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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Splex89 am 11.08.2023 08:44

Titel: Jahressonderzahlung Kündigung 31.12 - Zurückzahlen ?
Beitrag von: Splex89 am 11.08.2023 08:44
Hallo zusammen,

Wenn ich meinen Vertrag zum 31.12.2023 Kündige , erhalte ich ja ganz normal Die Jahressonderzahlung, da mein Vertrag ja zum Stichtag 01.12 bestand. Früher im BAT gab es ja die Regelung das diese zurück gezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältniss bis zum 31.03 im Folgejahr gekündigt wird. Gibt es diese Regel so im Tvöd ebenfalls ?
Liebe Grüße
Titel: Antw:Jahressonderzahlung Kündigung 31.12 - Zurückzahlen ?
Beitrag von: Bernstein am 11.08.2023 08:51
Kannst du behalten.

Schau § 20 TVöD, da steht alles drin.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung Kündigung 31.12 - Zurückzahlen ?
Beitrag von: Splex89 am 11.08.2023 18:48
Vielen Dank  ;D