Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LeBird am 09.08.2023 18:48
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Hallo und guten Tag in die Runde, folgende Frage beschäftigt mich heute den ganzen Tag.
Ist eine Anlassbeurteilung ohne vorangegangene Regelbeurteilung ( da noch nicht den Zeitraum im Dienst) möglich.
Bsp. A bewirbt sich auf einen Dienstposten A10. Hier greift die RegelBU 2020. Mitbewerber hat bis dato nie eine RegelBU erhalten. Kann jetzt eine AnlassBU für den Mitbewerber erstellt werden?
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Ja
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Danke schön.
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...hier stellt sich dann allerdings die Frage der Vergleichbarkeit der Beurteilungen, die m.E. schon allein aufgrund der des zeitlichen Unterschiedes von fast drei Jahren nicht mehr gegeben sein dürfte...auch die Dauer des Beurteilungszeitraumes weicht wahrscheinlich erheblich ab...
...klassischer Fall eines Konkurrentenstreitverfahrens 8)
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OVG LSA, Beschluss vom 27.04.20 – 1 M 44/20 –
Hier Punkt 4
4. Eine Regelbeurteilung ist grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt.
Danke für die Antwort. Der Gedanke war auch da, aber o.g. Auszug widerspricht dem