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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: redmandarin am 15.08.2023 20:25

Titel: Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: redmandarin am 15.08.2023 20:25
Guten Tag, ab 55 Jahren bekommen Erzieherinnen und Erzieher im schulischen Landesdienst zwei Altersabminderungsstunden pro Woche. Das bedeutet, dass sie zwei Wochenstunden weniger im Hort bzw. Zweitbesetzung Unterricht sind. Wie, wo und wann werden diese zwei Stunden verbracht?  Zuhause oder in der Schule? Gibt es gesetzliche Änderungen vom letzten zu diesem Schuljahr 23/24 ??
Freue mich auf Antworten und Informationen. Herzlichen Dank. Liebe Grüße . Renate
Titel: Antw:Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: cyrix42 am 15.08.2023 21:46
Der TV-L trifft dazu keine Äußerung.
Titel: Antw:Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: flip am 15.08.2023 22:08
Welches Bundesland? Thüringen?
Titel: Antw:Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: redmandarin am 16.08.2023 05:49
Hallo, ja Thüringen.
Wie ist es geregelt oder wird angewendet?
Dankeschön
Titel: Antw:Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: McOldie am 16.08.2023 17:27
Die Altersabminderung verändert nicht die tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit für Erzieher. Das bedeutet, dass sich die Altersabminderung nicht auf die gesamte Arbeitszeit (40 Stunden pro Woche) bezieht, sondern nur auf die unmittelbare Arbeit mit Kindern.
Titel: Antw:Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: redmandarin am 16.08.2023 22:39
Ok. Danke. Leider verstehe ich die Antwort nicht.
Fest steht, es werden zwei Stunden Altersabminderung gegeben....dann heißt es bei 40 h Woche - bisher 39 Stunden am Kind, 1 Vorbereitung Zuhause ....nun kommen zwei Stunden  Altersabminderung ab 55 Jahre. Also arbeitet die ab 55 jährige nur noch 37 Stunden am Kind (bei 80 Prozent/ 32 Stunden Arbeitsvertrag 29 am Kind) und hat diese zwei Stunden.....was macht man damit...wo muss man diese verbringen ( Schule oder Zuhause) und mit welchem Inhalt ( Arbeit oder Regeneration/Privatvergnügen)? Ich benötige dringend diese Antworten und wäre sehr sehr dankbar, wenn ich hier Hilfe bekomme. LG
Titel: Antw:Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: flip am 16.08.2023 23:47
zu finden in der Amtsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 7/2023 -> Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Organisation des Schuljahres 2023/2024 (VVOrgS2324) vom 12. Juli 2023 (https://www.schulportal-thueringen.de/get-data/93a5dae2-0d5c-4ae9-9604-60cc480059a9/Amtsblatt_7_2023.pdf)


Die regelmäßige Arbeitszeit der Erzieher beträgt bei Vollbeschäftigung 40 Wochenstunden.
Davon wird eine Wochenstunde für die persönliche Vor- und Nachbereitung angerechnet.
Die verbleibende Arbeitszeit ist die Präsenzzeit im Schulhort. Sie umfasst die unmittelbare
Arbeit mit den Kindern in der Schulhortgruppe oder bei der offenen Schulhortgestaltung
sowie gegebenenfalls die Übernahme von Aufgaben bei der gemeinsamen Gestaltung des
Schulvormittages.

Für jeden Erzieher ist ein Dienstplan zu erstellen, in dem die Aufteilung der Arbeitszeit ausgewiesen ist.

Die Altersabmilderung beträgt 2 Wochenstunden für Erzieher mit mindestens 75% Arbeitsvertrag
und 1 Wochenstunde mit mindestens 50% Arbeitsvertrag.

Diese Zeit ist ebenso für die persönliche Vor- und Nachbereitung wie die eine Wochenstunde, also Arbeitszeit und demnach auch mit Arbeit zu verbringen. Wo diese persönliche Vor- und Nachbereitungzeit verbracht wird, ist nicht festgelegt.
Titel: Antw:Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: redmandarin am 17.08.2023 16:03
Dankeschön. In der VVorg 23/24 gibts den neuen Passus...Die Gewährung von Altersabminderungsstunden führt nicht zu einer Verringerung der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit.
Und nun...??
Titel: Antw:Altersabminderung Erzieher
Beitrag von: flip am 17.08.2023 17:09
Beispiele:
Ohne Altersabmilderung:
39 Stunden mit Kindern + 1 Stunde persönliche Vor- und Nachbereitung = 40 Stunden Arbeitszeit.
Mit Altersabmilderung:
37 Stunden mit Kindern + 3 Stunden persönliche Vor- und Nachbereitung = 40 Stunden Arbeitszeit.

Für jeden Erzieher ist ein Dienstplan zu erstellen, in dem die Aufteilung der Arbeitszeit ausgewiesen ist.
Demnach wäre dem Dienstplan zu entnehmen, dass für die Arbeit am Kind nur 37 Stunden eingeplant sind.
Die persönliche Vor- und Nachbereitung ist Arbeitszeit und demnach auch mit Arbeit zu verbringen.
Wo und wann diese 3 Stunden persönliche Vor- und Nachbereitungzeit verbracht wird, ist nicht festgelegt,
könnte aber im Dienstplan festgelegt werden, wenn der Vorgesetzte kleinlich ist. Allenfalls nicht mit Kindern.