eher entscheidend.
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Fände GKV finanziell deutlich schlechter. Hab bis auf ein Jahr immer die BRE bekommen, wenn man dies nun von den monatlichen Beträgen abzieht, ist es doch besser als die GKV. Vor allem, wo es in NRW nicht mehr diese unsägliche Dämpfungspauschale gibt
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War das nicht so, dass die BRE auch einen nachteiligen steuerlichen Effekt haben, wenn man tatsächlich zum Arzt geht und diese Besuche selbst zahlt und daher es besser wäre, die Leistungen in Anspruch zu nehmen um so einen besseren positiven steuerlichen Effekt zu haben?
Also Vorausgesetzt man geht zum Arzt. Geht man hingehen nicht zum Arzt, außer zu den wichtigen Vorsorgeleistungen und Impfungen was je nach Tarif oft BRE unschädlich ist), dann kann es wohl ggf. vorteilhafter sein?
z.B: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/beitragsrueckerstattung-krankenkasse-steuer/
Wobei der Effekt vermutlich mit den Beihilfetarifen (50%/70%) geringer ist als etwa bei einem 100% Voll-Tarif?
Da weiß vielleicht jemand hier besser Bescheid.
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War das nicht so, dass die BRE auch einen nachteiligen steuerlichen Effekt haben, wenn man tatsächlich zum Arzt geht und diese Besuche selbst zahlt und daher es besser wäre, die Leistungen in Anspruch zu nehmen um so einen besseren positiven steuerlichen Effekt zu haben?
Also Vorausgesetzt man geht zum Arzt. Geht man hingehen nicht zum Arzt, außer zu den wichtigen Vorsorgeleistungen und Impfungen was je nach Tarif oft BRE unschädlich ist), dann kann es wohl ggf. vorteilhafter sein?
z.B: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/beitragsrueckerstattung-krankenkasse-steuer/
Wobei der Effekt vermutlich mit den Beihilfetarifen (50%/70%) geringer ist als etwa bei einem 100% Voll-Tarif?
Da weiß vielleicht jemand hier besser Bescheid.
Ärztliche Leistungen sollte man in Anspruch nehmen, wenn es notwendig ist. Bei Gesundheitsfragen über das Sparen von ein paar Euro Steuern nachzudenken halte ich für verfehlt.
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Ganz richtig, das steht außer Frage. Ich wollte mit meinem Hinweis nur darauf hinaus, dass wenn man sich „den Arztbesuch spart“ oder eben Rechnungen dazu nicht einreicht im Endeffekt womöglich nichts oder nachteilig auswirkt weil man dafür eine BRE bekommt. Arztbesuche und die Vorsorge sind in jedem Falle unabdingbar wichtig.
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Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/beitraege-beitragssaetze/haeufige-fragen-zu-den-tk-beitraegen/steuerentlastung-beitrag-absetzen-2009008
etc. Vielleicht haben ja Aloha oder andere Kolleg*innen bessere Links.
Ergänzend zu diesem Link kann ich bestätigen, dass ich von dieser Krankenkasse jeweils im Februar eine Abrechnung erhalte für die Steuerklärung, in der alle Zahlungen als freiwillig versicherter Beamter aufgeführt sind. Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit sind auch aufgeführt in dem Schreiben.
(Ich bestätige hier gerne nochmals, dass für die meisten Beamten eine PKV aus finanziellen Erwägungen bzw. im Gesamtpaket oft die bessere Wahl sein wird, es im Einzelfall aber begründete Ausnahmen gibt.)
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Steuerliche Absetzbarkeit ist unbegrenzt für die Basisversicherung gegeben, sollte man die 1900 Euro bzw. 3800 Euro als Paar nicht erreichen, kann man zusätzlich zur Krankenversicherung eben noch andere Versicherungen absetzen.
Das sind aber nur ca. 160 Euro im Monat, die wird man fast immer erreichen.
Das bedeutet aber doch nur, dass sich die Ausgaben um den eigenen Grenzsteuersatz reduzieren, dass man also bei 30% Grenzsteuersatz und 2000 Euro PKV-Basisversicherung eben 600 Euro Steuern nicht bezahlen muss. Natürlich muss man bei 3000 Euro GKV dann 900 Euro Steuern nicht bezahlen, aber unterm Strich ist das dann trotzdem teurer, und es lohnt sich nicht, mehr zu zahlen, nur um mehr Steuern zu zahlen.
Bei der BRE wird natürlich der Anteil, der auf die Basisversicherung entfällt, wieder von den absetzbaren Beiträgen abgezogen. Wenn man also 500 Euro zurück bekommt, und davon 400 Euro auf die Basisversicherung entfallen, dann bekommt man keine 120 Euro (30% von 400 Euro) Steuerermäßigung da drauf.
Wenn man es also genau nimmt, und seinen Grenzsteuersatz für das laufende Jahr in etwa kennt, reicht man nicht erst ein, wenn man mehr als die 500 Euro erstattet bekommt, sondern bereits, wenn man zum Beispiel mehr als 380 Euro erstattet bekommt, weil man dann zusammen mit den 120 Euro Steuerersparnis schon besser steht als mit der 500 Euro Beitragsrückerstattung.
Für die Entscheidung PKV vs. GKV sollte die steuerliche Absetzbarkeit aber wirklich nur in Grenzfällen eine Rolle spielen, oder wenn die PKV besondere Bezahlmodelle anbietet (zum Beispiel mit Skonto für die nächsten beiden Jahre zu bezahlen, sodass man im "freien Jahr" andere Versicherungen geltend machen kann).
Neben den Faktoren die Gesundheit betreffend hat es auch einen finanziellen Einfluss, in welchen Familienkonstellationen man sich über die Dauer befinden wird (Anzahl Kinder, beruftstätigkeit Partner, Teilzeit etc.). Das ist unter Umständen schwer vorherzusagen.
Fun fact: Je nach PKV ist die BRE nicht so leicht zu durchschauen. Meine Kinder haben theoretisch je 100 Euro BRE. Es gibt aber Untersuchungen, die man einreichen kann, ohne dass es die BRE gefährdet. Ich müsste also berücksichtigen, was ich so einreichen kann, ggf. sachen auf Rechnungen streichen, damit nur das abgerechnet wird, was nicht berücksichtigt wird für die BRE, dann noch die Steuerliche Abzugsfähigkeit berücksichtigen, um abhängig von meinem Grenzsteuersatz zu berechnen, ob ich jetzt mehr Geld habe, wenn ich die restlichen Rechnungen von 87,25 Euro nun einreiche, oder lieber die 100 Euro BRE nehme. Der Stundenlohn dafür ist jedoch am Ende nicht so groß.
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Die BRE ist sowohl in der PKV als auch in der GKV möglich.
In der GKV heißt das Stichwort "Wahltarif".
Ich würde mal mein Beispiel in Zahlen verdeutlichen. Daran erkennt man, dass die GKV gar nicht so teuer ist für Beamte.
Ich bin Beamter in Thüringen und verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze.
In 2022 lag diese bei BBG 58.050,00 €. Heißt bis zu diesem Betrag muss ich Beiträge zahlen.
Als Freiwillig Versicherter Beamter habe ich 2022 den Höchstbeitrag in der GKV gezahlt:
58.050 € x 14,00% (allgemeiner Beitragssatz GKV) + 58.050 €x 1,3% Zusatzbeitrag: 8.881,65 €
Davon hat mir das Land Thüringen 4.440,83 € per pauschale Beihilfe übernommen.
Für die Pflegeversicherung das gleiche: Hier zahlte ich 885,28 € für das Gesamtjahr (58.050€x3,05%/2)
In Summe zahlte ich also: 5.326,10 €
Da ich aber keine schädlichen Leistungen in Anspruch genommen habe (Vorsorgeuntersuchungen oder reine Arztbesuche mit AU sind unschädlich ), erstattet mir die IKK classic (keine Werbung - gibt#s ähnlich bei anderen GKV#en auch) über den Wahltarif 450 € Prämie plus einen halben Monatsbeitrag:
Ich habe so für 2022 eine Wahltariferstattung von 635,03 € erhalten.
Heißt in Summe kostetet mich die GKV (vor Steuern): 4.691,07 € -bzw. monatlich 390,12 €.
In den 390,12 € sind alle Kinder kostenlos mitversichert, kein Schreibkram, keine Vorleistung erbringen, keine Beihilfeabrechnungen, keine PKV Abrechnungen. Einfach GKV Karte vorlegen beim Arzt fertig.
Laut WISO Steuerprogramm führten die Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 4.691,07 € zu einer Steuerentlastung von 1.631 €.
Fazit: Nach Steuern kostete die Vollversicherung GKV in 2022: 3.060,07 € bzw. monatlich 255,00 €.
P.s. Größter Vorteil: Da ich defintiv bald Teilzit arbeiten werde, wird die GKV im Gegensatz zur PKV sogar günstiger :)
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Das rechnet sich nur bei der pauschalen Beihilfe, die es nicht in allen Bundesländern gibt.
Wie ist es eigentlich mit der pauschalen Beihilfe nach der Pensionierung. Sind es dann immer noch 50%, die der Dienstherr übernimmt?
Die Beiträge zur PKV mit der Öffnungsaktion wirken sich genauso steuernmindernd aus, wie die Beiträge zur GKV!
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Wird sich noch zeigen, ob das so ein guter Deal war.
SPV steigt weiterhin
GKV steigt im Hinblick auf Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Leistungseinschränkungen.
Besonders die BBG kann enorm steigen.
Aber auch folgendes muss man im Auge behalten:
Dem Gutachten nach gehöre es zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass der Dienstherr seine Pflicht zur Alimentation und Fürsorge gegenüber den Beamten selbst erfüllen müsse. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Dienstherr diese Aufgabe daher nicht auf Dritte delegieren, deren Leistungsumfang er nicht bestimmen kann
https://www.asscompact.de/nachrichten/beamtenbeihilfe-ist-das-hamburger-modell-verfassungswidrig
Torpediert der Verband der PKV das Modell irgendwann mal, dann steht man zwischen den Türen.
Mit der PKV ist es dann vorbei und im schlimmsten Fall zahlt man dann die GKV wieder komplett selber.
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Wird sich noch zeigen, ob das so ein guter Deal war.
SPV steigt weiterhin
GKV steigt im Hinblick auf Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Leistungseinschränkungen.
Besonders die BBG kann enorm steigen.
Aber auch folgendes muss man im Auge behalten:
Dem Gutachten nach gehöre es zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass der Dienstherr seine Pflicht zur Alimentation und Fürsorge gegenüber den Beamten selbst erfüllen müsse. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Dienstherr diese Aufgabe daher nicht auf Dritte delegieren, deren Leistungsumfang er nicht bestimmen kann
https://www.asscompact.de/nachrichten/beamtenbeihilfe-ist-das-hamburger-modell-verfassungswidrig
Torpediert der Verband der PKV das Modell irgendwann mal, dann steht man zwischen den Türen.
Mit der PKV ist es dann vorbei und im schlimmsten Fall zahlt man dann die GKV wieder komplett selber.
Da sehe ich derzeit weniger Probleme. Die Besoldung steigt seit Jahren stärker als die BBG. In Thüringen nutzen zunehmend Referendare als angehende Lehrer die pauschale Beihilfe. Sie waren GKV und wollen es bleiben. Zumal junge Menschen heute nicht wissen, ob sie ewig Beamter bleiben möchten. Aber auch Kollegen im mittleren Dienst in den Feuwehren etc nutzen die GKV. Verdient man deutlich unter der BBG und hat Kinder, ist die GKV oft günstiger.
Und ehrlich, wenn ich den Abrechnungsstress bei meiner Frau sehe (PKV plus Beihilfe) bin ich heilfroh, dass Thüringen die pauschale Beihilfe eingeführt hat. Sachsen zieht im Übrigen als 7tes Bundesland zum 01.01.24 nach.
Und wenn der Dienstherr die Fürsorge tatsächlich nicht auf Dritte übertragen darf, dann muss in Konsequenz die Beihilfe auf 100% erhöht werden. Denn letztlich übertragen derzeit alle Dienstherren im Beihilfesystem die Restkosten auf die PKV.
Und im Gegensatz zur PKV haben die Dienstherren (Bund und Länder) bei der GKV noch Mitgestaltungsspielraum durch Gesetzgebung. Die Verträge der PKV mit Kunden sind unantastbar.
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Der "Abrechnungsstress" ist doch sowas von vorgeschoben... abfotografieren, fertig! Sowohl in der PKV als auch der Beihilfe. Ich wünsche auch bei der GKV viel Spaß mit dem absolut stressfreien Abrechnen, sollte es mal nicht ausreichen, einfach nur die Karte durchzuziehen beim Arzt...
Gerade als junger, gesunder Referendar ist die PKV doch ein Traum und als Beispiel maximal unpassend. 130 € für einen Premiumtarif, sollte es danach weitergehen 300-400 € pro Monat für einen Premiumtarif, Kinder können bei Geburt direkt mit aufgenommen werden und profitieren ebenfalls von der guten Versorgung ohne Gesundheitsprüfung. Mit Leistungen, bei denen in der GKV nur von Träumen kann bei denselben Beiträgen. Wer als gesunder Mensch in A13 die pauschale Beihilfe wählt, dem ist nicht zu helfen, denn in dieser Besoldungsgruppe starten fertige Referendare.
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Der "Abrechnungsstress" ist doch sowas von vorgeschoben... abfotografieren, fertig! Sowohl in der PKV als auch der Beihilfe. Ich wünsche auch bei der GKV viel Spaß mit dem absolut stressfreien Abrechnen, sollte es mal nicht ausreichen, einfach nur die Karte durchzuziehen beim Arzt...
Gerade als junger, gesunder Referendar ist die PKV doch ein Traum und als Beispiel maximal unpassend. 130 € für einen Premiumtarif, sollte es danach weitergehen 300-400 € pro Monat für einen Premiumtarif, Kinder können bei Geburt direkt mit aufgenommen werden und profitieren ebenfalls von der guten Versorgung ohne Gesundheitsprüfung. Mit Leistungen, bei denen in der GKV nur von Träumen kann bei denselben Beiträgen. Wer als gesunder Mensch in A13 die pauschale Beihilfe wählt, dem ist nicht zu helfen, denn in dieser Besoldungsgruppe starten fertige Referendare.
Jeder wie er mag. Das ist doch das schöne daran, dass in 7 Bundesländern die Beamten inzwischen die Wahl zwischen GKV und PKV haben.
Ich selbst favorisiere GKV plus private Krankenzusatzversicherung. Sicherlich die teuerste Variante, aber auch die sicherste und flexibelste im Erwerbsleben.
Ich selbst beabsichtige mit 50J maximal noch 50% zu arbeiten, die PKV ist mir in der Hinsicht viel zu unflexibel. Denn gerade in den "älteren" Jahren werden die Premiumtarife teurer, während sich mein Einkommen erheblich reduzieren wird.
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Als Pensionär bekommr man m.W. immer noch 50% pauschale Beihilfe, während die meisten Pensionäre eine individuelle Beihilfe von 70% bekommen. Im höheren Dienst kann sich das aus Leben bezogen zumindest von der monetären Seite her nur in absoluten Ausnahmefällen lohnen.
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Hey Layra,
ich stehe vor dem selben Problem.
Hast du dich denn schon für eine der beiden Varianten entschieden oder tendierst zu einer? Mich würde deine Meinung nach all der Diskussion hierzu brennend interessieren.
Danke & Viele Grüße!