Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tizian am 10.08.2023 11:43
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Bei Einstellung in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann doch die erworbene Stufe vollständig berücksichtigt werden. Normalerweise fängt aber die Stufenlaufzeit wieder von vorne an.
Hat jemand schon mal die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit bei Neueinstellungen im unmittelbarem Wechsel angerechnet? Gibt es diese Möglichkeit überhaupt oder kann das der Arbeitgeber selber entscheiden (z.B. zur Deckung des Personalbedarfs)?
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Ist bei uns gängige Praxis. Das hilft dir zwar nicht wirklich, aber zumindest hast du die Info, dass das grundsätzlich möglich ist.