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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: sascha30390 am 14.08.2023 14:52
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Hallo Leute,
sehe ich das Richtig wenn ich von jetzt aktuell E8 Stufe 3 mit Garantiebetrag (84€), auf E9a hochgestuft werden soll ich dann in die E9a Stufe 2 mit 180€ Garantiebetrag komme ?
Das wären dann ja um die 40€ weniger als jetzt.
Kann das sein das ich bei einer Höhergruppierung weniger bekomme ?
Danke schonmal im Voraus
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schau einmal hier
http://hg-tvl.bplaced.net/
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Danke für die Antwort mit dem Link.
Ich habe mir das alles jetzt nochmal genau angeschaut, ich bekomme doch nicht weniger als vorher, laut meinem Verständnis müsste ich bei der Hochgruppierung von e8 stufe 3 mit Garantiebetrag 84€, auf E9a Stufe 2 kommen plus 110€ Garantiebetrag also auf ein Brutto von 3.479€.
Laut dem Link wären es aber nur 3.419€ was ich sagen würde nicht richtig ist.
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Der Rechner hinter dem Link rechnet richtig. Dein neues Entgelt wäre 3419.58 EUR und du hättest damit nicht weniger als jetzt.
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Laut dem Link wären es aber nur 3.419€ was ich sagen würde nicht richtig ist.
Und letztlich ist ja die tarifliche Regelung maßgebend: § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L. ;)
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Danke nochmals für die Antworten.
Ich habe mich jetzt nochmals eingelesen und Informiert, der Rechner in dem
Link rechnet meine Höhergruppierung falsch aus.
Laut Tabelle wird man von e8 stufe 3 auf e9a Stufe 2 Hochgruppiert mit einem Garantiebetrag von 180€ und nicht wie bei dem Rechner angegeben 119€.
Also komme ich Tatsächlich auf 3.479€ und nicht wie von dem Rechner angegeben 3.419€
Den Fehler müsste man bei dem Rechner beheben 😁
Mit freundlichen Grüßen
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Ich habe mich jetzt nochmals eingelesen und Informiert, ...
Na, das war dann wohl nicht sonderlich erfolgreich! ;)
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Ich habe mich jetzt nochmals eingelesen und Informiert, ...
Na, das war dann wohl nicht sonderlich erfolgreich! ;)
Offensichtlich.
Aber: Unterstellen wir ihm mal gutgläubig, dass er sich tatsächlich „eingelesen und informiert“ hat und nun unglücklicherweise nicht im Tarifvertrag bei der von dir bereits konkret benannten Norm gelandet ist, sondern in der Höhergruppierungsmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) dieser Webseite hier, dann hat er sich von einem Fehler irreführen lassen. Der Fehler wurde bereits hier thematisiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119081.msg255674.html
PS. Die dort genannten 116 EUR beziehen sich auf die alte Entgelttabelle (lässt sich aber auch im Rechner darstellen).
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Die hier relevante Stelle im TV-L wurde ja schon genannt, drum nur noch einmal kurz als Zitat:
Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Und der Unterschiedsbetrag zwischen EG 8/3 und EG 9a/3 sind eben die angegebenen 119€, was weniger ist als der Garantiebetrag von 180€. (Da also der Garantiebetrag nicht garantiert ist, sollte er eigentlich auch nicht so heißen. Aber das wäre was für die Redaktion des TV-L...)
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Was ich halt nicht verstehe, laut der Tabelle hier habe ich von E8 Stufe 3 auf E9a Stufe 2 einen Garantiebetrag von 180€, so komme ich auf die, 3479€.
Also E8 Stufe 3 3299€ + 180€ Garantiebetrag.
Und laut § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L gibt es von E1-E8: 100€ Garantiebetrag und ab E9: 180€ Garantiebetrag.
Wie kommt der Rechner jetzt auf nur 119€ Garantiebetrag?
Wenn das stimmen sollte kann mir das jemand kurz erklären dass ich das Ganze auch nachvollziehen kann ?
Gruß und Danke schonmal
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Alles klar habe das ganze verstanden, die Matrix die Falsch angegeben mit den 180€ ist hat mich verwirrt, aber so passt alles 👍
Dankeschön nochmals