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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: b3cko am 16.08.2023 14:38

Titel: [NW] Stufenberechnung Beamter
Beitrag von: b3cko am 16.08.2023 14:38
Hallo zusammen,

ich bin Kommunalbeamter in NRW und wurde im September 2012 zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nach Abschluss des dualen Studiums wurde ich dann im Juli 2015 zum Beamten auf Probe und im August 2018 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Vor dem dualen Studium habe ich 10 Monate Bundesfreiwilligendienst geleistet.

Laut Besoldungsabrechnungen ergeben sich bei mir folgende Stufen (jeweils im September des Jahres):
Stufe 1: 2012
Stufe 2: 2015
Stufe 3: 2017
Stufe 4: 2019
Stufe 5: 2021
Stufe 6: dann 2024?

Nach meinem Verständnis hätten die 10 Monate Bundesfreiwilligendienst angerechnet werden müssen und der Aufstieg von Stufe 1 in Stufe 2 dann bereits im November 2013 (also nach einem Jahr und zwei Monaten dank der 10 Monate BFD) erfolgen müssen. Wenn ich das ganze weiterführe, müsste ich eigentlich schon seit November 2022 in Stufe 6 sein.

Jedenfalls müsste es doch falsch sein, dass der Aufstieg von Stufe 1 in Stufe 2 erst nach 3 Jahren erfolgt ist oder übersehe ich bei meiner Berechnung etwas?  ::)

Vielen Dank vorab!  :)
Titel: Antw:Stufenberechnung Beamter NRW
Beitrag von: guzmaro am 16.08.2023 15:18
normal 3 Jahre und du hast 10 Monate BFD gemacht und willst dann nach 1 Jahr und 2 Monate auf Stufe 2 kommen?
verstehe ich nicht.

3 Jahre sind 36 Monate - 10 Monate wo du BFD hast sind 26 Monate. Das sind 2 Jahre und 2 Monate.
Titel: Antw:Stufenberechnung Beamter NRW
Beitrag von: Opa am 16.08.2023 15:51
Da du am 31.05.2013 im Vorbereitungsdienst warst, trifft für die Stufenfestsetzung zum 01.09.2015 die Übergangsregelung nach § 91 Abs. 7 LBesG zu.