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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Zerdenkerin am 14.08.2023 14:44
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Hallo zusammen,
ich bin seit Kurzem Beamtin bei einer hessischen Stadtverwaltung. In meinem Sachgebiet arbeiten einige TVöD-Angestellte, die nun alle die Erhöhung und die Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 3.000 € bekommen.
Wie und wann ist denn mit Erhöhungen für Beamte zu rechnen?
Ich blicke da nicht so ganz durch, vor allem weil Hessen ja in vielen Sachen einen Sonderweg eingeschlagen hat. Richtet sich die Besoldung für hessische Beamte nach dem Ergebnis der Verhandlungen des TV-H oder hat das nichts miteinander zu tun?
Vielen Dank vorab!
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Die Angestellten der Stadt werden nach dem TVÖD bezahlt. Da wurde die Inflationsprämie verhandelt. Die bekommen diese aber auch nur in Tranchen.
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Kurze Antwort: Nein, das wird nicht kommen.
Ansonsten haben sie recht, grundsätzlich orientiert sich die hessische Besoldung am TV-H.
Falls Sie sich, so wie ich, daran stören empfehle ich ihre örtlichen Landtagskandidaten anzuschreiben.
Natürlich versehen mit dem Hinweis das Ihre Wahlentscheidung im Herbst davon abhängt.
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Grundsätzlich gilt, dass Beamten nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, sondern der Besoldungsgesetzgeber die Alimentation des Beamten per Gesetz festlegt.
Der Besoldungsgesetzgeber im Bund orientiert sich dabei in der Regel am Ergebnis des TVöD, die Besoldungsgesetzgeber der Länder orientieren sich am Ergebnis TV-L, mit Ausnahme von Hessen (hier TV-H).
Wobei Orientierung heisst, dass nicht immer auch das gleiche Ergebnis herausspringt.
Diese grundsätzlichen Dinge über die eigene Alimentation sollten eigentlich alle Beamte kennen.
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Kurze Antwort: Nein, das wird nicht kommen.
Ansonsten haben sie recht, grundsätzlich orientiert sich die hessische Besoldung am TV-H.
Falls Sie sich, so wie ich, daran stören empfehle ich ihre örtlichen Landtagskandidaten anzuschreiben.
Natürlich versehen mit dem Hinweis das Ihre Wahlentscheidung im Herbst davon abhängt.
Ist es schon sicher dass die kommt? Meistens wird es doch von den Angestellten später übertragen und zu mir meinte mal jemand dass dieser Ausgleich evtl 2024 ausgezahlt wird
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Kurze Antwort: Nein, das wird nicht kommen.
Ansonsten haben sie recht, grundsätzlich orientiert sich die hessische Besoldung am TV-H.
Falls Sie sich, so wie ich, daran stören empfehle ich ihre örtlichen Landtagskandidaten anzuschreiben.
Natürlich versehen mit dem Hinweis das Ihre Wahlentscheidung im Herbst davon abhängt.
Ist es schon sicher dass die kommt? Meistens wird es doch von den Angestellten später übertragen und zu mir meinte mal jemand dass dieser Ausgleich evtl 2024 ausgezahlt wird
Das hängt von den Verhandlungen ab, die ab Februar 24 beginnen. Ich gehe davon aus, dass es einen ähnlichen Abschluss wie beim Bund bzw dann später wie beim TV-L gibt. Ab Jan 24 gibt es ja die bereits beschlossenen 3%
Ich gebe mal ein Tipp ab:
Netto-Einmalzahlung 1300€ im Juni/Juli, ab Juli (vll schon ab Mai) dann jeweils 200€ netto bis Ende des Jahres (die ersten Monate gibts nix) und dann ab Jan 25, irgendwas wie der Bund Sockel 200€ plus 5%
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hessischen Stadtverwaltung [...] TVöD-Angestellte [...] Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 3.000 € [...] Hessen [...] Sonderweg [...] hessische Beamte [...] TV-H
Bitte nicht alles durcheinander werfen.
Nur weil Deine Stadtverwaltung zufällig in Hessen liegt, bist Du noch lange kein Landesbeamter - sondern immer noch Kommunalbeamter und ja, richtig, Kommunalbeamte und der Landestarifvertrag Hessen haben gar nichts miteinander zu tun.